Die Corona Krise verlangt uns allen nicht nur psychisch, sondern in vielen Fällen auch finanziell einiges ab. Sicher ist auch für Dein Kind die momentan herrschende Situation mehr als belastend. Daher wird für das Jahr 2021 der Kinderbonus beschlossen, welcher für Eltern eine kleine finanzielle Erleichterung darstellen soll. Alle Erziehungsberechtigten erhalten demnach im Mai 2021 eine einmalige Zahlung in Höhe von 150 Euro. Doch welche Voraussetzungen müssen konkret erfüllt sein, um den Kinderbonus erhalten zu können? In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein, ob auch Dein Kind für den Kinderbonus berechtigt ist.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Damit Du den Kinderbonus in Zeiten von Corona erhältst, müssen zunächst grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Um Kindergeld beantragen zu können, muss Dein Kind in der Regel unter 18 Jahre alt sein. Studiert Dein Kind oder macht es eine Ausbildung, kannst Du bei Vorlegung einer entsprechenden Bescheinigung jedoch auch über einen längeren Zeitraum Kindergeld erhalten. Zudem muss Dein Kind im selben Haushalt wie Du selbst leben und aus Deutschland oder einem anderen EU- Land stammen. Die entsprechende Summe wird dann schließlich an einen Elternteil überwiesen.
Wer erhält den Kinderbonus?
Wenn die obig genannten Voraussetzungen erfüllt sind, musst Du nichts weiter in die Wege leiten oder einen speziellen Antrag ausfüllen. Stattdessen erhältst du die besagten 150 Euro wie immer über Dein Bankkonto. Da es sich um eine Sonderzahlung handelt, wird sie nicht zum sonst üblichen Datum überwiesen, sondern erfolgt separat. Nach aktuellem Kenntnisstand soll die Zahlung im Mai 2021 erfolgen. Das normale Kindergeld wird hingegen einige Tage zuvor übermittelt. In diesem Jahr gilt der Kinderbonus zudem auch für Kinder, welche normalerweise keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld erheben dürften. Hat Dein Kind in diesem Jahr seine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, kann der einmalige Kinderbonus dennoch ausgezahlt werden. Das zählt ebenfalls für Kinder, die vor wenigen Monaten geboren wurden. Auch sie haben ein Anrecht auf den einmaligen Kinderbonus. Wenn der Antrag auf Kindergeld erst einige Monate später erfolgt, wird das Geld dennoch nachträglich überwiesen.
Wie hoch ist der Kinderbonus?
Der Kinderbonus ist im Vergleich zum Jahr 2020 gesunken. Statt 300 Euro erhalten Eltern nunmehr lediglich 150 Euro. Für Hartz IV- Empfänger hat dieser Bonus keine Auswirkungen auf ihre Sozialleistungen. Diese werden nicht gekürzt, da der Bonus nicht zum Einkommen zählt. Es wird jedoch auch kritisiert, dass insbesondere Alleinerziehende meistens nur der halbe Bonus zur Verfügung steht (75 Euro). Nach dem Gesetz darf der andere Elternteil die Hälfte des Betrags einfordern, wenn dieser regelmäßig Unterhalt bezahlt.
Warum wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Der Kinderbonus kommt besonders einkommensschwachen Familien zugute, welche mit diesem Geld wichtige Dinge für ihr Kind anschaffen können. Zudem hat die Auszahlung auch einen wirtschaftlichen Hintergrund. Infolge der Corona-Krise wurde weniger ausgegeben als jemals zuvor. Mithilfe dieser einmaligen Zahlung soll zum Kauf angeregt werden, sodass die Konjunktur sich wieder erholen kann.
Wer ist für die Auszahlung des Kinderbonus zuständig?
Bei Fragen zum einmaligen Kinderbonus in Zeiten von Corona solltest Du Dich an die zuständige Familienkasse wenden. Diese kann Dir auch bei allgemeinen Anregungen oder anderen Angelegenheiten zum Thema Kindergeld weiterhelfen.
Kritik
Auch wenn der Großteil der Bevölkerung die Auszahlung des Kinderbonus positiv betrachtet, wird die Höhe des Betrags auch immer wieder kritisiert. Eine einmaliger Kinderbonus während Corona ist für ärmere Familien nicht ausreichend, um alle Ausgaben langfristig abdecken zu können. Daher fordern viele Menschen eine eigenständige Grundsicherung für Kinder um eine angemessene Versorgung dieser zu erwirken. Auch ist immer wieder im Gespräch, das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern auf 328 Euro zu erhöhen. Nach einem Vorschlag der Linken sollen Kinder aus armen Familien einen zusätzlichen Zuschlag erhalten, welcher je nach Alter des Kindes unterschiedlich hoch ist. Inwiefern und ob dieser Vorschlag jedoch wirklich in die Tat umgesetzt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht absehbar.