Noch in diesem Jahr wird es neue Bestimmungen für das Elterngeld geben. Diese betreffen unter anderem die Verdienstgrenzen und Ausklammerungen. Außerdem sind neue Regelungen bezüglich des Arbeitens nach der Geburt geplant.
Nicht zuletzt sorgen die neuen Regelungen dafür, dass Eltern von Frühchen keine negativem Auswirkungen auf ihre Finanzen mehr in Kauf nehmen müssen. Dieser Artikel stellt die neuen Bestimmungen beim Elterngeld vor und erläutert, was diese konkret für die betroffenen Eltern bedeuten.
Inhaltsverzeichnis
Die neuen Regelungen ab September 2021
Wie Elterngeld.de berichtet, strebt die Elterngeldreform 2021 an, das Elterngeld gerechter und partnerschaftlicher zu gestalten. Familien sollen bestmöglich unterstützt werden, damit sie sich ganz der Geburt und der Erziehung des Kindes widmen können.
Ab dem 01. September 2021 treten deswegen neue Regelungen in Kraft, mit denen sich das Elterngeld teils erheblich wandelt. Familienministerin Franziska Giffey hat die Änderungen entwickelt und auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat den Änderungsvorschlägen bereits zugestimmt, sodass sie ab September diesen Jahres Gültigkeit haben.
Unter anderem beziehen sich die neuen Bestimmungen auf die Verdienstgrenzen. Diese werden deutlich gesenkt. Bisher durften Paare bis zu 500.000 Euro verdienen und bekamen trotzdem noch Elterngeld.
Diese Grenze wird mit den neuen Regelungen auf 300.000 Euro Jahreseinkommen gesenkt. Bei Alleinerziehenden bleibt der Wert unverändert bei einem Einkommen bis 250.000 Euro. Für die Berechnung des Elterngeldes ist hierbei der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum, bevor das Kind geboren wurde.
Ein Verzicht auf Ausklammerungen ist in Zukunft wieder möglich
Unter Ausklammerungen wird die Möglichkeit verstanden, bestimmte Monate nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließen zu lassen. Das ist zum Beispiel für den Mutterschutz sinnvoll oder wenn für werdende Mütter ein Berufsverbot besteht.
Hierdurch verringert sich das Einkommen, was sich negativ auf das Elterngeld auswirkt. Entsprechend ist es sinnvoll, solche Monate auszuklammern. Dasselbe gilt für Monate, in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen wird oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung auszukurieren war. Durch Ausklammerungen soll verhindert werden, dass die Höhe des Elterngeldes aufgrund widriger Umstände sinkt.
Die Möglichkeit zum Verzicht auf Ausklammerungen war ab 2018 nicht mehr gegeben. Das bedeutete, dass werdende Eltern die Monate, in denen besondere Umstände vorlagen, zwingend ausklammern mussten.
Das war längst nicht für alle von Vorteil. Deswegen ist es mit der neuen Elterngeldreform 2021 wieder erlaubt, Ausklammerungen auszuschließen. Das ist vor allem für Eltern mit einem knappen Steuerklassenwechsel im Bemessungszeitraum, aber auch für Auszubildende und Studierende interessant. Diese müssen nun genau rechnen, ob sie durch einen Verzicht auf Ausklammerungen letztlich nicht mehr Elterngeld in der Tasche hätten.
Teilzeit während der Elternzeit
Elternzeit und Elterngeld sind dazu da, es Eltern zu ermöglichen, während der ersten Lebensmonate komplett für ihr Kind da zu sein. Sie dienen allerdings nicht dazu, Väter und Mütter von der Arbeit fernzuhalten und sie an ihr Zuhause zu ketten.
Die Menschen wollen sich nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden müssen, sondern eine bestmögliche Balance erreichen. Deswegen sieht die Elterngeldreform 2021 vor, dass Eltern in Teilzeit weiterarbeiten dürfen, ohne dass das negative Auswirkungen auf das Elterngeld hätte.
