Alles was Du über Adoption wissen musst

Ein Kind adoptieren – Kinderwunsch verwirklichen

Du möchtest deinen Kinderwunsch verwirklichen und überlegst ein Kind zu adoptieren? Du hast noch offene Fragen zur Adoption? Dann bist du hier genau richtig!

 

Adoption

Im Mittelpunkt jeder Adoption steht das Wohl des Kindes. Das bedeutet, dass für jedes Kind die passenden Adoptiveltern gesucht werden, wenn das Kind aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern leben kann. Ein Wechsel der Familie ist besonders bei schon älteren Kindern oftmals schwierig. Umso wichtiger ist es, Geborgenheit und viel Zuwendung geben zu können . Bei der Adoption wird keine Rücksicht auf biologische Abstammungen genommen.

Die Beziehung zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern erlöscht in der Regel. Dies ist der grundlegenste Unterschied zur Pflegefamilie.

Ob eine Adoption für dich das Richtige ist und du die Voraussetzungen erfüllst, erfährst du hier!

 

Statistische Daten

Im Jahre 1994 bis 2009 war die Adoptionszahl eher rückläufig in Deutschland. Im Jahr 2008 wurden 2950 Kinder aus dem Inland Adoptiert und 1137 Kinder aus dem Ausland.
2011 stabilisierte sich die Zahl mit 4060 Adoptionen.
2012 gingen die Zahlen wieder eher zurück mit 3886 Adoptionen.

In den Vereinigten Staaten wurden 2009 so viele Kinder aus dem Ausland adoptiert wie auf der ganzen Welt zusammen. Dies liegt besonders an den Unterschieden der gesetzlichen Regelungen.

 

Rechtliche Grundlagen einer Adoption

In der Regel muss die Einwilligung beider leiblicher Elternteile vorliegen, um ein Kind zur Adoption freizugeben. In einigen schwerwiegenden Fällen kann auch auf diese Einwilligung verzichtet werden. Ab dem 14. Geburtstag des Kindes muss es auch selbst mit der Adoption einverstanden sein. Aber auch bei Kindern unter 14. Jahren muss der Wille, beziehungsweise der Wunsch des Kindes berücksichtigt werden, um dem Wohl des Kindes nachzukommen.

Sobald beide leiblichen Elternteile des Kindes zugestimmt haben, wird zunächst das Jugendamt Vormund des Kindes und die leiblichen Eltern verfügen nicht mehr über das Sorgerecht für ihr Kind.

Sobald die Adoption rechtskräftig ist, besteht in der Regel kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Herkunftsfamilie mehr. Die Adoptiveltern sind nun die rechtlichen Eltern und das Adoptivkind hat die Stellung des leiblichen Kindes. Es ist außerdem mit der kompletten Familie verwandt.

Eine Adoption wieder rückgängig zu machen ist nur unter sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

 

Anspruch auf eine Hebamme für Adoptiveltern

Das Recht auf Betreuung von einer Hebamme haben auch Mütter adoptierter Säuglinge. Du solltest Dir vorher eine Kostenübernahme einholen, da die Krankenkassen den Umfang des Anspruches unterschiedlich festlegen. Die Hebamme wird über die Krankenkasse abgerechnet, bei der Dein Kind versichert ist. Wenn Du allerdings privat versichert bist, können die Leistungen anders ausfallen.

 

Wer vermittelt Adoptionen im Inland?

Wenn Du ein Kind adoptieren möchtest, solltest Du Dich an Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter oder an anerkannte Adoptionsvermittlungstellen freier konfessioneller Träger wenden. In Deutschland dürfen nur diese bestimmten Ämter Adoptionen vermitteln.

 

Von wem wird eine Adoption im Ausland vermittelt?

Wenn Du ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchtest, solltest Du Dich an folgende Institute wenden:
Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter, Jugendämter mit besonderer Zulassung oder die für die Internationale Adoption zugelassene Vermittlungsstellen freier Träger.
Die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter erteilen Genehmigungen an örtliche Jugendämter für die Vermittlung von Auslandsadoptionen, sie vermitteln Adoptionen aus dem Ausland, beraten und unterstützen örtliche Jugendämter.

Sie ist eine wichtige Anlaufstelle für Interessierte.

 

Verschiedene Adoptionsformen

Es gibt viele verschiedene Arten der Adoption in Deutschland. Normalerweise werden sie unterschieden zwischen Minderjährigen und Volljährigen Adoptivkindern. Aber es gibt auch Unterschiede zwischen einem fremden und einem verwandten Kind.

 

Fremdadoption

Auch unter „Volladoption“ bekannt: Bei dieser Adoption erlöschen alle Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie. Es existiert also kein Verwandtschaftsverhältnis mehr zwischen Kind und leiblicher Familie. Die leiblichen Eltern haben weder Rechte, noch Pflichten gegenüber dem Kind.

 

Halboffene Adoption

Bei dieser Form der Adoption gibt es keinen direkten Kontakt zwischen der leiblichen Familie und der Adoptivfamilie. Jedoch werden Entwicklungsberichte und Bilder von den Adoptionsvermittlungsstellen bereitgestellt, damit die leiblichen Eltern an der Entwicklung des Kindes teilhaben können.

 

Offene Adoption

Eine Offene Adoption bedeutet, dass sich die Herkunfts- und Adoptivfamilie kennen lernen und es regelmäßige Treffen zwischen den Familien und dem Kind gibt. So können die leiblichen Eltern ihr Kind aufwachsen sehen und das Kind kann leichter seine Wurzeln und Herkunft kennenlernen.

