Das ist für Kids verboten

Gesetze spielen nicht nur für das Leben der Erwachsenen eine Rolle. Auch Kids müssen sich an gewisse Regeln halten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Recht und Ordnung regeln das Zusammenleben der Menschen und sorgen dafür, dass unser Alltag funktioniert. Wäre das nicht so, dann würde auf unserer Welt Chaos herrschen und jeder würde tun und lassen, was ihm gerade einfällt.

Grundsätzlich solltest du niemals etwas tun, das anderen schaden könnte. Handele stets nach deinem Gewissen und orientiere dich an deinen Lehrern und Vorbildern. Wenn du das tust, bist du meistens auf der sicheren Seite. Trotzdem gibt es einige Dinge zu beachten, die du vielleicht noch weißt. Lies weiter, um mehr zu erfahren.

Was ist verboten, was ist erlaubt?

Die folgenden Tipps gelten für die meisten europäischen Länder. Für ganz genaue Rechtsauskünfte solltest du den Rat eines Erwachsenen einholen oder im Internet nach der Rechtslage in deinem Land recherchieren. Wir können hier nicht alle Straftaten aufzählen, die es gibt. Trotzdem möchten wir dich über die häufigsten Gesetzesübertretungen informieren, die von Kids und Jugendlichen begangen werden.

Rauchen
Erwachsene haben viele Freiheiten, die Kindern vorerst noch nicht zustehen. Dazu gehört unter anderem das Rauchen von Zigaretten, Zigarillos und Zigarren. Kids und Jugendliche dürfen diese Dinge weder kaufen noch konsumieren. In den meisten Ländern gilt das für Kids, die unter 16 Jahre alt sind.

Übrigens machen sich auch die Trafikanten oder Verkäufer strafbar, wenn sie dir Zigaretten verkaufen, obwohl du noch zu jung dafür bist.

Unterschriften fälschen
Viele Kids fälschen die Unterschrift ihrer Eltern – und zwar aus verschiedenen Gründen. Sie möchten nicht, dass die Eltern eine schlechte Note zu Gesicht bekommen, unterschreiben Schulbriefe oder schreiben sich selbst eine Entschuldigung, um Schule schwänzen zu können. Manche Kids „machen“ die Unterschrift ihrer Eltern „nach“, wenn sie vergessen haben, ihnen das Heft oder den zu unterschreibenden Zettel vorzulegen. Um keine Schelte vom Lehrer zu bekommen, unterschreiben sie einfach selbst.

Du denkst vielleicht, dass das nichts Schlimmes ist. Immerhin geht es nur um eine Unterschrift. Tatsächlich ist das aber Urkundenfälschung. Damit macht man sich strafbar. Es kann sein, dass man deswegen zur Polizei und später vor Gericht muss.

Hast du bisher insgesamt ein gutes Verhalten in der Schule gezeigt, gibt es beim ersten Mal, wenn du beim Fälschen erwischt wirst, noch keine hohen Strafen. Jedenfalls wird es zu einer Aussprache mit deinen Eltern beim Direktor kommen. Kommt es wiederholt zur Urkundenfälschung, wirst du wahrscheinlich von der Schule fliegen.

Neben dem selbst Schreiben von Entschuldigungen, gelten auch folgende Dinge als Urkundenfälschung:
Ausweise fälschen (Geburtsdatum verändern) oder den Ausweis von jemand anders verwenden
Fahrausweis fälschen oder verändern
Krankenkassen-Karten anderer Personen selbst beim Arzt verwenden

Piercing und Tattoo
Als Mensch darf man bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, was mit dem eigenen Körper passiert. Beim Piercen und Tätowieren ist die Lage allerdings etwas anders. Denn diese Eingriffe gelten als Körperverletzung. Darum müssen deine Eltern ihr Einverständnis geben, wenn du unter 18 Jahre alt bist und dich piercen oder tätowieren lassen möchtest.

Vertrauenswürdige Piercer und Tätowierer bedienen ohnehin keine Jugendlichen unter 18 Jahren, da sich ihr Körper noch viel zu sehr verändert. Sie wissen, dass derartige Eingriffe bei Kids nicht selten ohne unangenehme Folgen bleiben.

