Eine Schwangerschaft kann etwas Schönes sein – wenn man nicht gerade mit diversen Beschwerden zu kämpfen hat. Gerade in der Anfangszeit treten Symptome wie Morgenübelkeit, Schwindel und Co. vermehrt auf. Dass sich das nicht immer mit dem beruflichen Aspekt des Lebens verbinden lässt, ist klar. Doch was ist in diesem Kontext erlaubt? Und was nicht? Antworten auf wichtige Fragen zum Thema „Frühschwangerschaft und Krankschreibung“ haben wir Dir im Folgenden aufgelistet.
Inhaltsverzeichnis
Schwangerschaften: Warum man sie ernst nehmen sollte
Der Satz „Schwangerschaften sind keine Krankheiten!“ ist heutzutage noch immer verbreitet. Schwangerschaften – gerade in den ersten Stadien – stellen keine Krankheitsbilder dar, wie es zum Beispiel Grippen oder gebrochene Knochen tun. Doch sie sind mit einer Reihe von Symptomen und Beschwerden verbunden, die vermehrt auftreten können. Darunter zum Beispiel: Kreislaufprobleme, anhaltende Müdigkeit und Erbrechen.
Symptome wie diese erschweren nicht nur die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit einer schwangeren Frau – auch ihre Gesundheit leidet darunter. Sollten Beschwerden wie diese ignoriert werden, kann das zur Verschlimmerung der Symptome führen und gesundheitliche Schäden nach sich ziehen – nicht nur für die Frau selbst, sondern auch für das ungeborene Kind. Abgesehen davon ist es darüber hinaus immer möglich, sich abseits einer potentiellen Schwangerschaft an Virusinfektionen und Ähnlichem anzustecken.
Aus diesem Grund können Frauen das Recht auf Krankschreibungen in der Schwangerschaft wahrnehmen. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch Unterschiede, die beachtet werden müssen.
Frühschwangerschaft: Krankschreibung vs. Beschäftigungsverbot
Wann spricht man von einer Krankschreibung, wann von einem Beschäftigungsverbot?
Krankschreibungen in der Schwangerschaft
Primär sind Krankschreibungen für den Fall einer Krankheit außerhalb einer Schwangerschaft angedacht. Das heißt, schwangere Frauen, die sich zum Beispiel erkältet haben, können sich – wie es gängig ist – eine herkömmliche Krankschreibung von ihrem Arzt ausstellen lassen.
Hierbei greifen die damit einher kommenden Gesetzmäßigkeiten. Das heißt: Man erhält seinen Lohn über den Zeitraum der Krankschreibung weiterhin von seinem Arbeitgeber. Sollte man weniger/bis sechs Wochen krankgeschrieben sein, bekommt man sein volles Gehalt. Danach wird es entsprechend gekürzt.
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Beschäftigungsverbote können auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Varianten von Deinem Arzt durch ein Attest ausgestellt werden. Erteilt wird es, wenn entsprechende Krankheitssymptome aufgrund der Schwangerschaft auftreten und/oder auf irgendeine Weise direkt damit in Verbindung stehen.
Es gibt ein individuelles oder ein generelles Beschäftigungsverbot.
Das individuelle Beschäftigungsverbot tritt dann ein, wenn gesundheitliche Probleme oder Risiken durch die Schwangerschaft entstehen. Dazu gehört zum Beispiel: das Risiko einer Frühgeburt, wenn eine Frau über besonders heftige Schmerzen oder Übelkeitserscheinungen klagt, wenn eine risikobehaftete Eileiterschwangerschaft vorliegt, usw. Da diese Art der Beschweren von Frau zu Frau unterschiedlich sein können, spricht man in diesem Fall von „individuell“.
Im Kontrast dazu steht das generelle Beschäftigungsverbot. Dieses wird wirksam, sobald der Arbeitsplatz selbst zum Risiko für die Gesundheit der Schwangeren wird – zum Beispiel durch Infektionskrankheiten, die der Schwangerschaft schädigen könnten.
Spricht ein Arzt ein Beschäftigungsverbot aus, kann dies partieller oder totaler Natur sein.
Ein partielles Beschäftigungsverbot meint – wie die Bezeichnung es bereits vermuten lässt – eine eingeschränkte Beschäftigung. Das heißt, die entsprechende berufliche Tätigkeit…
- wird zeitlich verkürzt und/oder
- wird nur für einen gewissen Zeitraum verboten und/oder
- wird an einen anderen Ort verlegt, an dem weniger Risiken zur Gefährdung bestehen
Wie das genau aussieht, entscheidet der Einzelfall.
Dem gegenüber steht das totale Beschäftigungsverbot. Anders als das partielle Beschäftigungsverbot ist bei dieser Verordnung das Arbeiten als Ganzes nicht erlaubt.
In der Regel ist auch der Zeitraum eines Beschäftigungsverbotes bezahlt. Wie viel einer Frau hierbei gezahlt wird, ist unterschiedlich. Abhängig ist das Gesamtgehalt in diesem Zusammenhang von den Gehältern der letzten drei Verdienstmonate vor der Schwangerschaft. Von diesen Summen wird ein durchschnittlicher Wert errechnet. Dieser wird dann als Gehalt während der Krankschreibung vom Arbeitgeber gezahlt.
Achtung: Arbeitslos und schwanger?
Bei Schwangeren, die vor Beginn der Schwangerschaft arbeitslos waren, liegt der Fall etwas anders. Damit sie auch weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können, sollten sie sich krankschreiben lassen. Durch das Ausstellen eines Beschäftigungsverbotes können sie ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung verlieren.
Auf einen Blick
Frühschwangerschaft und Krankschreibung: Was geht, was nicht? First things first: Sich in der Schwangerschaft krankschreiben zu lassen ist möglich.
Das kann entweder durch eine vom Arzt ausgeschriebene Krankschreibung passieren oder durch ein verordnetes individuelles oder allgemeines Beschäftigungsverbot. Letzteres kann partiell oder total sein, jeweils abhängig vom Einzelfall.
Der Lohn wird – unabhängig der Art der Krankschreibung – über diesen Zeitraum hinweg weiterhin gezahlt. Einzige Einschränkung: Schwangere ohne Arbeit.
FAQ zum Frühschwangerschaft und Krankschreibung
In besonders schlimmen Fällen ist dies möglich. Man spricht vor diesem Hintergrund von der Erkrankung „Hyperemesis gravidarum“. Dafür braucht man jedoch eine entsprechende Diagnose vom Arzt.
Sollten mit der Schwangerschaft risikobehaftete Beschwerden auftreten – das heißt, ist man zum Beispiel einem höheren Frühgeburtsrisiko ausgesetzt -, kann man sich über ein Beschäftigungsverbot krankschreiben lassen. Ähnliches gilt, wenn der Arbeitsplatz selbst potentiell gefährlich für die Schwangere wird. Sollte man von der Schwangerschaft unabhängig erkranken, kann man sich ebenfalls mit einer herkömmlichen Krankschreibung krankschreiben lassen.
Das kann vorkommen, ja. Infektionskrankheiten und Ähnliches können durch das in der Schwangerschaft geschwächte Immunsystem leichter auftreten.