Durch die Reform ist es Eltern in Zukunft gestattet, bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten, statt bisher 30 Stunden und somit Elternzeit und Karriere leichter zu vereinen. Unter anderem haben sie hierdurch die Möglichkeit, eine 4-Tage-Woche in Anspruch zu nehmen.
Des Weiteren ist es möglich, einen Partnerschaftsbonus zu nutzen. Dieser besagt, dass Eltern in Zukunft 24-32 Stunden statt bisher 25-30 Stunden die Woche parallel arbeiten dürfen. Grundsätzlich besteht ein Recht auf diesen Bonus für vier Monate. Mit den neuen Regelungen kann der Bonus aber auch nur für zwei aufeinanderfolgende Monate genutzt werden.
Neue Regelungen bei Frühgeburten
Frühgeburten haben besondere Bedürfnisse und können nicht ohne Weiteres mit Kindern verglichen werden, die zum errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen. Die Elterngeldreform 2021 möchte dieser Tatsache Rechnung tragen und nimmt daher die Lebenswirklichkeit von Frühgeburten in den Blick.
Das bedeutet, dass das Basiselterngeld verlängert wird, wenn ein Kind deutlich zu früh auf die Welt kommt. Wird ein Baby 6-16 Wochen zu früh geboren, verlängert sich das Basiselterngeld auf 13-16 Wochen. Um die entsprechenden Werte berechnen zu können, muss die Ärztin oder Hebamme ein Attest über den errechnete Geburtstermin ausstellen.
Mütter haben bei einer Frühgeburt einen Anspruch auf 12 statt 8 Wochen Mutterschutz. Wenn es zu einer Frühgeburt kommt, kann der Anspruch bei 18 Wochen, also 4,14 Monaten, liegen. Da Monate nicht anteilig berechnet werden können, wurden bereits 5 Monate verbraucht, in denen ein Anspruch auf Elterngeld bestanden hat. Die neue Reform sorgt durch die verlängerten Fristen für etwas Flexibilität und unterstützt Eltern mit einer Frühgeburt bei ihren anspruchsvollen Aufgaben.
Nachweispflichten werden weniger streng gehandhabt
Bisher war es so, dass Eltern, die tatsächliche Arbeitszeit und ihr Einkommen nach Ende des Bezugszeitraums nachweisen mussten. Unter den neuen Bedingungen ist es nicht mehr zwingend erforderlich, Nachweise über die tatsächliche Arbeitszeit zu erbringen.
Einige Eltern entscheiden sich dennoch dafür, ein Stundenbuch zu führen und Nachweise über die erbrachte Arbeitsleistung zu sammeln. Prinzipiell hat die Elterngeldstelle nämlich auch weiterhin das Recht, Arbeitszeitnachweise einzufordern.
Weniger Bezugsmonate beim ElterngeldPlus
In einigen Fällen kommt es vor, dass Eltern ihren Elterngeldanspruch erst spät geltend machen können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Elterngeldbezug erst nach einem Still-Beschäftigungsverbot greift.
Es besteht dann nur noch ein Anspruch auf 32 Monate Elterngeld und nicht mehr wie bisher auf 46 Monate. Allerdings kommt eine solche Situation äußerst selten vor. Entsprechend sind vergleichsweise wenige Eltern davon betroffen, sodass bei der Elterngeldreform 2021 die Vorteile überwiegen.
Fazit
Die Eltergeldreform 2021 wird ihrem Anspruch gerecht, Vorteile und Erleichterungen für Familien zu bringen. Insbesondere Eltern mit Frühgeburten profitieren von den neuen Regelungen. Entsprechend müssen sie sich neben dem bereits bestehenden Stress nicht noch Sorgen um die Finanzen machen.
Hinzu kommt, dass ein Verzicht auf Ausklammerungen wieder möglich ist und sich die Regeln für Eltern in Teilzeit verändert haben. Durch die reduzierten Nachweispflichten wird Bürokratie abgebaut, dafür verkürzt sich der Elterngeldanspruch beim ElterngeldPlus unter bestimmten Voraussetzungen. Eltern sollten genau rechnen und sich überlegen, welche Vorteile sie aus der neuen Elterngeldreform 2021 ziehen.