Darum darfst du dich nicht tätowieren oder piercen lassen, ohne vorher mit deinen Eltern darüber zu sprechen, wenn du noch minderjährig bist.

Ein Haustier kaufen
Im Zoogeschäft kann man die verschiedensten Tierarten kaufen. Weil Kids nunmal Tiere lieben, kommt es nicht selten zum Streit mit den Eltern, wenn diese kein Schlappohr, keinen Welpen oder kleines Kätzchen Zuhause haben möchten.

Als Kind musst du mit deinen Eltern darüber reden, wenn du ein Haustier von deinem Taschengeld kaufen möchtest. Du darfst nicht einfach so eines kaufen, ohne das Einverständnis von ihnen einzuholen. In Deutschland braucht man eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, wenn man als Kind im Zoofachgeschäft ein Tier kaufen möchte. Ohne diese Einverständniserklärung darf dir der Verkäufer das Tier nicht aushändigen.

Bitte versuche nicht, ein solches Dokument zu fälschen. Damit fängst du nicht nur einen größeren Streit mit deinen Eltern an, sobald sie das Tier bemerken. Sondern du machst dich sogar der Urkundenfälschung strafbar. Versuche es lieber auf die ehrliche Art, indem du einen Kompromiss mit deinen Eltern aushandelst.

Sexuelle Belästigung (Grapschen und Anmachen)
Belästigt man jemanden mit sexuellen Absichten, dann ist das sexuelle Belästigung. Bereits Bemerkungen, die sexistische Schimpfwörter enthalten oder jemanden aufgrund seines Geschlechts oder seiner Geschlechtsmerkmale herabwürdigt fallen unter den Begriff der sexuellen Belästigung. Dieser Tatbestand ist nur selten strafrechtlich verfolgbar. In jedem Fall kann es aber zu einer Anzeige wegen Nötigung oder Beleidigung kommen.

Man darf außerdem niemanden begrapschen, wenn derjenige es nicht möchte.

Sachen klauen
Diebstahl liegt dann vor, wenn man etwas wissentlich aus einem Laden mitnimmt, ohne dafür zu bezahlen. Leihst du dir etwas aus einer Bücherei aus oder löst eine Gutschrift ein, dann ist das natürlich kein Diebstahl. Es kommt eben immer darauf an, welche Absichten du verfolgst.

Sei vorsichtig damit, Dinge im Laden einzustecken. Denn bereits dann, wenn du etwas in der Tasche oder Kleidung verschwinden lässt, gilt das als Diebstahl. Dann kann der Ladenbesitzer nämlich nicht mehr darauf zugreifen oder erkennen, dass du den Gegenstand mitnehmen möchtest.

In fremden Tagebüchern herumschnüffeln
Wenn man mit den eigenen Geschwistern in der selben Wohnung zusammenwohnt, bekommt man so manches Geheimnis mit. Kids sind von Natur aus neugierig und möchten alles wissen. Trotzdem ist es nicht erlaubt, in den Privatsachen anderer herumzuschnüffeln.

Wenn man im Tagebuch von jemand anders liest, ohne diesen um Erlaubnis zu bitten, macht man sich sogar strafbar. Denn damit verstößt man gegen das Briefgeheimnis.

Ebenso ist es nicht okay, Briefe zu öffnen, die an jemand anders adressiert sind. Überlege dir also lieber, ob du wirklich in den Privatangelegenheiten deiner Geschwister oder Freunde herumschnüffeln musst.

In der Bahn ohne Fahrschein mitfahren
Die meisten Dienstleistungen kosten etwas. Denn derjenige, der sie anbietet, muss zumindest seine eigenen Kosten abdecken können. Wenn man eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen, dann ist das normalerweise nicht erlaubt.

Ohne Fahrschein in die Bahn einzusteigen verstößt also ebenfalls gegen die Regeln. Damit betrügt man den Bahnbetreiber um den Preis des Fahrscheins. Deshalb ist Schwarzfahren nichts anders als Betrug.

Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, drohen aber nicht sofort Konsequenzen. Normalerweise bekommt man zwar einen Zahlschein, weil man eine saftige Strafe zahlen soll. Ein Anruf beim Verkehrsbetrieb reicht aber meist aus, um die Strafe erlassen zu bekommen. Denn beim ersten Mal drücken die Verkehrsbetriebe noch ein Auge zu und lassen dich mit einer Verwarnung davon kommen. Solltest du aber öfters beim Schwarzfahren erwischt werden, dann musst du damit rechnen, dass eine Strafe auf dich wartet. Nach dem dritten Mal gibt es in der Regel eine Anzeige.

Man darf sich übrigens nicht aus der Affäre ziehen, indem man dem Kontrolleur einen falschen Ausweis zeigt. Wenn du einen Ausweis vorzeigen musst, dann darf dieser nicht gefälscht sein. Denn auch das ist nicht erlaubt.

Lärm verursachen
Geburtstagspartys, kleinere Feiern und Hauspartys sind selten ruhige Angelegenheiten. Zwar darf dabei durchaus ein gewisser Geräuschpegel entstehen (das ist kaum vermeidbar, wenn sich viele Menschen an einem Ort aufhalten). Deine Nachbarn dürfen sich durch den Lärm aber nicht gestört fühlen.

Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr sollte in jedem Fall unbedingt eingehalten werden. Ab dieser Zeit sollte man die Fenster schließen, die Musik leiser drehen und dafür sorgen, dass niemand draußen laut ist. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Ruhezeiten, an die man sich halten muss. Genaueres dazu kannst du im Rechtsinformationszentrum der Internetseite deines Landes recherchieren.

Es empfiehlt sich, vor einer Party mit den Nachbarn darüber zu sprechen, dass es etwas lauter werden kann. Vielleicht könnt ihr einen Kompromiss finden oder ganz genau vereinbaren, was okay ist und was nicht. So lassen sich Anzeigen vermeiden.

Jemanden dazu anstiften, eine Straftat zu begehen
Nicht selten stehlen Kids und Jugendliche kleinere Geldbeträge oder Gegenstände. Manche würden gerne etwas haben, trauen sich aber nicht, es selbst zu stehlen. Dann wird jemand dazu überredet, die Straftat zu begehen. Im schlimmsten Fall nötigt man denjenigen dazu, etwas für einen zu stehlen, weil man ihn oder sie sonst verprügelt oder droht anderweitige Konsequenzen an.

Bringst du andere auf die Idee, etwas gesetzeswidriges zu tun, dann machst du dich strafbar. Es ist also nicht weniger gefährlich, jemanden vorzuschicken, um etwas für dich zu „erledigen“, als es selbst zu tun. Die Anstiftung zu einer Straftat kann je nach Alter der Täter die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen oder schwerwiegendere Strafen nach sich ziehen.

Alkohol trinken
Kids und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in den meisten Ländern keinen Alkohol trinken. Andernorts ist es sogar oft so, dass man bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres keine alkoholischen Getränke konsumieren darf.

Sei dir bewusst, dass in anderen Ländern andere Sitten und somit Gesetze gelten. Es kann gefährlich werden, im Urlaub berauscht in der Öffentlichkeit (Park, Straße, U-Bahn) herumzulungern. Während das Konsumieren von Alkohol in manchen Ländern in der Öffentlichkeit geduldet wird, ist es andererseits vielfach verboten und damit strafbar.

Bist du zu jung, um Alkohol zu trinken, dann darf man dir auch keinen verkaufen. Händler, die dagegen verstoßen, machen sich ebenfalls strafbar.

Informiere dich daher gut über die Gesetze in deinem Land, wenn du vor hast, Alkohol zu trinken.