 

Adoption eines vertraulich geborenen Kindes

Bei dieser Art der Adoption lernen sich die Adoptivfamilie und die leibliche Familie in der Regel nicht kennen. Die Adoptivfamilie kennt weder Namen, noch Wohnort der leiblichen Familie. Jedoch kann die leibliche Mutter nach dem Adoptionsbeschluss ihre Identität freigeben und es kann einer Kontaktaufnahme mit dem Kind und der Adoptivfamilie zugestimmt werden.

 

Stiefkindadoption

Eine Stiefkindadoption ist in Deutschland die verbreitetste Adoption. Bei dieser Adoption adoptiert ein Ehepartner das leibliche Kind des anderen Ehepartners.

 

Verwandtenadoption

Hierbei wird ein verwandtes Kind, wie zum Beispiel ein Neffe oder eine Nichte, adoptiert. Dies geht bis zu einem Verwandtschaftsverhältnis bis zum dritten Grad. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind bleibt hierbei jedoch bestehen, nur das Verwandtschaftsverhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kind erlischt.

 

Erwachsenenadoption

Bei dieser Adoption wird eine volljährige Person adoptiert. Hierbei sollte ein Elter-Kind-Verhältnis schon entstanden sein. Meist geht es bei der Adoption Erwachsener um Erbschaftsrechte.

 

Unterschied zwischen einem Pflegekind und einem Adoptivkind

Pflegekinder bleiben rechtlich die Kinder ihrer leiblichen Eltern. Die Regelung des Sorgerechtes ist unterschiedlich. Der ehrenamtliche Vormund oder der Vormund aus dem Jugendamt kann das vollständige Sorgerecht übernehmen, in einigen Bereichen kann das Sorgerecht aber auch bei den leiblichen Eltern bleiben. Jedoch auch die Pflegeeltern können das Sorgerecht des Pflegekindes übernehmen. Pflegeeltern bekommen den Unterhalt der  für Pflege, Erziehung und Sachaufwand für das Kind notwendig ist.

Anders als bei den Pflegekindern sind adoptierte Kinder auch rechtlich Teil der Adoptivfamilie. Sie sind also nicht mehr mit ihrer leiblichen Familie verwandt. Die Adoptiveltern haben das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht des Kindes. Bei einer Adoption erhält das Kind den Familienname der Adoptivfamilie und die deutsch Staatsbürgerschaft, wenn einer der beiden Elternteile deutsche Nationalität hat und das Kind eine ausländische.

 

Adoptierte Kinder erhalten eine neue Geburtsurkunde

Wenn ein Kind adoptiert ist, wird eine neue Geburtsurkunde auf dem Standesamt ausgestellt. Aus dieser neuen Geburtsurkunde ist nicht ersichtlich, dass das Kind adoptiert ist.

 

Namensänderung bei Adoptivkindern

Normalerweise erhält das Kind bei der Adoption den Familiennamen der Adoptiveltern. Der Vorname kann nur vom Familiengericht geändert werden, wenn ein Antrag mit Einwilligung des Kindes ab dem 14.Geburtstag oder des gesetzlichen Vertreters gestellt wird.

Überlege, ob du den Namen deines Adoptivkindes ändern möchtest, da er zur Identität des Kindes gehört und meist auch die einzige Verbindung zur Herkunftsfamilie ist.
Eine Änderung ist dann sinnvoll, wenn der Name zu schwer auszusprechen ist, seine Bedeutung das Kind belastet oder durch den Namen Schwierigkeiten im neuen Umfeld des Kindes entstehen könnten.

 

Welche Kosten kommen auf Dich zu?

Eine Adoption in Deutschland ist an sich kostenfrei, allerdings entstehen Kosten für die Beglaubigungen, Notare oder Führungszeugnisse. Eine Auslandsadoption ist kostenpflichtig. Diese Kosten hängen vom Land und den entsprechenden Vorschriften ab, aus dem das Kind stammt.

 

Unterstützung & Finanzielles

Wenn du ein Kind adoptierst, kannst du auch staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das bedeutet du kannst Elterngeld oder Kindergeld beantragen.

 

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Sie soll die Beziehung und Betreuung deines Kindes ermöglichen. Das gilt auch für Adoptivkinder oder Kinder, die mit dem Ziel der Adoption im Haushalt aufgenommen wurden (Adoptionspflege).

Elterngeld steht dir ab dem Tag zu, an dem du dein Adoptiertes Kind in deinen Haushalt aufgenommen hast.

 

Kindergeld

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung deines Kindes ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag.
Kindergeld kannst du für dein adoptiertes Kind bekommen, wenn es in einem Land der Europäischen Union (EU) , Norwegen , Island , Liechtenstein , Norwegen oder in der Schweiz wohnt und gemeldet ist.
Das Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit deiner Kinder.

Du hast mit einem adoptierten Kind immer Anspruch auf Kindergeld.

 

Elternzeit

Auch du als Adoptivelternteil kannst dir eine Elternzeit von bis zu drei Jahren nehmen. Das geht auch bei einem laufendem Adoptivverfahren.
Du hast einen Anspruch auf Elterngeld ab dem Tag der Aufnahme im Haushalt des Kindes. Also ab Beginn der sogenannten Adoptionspflege.

Der Anspruch auf deine Elternzeit endet spätestens am 8. Geburtstag deines Adoptivkindes
Auch bei einer Auslandsadoption beginnt der Anspruch auf Elternzeit sobald das Kind aufgenommen wird. Wenn du in das Herkunftsland reist Zählt das noch nicht als Aufnahme des Kindes in deine Familie!

 

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