Elternzeit nach der Schwangerschaft – Das sollten Sie beachten

Besonders dann, wenn der Nachwuchs noch klein ist, haben viele Eltern den Wunsch, mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Elterngeld beantragen und in Elternzeit gehen, erleichtert Eltern die Entscheidung ihren Beruf vorgehend zu unterbrechen und für ihr Kind da zu sein.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Wenn Sie vorhaben, Elterngeld zu beantragen sollten Sie zwei Dinge beachten. Erstens, den Antrag auf Elterngeld können Sie frühestens nach der Geburt stellen. Zweitens, die Elternzeit endet spätestens vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.

Zudem können Sie sich auch die Dauer der Elternzeit einteilen. Beispielswiese 3 Jahre am Stück, einzelne Wochen, Monate oder Tage. Auch das ist möglich.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Prinzipiell haben alle Eltern Anspruch darauf Elterngeld zu beantragen, wenn sie ihr mit ihrem Kind im Haushalt leben, ihr Kind selber betreuen und großziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Monat arbeiten.

Natürlich können Sie Elternzeit nur beantragen, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Für Selbstständige sowie Gewerbetreibende Mütter und Väter ist demnach eine andere Regelung vorgesehen. Sie sind für ihre Auszeit selber verantwortlich.

Für Auszubildende und Studierende gilt diese Regelung nicht. Diese können ihre Ausbildung in vollem Ausmaß weiter nachgehen. Zudem haben Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein Jahreseinkommen von 500.000 Euro nachweisen können, ebenfalls keinen Anspruch auf diese Regelung.

Außerdem haben Sie auch als Adoptiveltern den Anspruch auf Elterngeld. Die Elternzeit beträgt hier auch maximal 3 Jahre.

Muss man vorher entsprechende Anträge stellen?

Die Elternzeit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber mit einem förmlichen Schreiben beantragen. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich auch an Elterngeldstellen in Ihrer Nähre wenden. Dort erhalten Sie Vordrucke für Elterngeldanträge  und weitere Informationen zu dem Thema.

Bis wann?

Sie sollten darauf achten, dass das Elterngeld erst der Geburt Ihres Kindes beantragt werden kann. Sie haben also nicht die Möglichkeit, das bereits davor zu tun. Zudem müssen Sie in diesem Antrag verbindlich festlegen, wann genau Sie in Elternzeit gehen möchten und vor allem wie lange.

Den Antrag sollten Sie aus diesem Grund so früh wie möglich nach der Geburt beantragen, da er nur bis zu 3 Monaten rückwirkend gezahlt wird.

Wie funktioniert die Finanzierung während der Elternzeit?

Wie Sie bereits wissen, haben Sie die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen. Da Sie in der Elternzeit nur bedingt Ihrem Job nachzugehen können, wird Ihnen hierbei eine finanzielle Unterstützung angeboten.

Allerdings haben nur Eltern einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie wöchentlich nicht mehr als maximal 30 Stunden arbeiten.

Um Elterngeld zu beantragen, müssen Sie sich nicht zwangsläufig in Elternzeit befinden. Auch Studierende, Auszubildende oder Freiberufler haben die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen.
In der Regel nehmen sich Arbeitnehmer eine Elternzeit, um die für den Anspruch auf Elterngeld erforderlichen 30 Wochenstunden nicht zu überschreiten.

Wie lange Sie in Elternzeit gehen möchten, müssen Sie letztendlich individuell entscheiden.

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