Schulschwänzen
Als Kind musst du zwar noch nicht arbeiten. Deine größte und wichtigste Pflicht liegt aber darin, den Unterricht zu besuchen. Und zwar immer dann, wenn du kannst! Solange du schulpflichtig bist, musst du nämlich in die Schule gehen. Wiel ange die Schulpflicht genau dauert, hängt von deinem Wohnort ab. Hier gibt es sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Solltest du beim Schwänzen erwischt werden, dann wirst du eine Verwarnung vom Lehrer und Direktor bekommen. Außerdem werden sie deine Eltern darüber informieren, dass du geschwänzt hast. Beim ersten Mal ist das noch nicht so schlimm. Solltest du häufiger schwänzen, hat das allerdings unangenehme Konsequenzen. Es kann sein, dass du einen Verweis bekommst, nachsitzen musst oder sogar von der Schule ausgeschlossen wirst. Auch die Art der Bestrafung für Schulschwänzen ist je nach Wohnort anders geregelt.

Bist du fast gar nicht mehr in der Schule anwesend, dann kann es sein, dass du von der Polizei in die Schule gebracht wirst.
Arbeiten

Geklaute Dinge verkaufen
Du weißt bestimmt, dass man weder Geld noch Gegenstände von anderen Menschen stehlen darf. Darüber hinaus ist es auch verboten, Diebesgut zu verkaufen. Diebe, die sich für besonders clever halten, wollen das Diebesgut möglichst schnell loswerden und zu „sauberem“ Geld machen, indem sie es verkaufen.

Kommt man sojemand auf die Schliche, gibt es eine Anzeige wegen Hehlerei. Übrigens ist es auch verboten, Diebesgut zu kaufen. Wenn man nicht weiß, dass es sich dabei um Diebesgut handelt, macht man sich aber nicht strafbar beim Kauf der Waren.

In diesem Fall muss man die Sachen trotzdem an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Man kann den bezahlten Betrag dann vom Verkäufer zurückfordern. Der Besitzer muss die Sachen natürlich nicht bezahlen.

Derzeit kommt es immer wieder zu unrechtmäßigen Verkäufen virtueller Waren im Internet. Hacker erschleichen sich den Zugang zu wertvollen Spiele-Konten und versteigern diese zum Beispiel auf Ebay. Das verstößt nicht nur gegen die AGB der Spielehersteller wie World of Warcraft und Co. sondern erfüllt darüber hinaus den Tatbestand der Hehlerei. Denn genaugenommen handelt es sich auch bei den geklauten Accounts um Diebesgut.

Du denkst darüber nach, so einen Account im Internet zu kaufen? Lass es lieber sein. Denn im Endeffekt kannst du nie wissen, ob der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer des Accounts ist oder es sich um einen Hacker handelt. Ist der Betrüger besonders ausgefuchst, klaut er dir den Account wahrscheinlich wieder, sobald du ihm Geld dafür gegeben hast, indem er auch dich hackt und das Passwort abändert.

Selbst, wenn es sich um einen ehrlichen Verkäufer handelt, der den Account rechtmäßig besitzt, ist der Kauf eines Spielkontos keine gute Idee. Es kann sein, dass du viel Geld dafür bezahlst und der Account danach aber vom Spielehersteller gesperrt wird, weil er die Weitergabe des Accounts feststellt. In diesem Fall kannst du nicht viel tun und hast eine Menge Geld verloren.

Jemanden mobben
Hänseleien gab es wohl schon immer. In unserer modernen Zeit hat dieses unfaire Verhalten den Namen Mobbing erhalten. Wenn man andere Kinder hänselt, ausschließt oder Lügen über denjenigen verbreitet ist das nicht nur unerwünscht, sondern mitunter strafrechtlich verfolgbar.

Es fällt sehr leicht, auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken („Cybermobbing“) Lügen über jemanden zu verbreiten. Dass man damit Verleumdung begeht, ist vielen nicht klar. Damit ist Mobbing kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat.

Rechnungen nicht begleichen
Solltest du im Internet etwas bestellen, das du eigentlich nicht bezahlen kannst, dann machst du dich des Betrugs schuldig. Betrug bedeutet, dass man sich eine Leistung erschleicht, indem man vortäuscht, dafür bezahlen zu können. Das gilt natürlich auch dann, wenn du in einem Lokal Speisen und Getränke konsumierst, die du nicht bezahlen kannst.

