Fakten und Infos zum Kindergeld – Das solltest Du wissen

Mit Kindergeld haben Eltern die Möglichkeit, ihr monatliches Budget zu erhöhen und aufkommenden Kosten zu decken. In dem folgenden Artikel findest Du die wichtigsten Fakten und Infos rund um das Thema Kindergeld.

Wann habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich zahlt die Familienkasse nur an eine Person Kindergeld. In der Regel betrifft das die Mutter oder den Vater. Wohnt ihr mit eurem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, so müsst ihr euch darauf einigen, wer das Kindergeld erhält.

Jedoch ist es auch möglich, dass das Kindergeld direkt an Dein Kind ausgezahlt werden kann. Allerdings muss dazu Dein Kind einen eigenen Haushalt führen und für seine eigenen Kosten aufkommen. Es darf demnach kein Unterhalt von den Eltern bezogen werden.

Zudem hast Du Anspruch auf Kindergeld, wenn:

  • Dein Kind unter 18 Jahren ist (in Ausnahmefällen auch länger).
  • Dein Kind in Deinem Haushalt lebt und von Dir regelmäßig versorgt wird.
  • Dein Wohnort in Deutschland, innerhalb der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.

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Welche Ausnahmen gibt es?

Wer einen Antrag auf Kindergeld stellen möchte, sollte folgende Sonderregelungen beachten. Zum einen hast Du keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn Dein Kind älter als 18 Jahre ist und eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen kann.

Sollte Dein Kind aber keinen Job haben und bei der Arbeitsagentur gemeldet sein, steht Dir weiterhin der Anspruch auf Kindergeld zu. Jedoch nur bis zum 21. Geburtstag Deines Kindes.

Kinder mit einer Beeinträchtigung erhalten zudem auch über den 25. Geburtstag hinaus Kindergeld. Dazu muss nachgewiesen werden, dass Dein Kind aufgrund von körperlicher-, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Zudem ist zu beachten, dass die Beeinträchtigung bereits vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

In welcher Höhe erhalte ich das Kindergeld?

In der Regel erhältst Du für jedes Kind mindestens 204 Euro im Monat. Solltest Du mehrere Kinder haben, bestimmt die Anzahl der Kinder die Höhe des Kindergeldes. Grundsätzlich steht Dir ab dem dritten Kind mehr Kindergeld zu. Ab dem vierten Kind hast Du die Möglichkeit, mindestens 235 Euro im Monat pro Kind zu erhalten.

Hier findest Du eine kleine Übersicht:

  • Kindergeld für das erste Kind: 204 Euro pro Monat
  • Kindergeld für das zweite Kind: 204 Euro pro Monat
  • Kindergeld für das dritte Kind: 210 Euro pro Monat
  • Kindergeld ab dem vierten Kind: 235 Euro pro Monat

Wie kann ich Kindergeld beantragen?

Du hast drei Möglichkeiten, Kindergeld zu beantragen:

  • Antrag online ausfüllen und an die Familienkasse senden.
  • Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden.
  • Antrag persönlich bei der Arbeitsagentur abgeben.

Zudem musst Du nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Das Kindergeld wird solange von der Familienkasse gezahlt, bis es Veränderungen – beispielsweise in der Wohnsituation – gibt. Du bist allerdings dazu verpflichtet, der Familienkasse Änderungen, wie eine neue Anschrift mitzuteilen.

Wann kann ich Kindergeld beantragen?

Sobald Dein Kind auf der Welt ist, kannst Du Kindergeld beantragen. Du hast auch die Möglichkeit, bis zu 6 Monaten rückwirkend Kindergeld zu erhalten. Jedoch solltest Du mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1 bis 1,5 Monaten rechnen.

Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, empfehlen wir Dir, den Antrag auf Kindergeld möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse einzureichen.

Wer kann Kindergeld beantragen?

Grundsätzlich haben alle Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld. Neben den leiblichen Eltern können das auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern sein. Hierbei sind lediglich zwei Vorraussetzungen zu beachten: Der Berechtigte sollte seinen Wohnsitz in Deutschland haben und zudem das Kind, für das er Kindergeld beantragt, in seinem Haushalt aufgenommen haben.

Welche Kinderfreibeträge gibt es?

Neben dem Kindergeld haben Eltern auch einen Anspruch auf Freibeträge bei ihrer Steuererklärung. Seit Anfang 2019 liegt der Freibetrag bei 7620 Euro pro Jahr.

Neben dem Kinderfreibetrag von 2490 Euro gibt es einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1320 Euro. Bei Eheleuten mit gemeinsamer Steuererklärung verdoppeln sie sich die Beträge auf ganze 7620 Euro. Das Finanzamt verrechnet das ausgezahlte Kindergeld mit den Steuervorteilen, die sich aus den Kinderfreibeträge ergeben.

Hat eine Scheidung Auswirkungen auf das Kindergeld?

Ja. Lassen sich Mutter und Vater scheiden, erhält die Person einen Anspruch auf Kindergeld, die mit dem gemeinsamen Kind in einem Haushalt lebt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Mutter. Unterhaltsrechtlich wird der Betrag dem Kind zugeordnet. Aus diesem Grund wird auch der Barunterhalt des Unterhaltspflichtigen vermindert.  Bei minderjährigen Kindern würde das sogar die Hälfte des Kindergelds betreffen. Diese Regelung betrifft allerdings auch nicht verheiratete Paare.

Bei dem steuerlichen Freibetrag sieht das jedoch etwas anders aus. Hierbei steht der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beiden Elternteilen gleichermaßen zu.

Ein Beispiel: Leben die geschiedenen Eltern eines Kindes in unterschiedlichen EU-Staaten, hat das Elternteil Anspruch auf Kindergeld, bei dem das Kind wohnt.

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Kann der Anspruch auf Kindergeld verjähren?

Der Kindergeldanspruch verjährt nach vier Jahren. Das bedeutet, dass zwar die Anträge auch wie bisher berücksichtigt werden, jedoch die Auszahlung des Kindergelds erst auf sechs Monate vor Eingang des Antrags bei der Familienkasse erfolgt.

Das Wichtigste zusammengefasst

Du weißt nun, dass Kindergeld grundsätzlich an eine Person gezahlt wird. Im Prinzip kann das jede Person sein, die mit dem Kind zusammen in einem Haushalt lebt. Grundsätzlich wird Kindergeld nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Jedoch gibt es einige Sonderregelungen, die die Förderungsdauern verlängern. Hat Dein Kind beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung, ist aber arbeitssuchend, so besteht die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung bis zum 21. Geburtstag.

Leidet Dein Kind unter einer körperlichen-, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung, hast Du einen längeren Anspruch auf Kindergeld.

Den Antrag auf Kindergeld kannst Du online bei der Familienkasse stellen, ihn per Post an die Familienkasse versenden oder persönlich bei der Arbeitsagentur abgeben.

Quellen:

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