Nazi-Symbole malen
In Deutschland, Österreich und der Schweiz hast du das Recht auf freie Meinungsäußerung. Als freier Mensch steht es dir zu, eine eigene Meinung zu politischen, religiösen und anderen Themen zu haben. Das gilt aber nur solange du damit die Ordnung deines Staates nicht gefährdest. Diese Grenze darfst auch du nicht verletzen.

Darum ist es verboten, irgendwo Nazi-Symbole aufzumalen, rechtsextreme Flyer zu verteilen oder eine Neonazi-Gruppe zu unterstützen. Denn diese Gruppen möchten keine Demokratie in ihrem Land und gefährden damit den Staat selbst. Darum macht man sich strafbar, wenn man mit solchen Dingen zu tun hat.

Grundsätzlich solltest du dich von allen arten von extremistischen Gruppen fernhalten. Denn nicht nur Neonazis verfolgen verbotene Ziele. Auch islamistische Organisationen sind verboten. Darüber hinaus kann es gefährlich sein, wenn man sich öfters mit solchen Leuten trifft.

Verzichte also lieber darauf, mit extremistischen Gruppen in Kontakt zu kommen. Du weißt nie, ob du irgendwann nicht selbst zu ihrem Hassobjekt wirst.

Andere schlagen
Dass man andere nicht schlagen oder anderweitig verletzen darf, ist den meisten Kids eigentlich klar. Manche tun es trotzdem, weil sie denken, ohnehin nicht dabei erwischt zu werden.

Je nachdem wie massiv die Körperverletzung ist und welche Schäden das Opfer davongetragen hat, wird die Tat als Körperverletzung, gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung verfolgt. Übrigens ist bereits der Versuch, jemand anders zu verletzen, strafbar.

Sobald du das körperliche Wohl einer anderen Person negativ beeinflusst, liegt Körperverletzung. Eine Beule, ein blauer Fleck oder ein Kratzer – all das sind bereits Körperverletzungen, obwohl sie auch unabsichtlich passieren können.

Planst du den Überfall auf die Person gemeinsam mit anderen, trickst denjenigen aus oder verwendest dabei eine Waffe, dann handelt es sich um gefährliche Körperverletzung. Auch der Angriff mit gesundheitsschädlichen Substanzen wie Gift fällt unter den Tatbestand gefährliche Körperverletzung.

Schwere Körperverletzung zieht noch höhere Strafen nach sich. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn das Opfer noch eine längere Zeit unter den Auswirkungen der Tat leidet oder sogar bleibende Schäden davonträgt. Beeinträchtigte Sinnesorgane (Auge erblindet, Ohr taub,…) stellen eine schwere Beeinträchtigung dar. Ist das Opfer nach dem Vorfall körperlich behindert, erleidet starke psychische Schäden oder kann sich aufgrund der Tat nicht mehr fortpflanzen, ist ebenfalls mit dem Urteil schwere Körperverletzung zu rechnen.

Solche Dinge können mitunter auch passieren, weil man jemanden unabsichtlich verletzt. Hätte man besser aufpassen sollen und hätte der Vorfall verhindert werden können, dann macht man sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Denn andere dürfen auch dann keinen Schaden erleiden, wenn du tollpatschig, unvorsichtig und schlampig bist.

Bei einer Straftat Schmiere stehen
Vielleicht denkst du, dass man dir nichts anhaben kann, wenn du eine Tat nicht selbst begangen hast, aber darüber Bescheid wusstest. Sei dir in deiner Sache lieber nicht zu sicher. Denn wenn du jemanden dabei unterstützt, eine Straftat zu begehen, machst auch du dich strafbar. Bereits das Schmiere stehen beim Diebstahl wird als Beihilfe zu einer Straftat angesehen.

Du kannst dich also in diesem Fall nicht einfach aus der Affäre ziehen, weil du die Tat nicht direkt selbst begangen hast. Lasse dich also niemals dazu überreden, für jemanden Schmiere stehen. Erkläre, dass das auch für dich Konsequenzen hat, wenn man euch erwischt.

Jemanden allein lassen, der deine Hilfe braucht
Solltest du an einem kleinen oder großen Unfall beteiligt sein, darfst du nicht einfach so davonlaufen. Bist du zum Beispiel mit dem Fahrrad unterwegs und verursachst dabei eine Delle in einem Auto, darfst du nicht flüchten. Du musst dann versuchen, mit dem Besitzer des Autos Kontakt aufzunehmen. Warte eine Weile, bis der Besitzer zu seinem Auto zurückkehrt. Sollte das nicht gehen, rufe am besten die Polizei an.

Solltest du den Unfallort verlassen, ohne dem Besitzer Bescheid zu geben, musst du mit einer saftigen Strafe rechnen. Je nachdem ob dich jemand gesehen hat und ob Anzeige erstattet wird, kann es sein, dass man dir auf die Schliche kommt und du für deine Tat belangt wirst. Dieses Vergehen wird meistens per Jugendstrafrecht verhandelt. In jedem Fall wird ein Akt über dich angelegt und es kann zu Erziehungsmaßnahmen kommen.

Vor Polizei oder Gericht falsch aussagen
Ab und zu müssen Kids und Jugendliche vor der Polizei oder dem Gericht eine Aussage machen. Manche begehen eine Straftat und müssen nach einer Anzeige ihre Sicht der Dinge erzählen. Andere wurden Zeuge einer Straftat und schildern das, was sie zum Tatzeitpunkt mitbekommen haben.
Sobald man in so einer Situation eine Aussage machen muss, darf man nicht lügen. Denn alles, was du sagst, fließt in die Urteilsfindung mit ein. Daher könnte es sein, dass aufgrund deiner Falschaussage ein Urteil zustande kommt, das es so eigentlich nicht geben dürfte. Meist geschieht das zum Nachteil unschuldiger, die auf diese Weise nicht zu ihrem Recht kommen können.

Deshalb ist es strengstens verboten, vor Gericht oder vor der Polizei zu lügen. Normalerweise wird man darüber aufgeklärt. Bei der polizeilichen Aussage muss man das, was man erzählt hat in schriftlicher Form sogar unterschreiben.

Solltest du dich nicht mehr richtig an den Vorfall erinnern können oder dir bei manchen Details nicht mehr ganz sicher sein, dann steh einfach dazu. Sage, dass du das nicht mehr so genau weißt. Das ist normalerweise kein Problem und im jeden Fall besser, als etwas zu erfinden, das gar nicht wahr ist.

Den Friedhof „heimsuchen“
Jugendliche finden es immer wieder lustig, sich abends am Friedhof zu treffen. Das ist gruselig und wird nicht selten als Mutprobe verwendet. Ein Friedhof ist aber ein Ort der Ruhe, an dem wir unserer Verstorbenen gedenken. Darum solltest auch du ihn als solchen behandeln.

Die Totenruhe ist sogar im Gesetz geregelt. Man darf auch als Jugendlicher Gedenkstätten wie Friedhöfe weder verschmutzen, beschädigen noch dort „herumgeistern“. Damit würde man sich der Störung der Totenruhe schuldig machen. Schlimmstenfalls kommt sogar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung hinzu, was die Angelegenheit noch unangenehmer macht.

Bestimmt hast auch du Angehörige, die bereits am Friedhof begraben liegen. Es wäre sicher nicht lustig für dich, wenn jemand anders das Grab verunstalten oder dich beim Friedhofsbesuch stören würde, oder? Denk immer daran, wenn dich jemand dazu auffordert, mit ihm aus Spaßgründen zum Friedhof zu gehen.

Etwas Falsches über jemand anders behaupten
Es kann recht schnell gehen, dass man etwas Unwahres über jemand anders behauptet. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass du dabei den Ruf dieser Person nachhaltig schädigen kannst. Er oder sie leidet womöglich unter den Folgen deiner Lügen, wenn diese weiterverbreitet werden.

Etwas Falsches über jemand anders zu erzählen erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede. Das bedeutet, dass du dich damit strafbar machst. Das gilt für die direkte Aussprache von Lügen sowie die Verbreitung per SMS, Facebook, E-Mail oder Brief.

Es ist zwar so, dass dich wahrscheinlich keine hohen Strafen erwarten, wenn du erwischt wirst. Je nachdem wen du auf diese Weise in seiner Ehre verletzt hast, werden dennoch unangenehme Konsequenzen auf dich zukommen. So kann es zu Strafen seitens deiner Schule oder Eltern kommen.

Andere einsperren
Für uns Europäer ist die Freiheit ein sehr wichtiges Gut, das es zu schützen gilt. Kein Mensch möchte seiner Freiheit in irgendeiner Form beraubt werden. Darum darf man niemanden einsperren oder festhalten, wenn er das nicht möchte.

Natürlich darf man auch dich nicht einsperren oder dich daran hindern, dich frei zu bewegen. Das gilt auch für deine Eltern. Sie dürfen dich nicht in deinem Zimmer oder dem Haus einsperren. Selbst dann nicht, wenn sie dich damit für etwas bestrafen möchten.

Denn jeder Mensch muss (insbesondere ab einem gewissen Alter) seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen können, ohne daran gehindert oder dabei beeinflusst zu werden.

Andere einzusperren ist strafbar, weil es sich dabei um Freiheitsberaubung handelt.

Etwas Gefundenes behalten
Manchmal gehen Dinge oder Geldscheine verloren, wenn man nicht richtig aufpasst. Das kann recht schnell gehen und passiert fast jedem mindestens einmal im Leben. Wenn man dann draufkommt, dass die Geldbörse oder der geliebte Gameboy fehlt, ist man im ersten Moment geschockt.

Solltest du Besitztümer anderer Leute oder Geld finden, so darfst du sie nicht einfach behalten. Ab einem Wert von über 10€ gilt soetwas meist als Fundunterschlagung. Denn eigentlich müsstest du mit den Fundgegenständen zum Fundbüro oder zur Polizei gehen. Je nachdem, wie wertvoll der Gegenstand ist, muss man dir einen angemessenen Finderlohn dafür geben. Sollte sich der Finder innerhalb der nächsten Jahre nicht melden, bekommst du den Fundgegenstand sogar.

Denke auch immer daran, wie verzweifelt du selbst wärst, wenn du diesen Gegenstand verloren hättest. Es ist nicht fair, etwas für sich zu behalten, das einem nicht gehört. Verhalte dich lieber richtig, indem du dem Besitzer ermöglichst, seine Sachen wieder zurückzubekommen.

CDs, DVDs und ähnliches kopieren
Bestimmt hast du schon einmal vom sogenannten Urheberrecht gehört. Dieses legt fest, dass das Eigentum an Musik, Film und Software beim Urheber bleibt. Der Urheber ist derjenige, der dieses Werk geschaffen hat. Er alleine entscheidet darüber, was mit seinem Werk passiert. Damit hat er die Kontrolle darüber, wer es verwenden darf und was er dafür tun muss (einen bestimmten Geldbetrag bezahlen).

Kopierst du nun eine Musik-CD und gibst sie an deine Freunde weiter, dann verstößt du gegen das Urheberrecht. Speziell ältere Jugendliche können mitunter mit Geld- oder sogar Haftstrafen dafür belangt werden. Übrigens ist auch die Wiedergabe von raubkopierten Inhalten über das Internet (Streaming) nicht erlaubt. Weil Raubkopieren und Streaming bei Kids und Jugendlichen recht beliebt sind, haben wir darüber einen eigenen Artikel verfasst, den du auf unserer Seite lesen kannst. Dort steht ganz genau drin, was du laut dem Urheberrecht darfst und was nicht.

Arbeitsblatt zum Text

1) Erkläre die schwierigen Wörter aus dem Text.
Was bedeutet…

Mobbing
Cybermobbing
Urheber

2) Wozu gibt es Gesetze? Warum ist es notwendig, dass sich die gesamte Bevölkerung möglichst gut an diese hält?

3) Bist du selbst bereits einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Oder hast du vielleicht mitbekommen, wie jemand eine Straftat begangen hat? Schreibe auf, was passiert ist und erkläre, warum diese Handlung eigentlich nicht erlaubt ist.

 

Foto: Buchan / bigstockphoto.com

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