Kinderfreibetrag: Was Du schon immer darüber wissen wolltest

Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei unterschiedliche Varianten, um Eltern finanziell zu fördern. Was ist eigentlich ein Kinderfreibetrag? Wie hoch ist er und kann man ihn von der Steuer absetzen? Was sollte man beim Kinderfreibetrag beachten?

Das und viel mehr wird Dir in diesem Artikel beantwortet.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen direkten Steuerfreibetrag. Dieser kann Deine Einkommenssteuerzahllast um die Ausgaben mindern, die Deinen Freibetrag betreffen. In 2019 liegt der reguläre Kinderfreibetrag bei 2.490 EUR für Alleinerziehende und der doppelten Summe, wenn Du die Steuererklärung gemeinsam mit Deinem Ehepartner einreichst. Hinzu kommt eine Summe von 1.320 EUR für Erziehungs-, Ausbildungs- und Betreuungsaufwendungen.

Auch dieser Betrag verdoppelt sich in einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Ehepaaren. Du kannst also jährlich einen Gesamtfreibetrag von 7.620 EUR bei gemeinsamer Steuererklärung verheirateter Eltern abschreiben. Die Summe ergibt sich aus dem klassischen Kinderfreibetrag und dem Steuerfreibetrag für die zusätzlich erwähnten Aufwendungen.

Warum Du den Kinderfreibetrag beantragen musst

Der Kinderfreibetrag steht Dir zu. Allerdings musst Du den Kinderfreibetrag beantragen, da er Dir nicht automatisch zugerechnet wird. Die Beantragung erfolgt direkt nach der Geburt Deines Kindes und wird beim Finanzamt gestellt.

Diesbezüglich gibt es einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, der Dir den Vorteil sichert, dass Du nicht von der jährlichen Prüfung des Vorteils aus Kinderfreibetrag oder der Kindergeldzahlung betroffen bist. Die Beantragung ist einfach. Du brauchst nur das vorgefertigte und beim Finanzamt erhältliche Formular ausfüllen und an den Fiskus zurücksenden.

Was ist Kindergeld?

Die Kindergeldzahlung ist ein Vorschuss auf den Kinderfreibetrag. Du kannst direkt nach der Kindesgeburt Kindergeld beantragen, so dass Du die Summe monatlich ausbezahlt bekommst. Die Höhe des Kindergeldes staffelt sich nach der Anzahl der Kinder.

Für das erste und zweite Kind bekommst Du pro Monat 204 EUR, für das dritte Kind 210 EUR und ab dem vierten Kind 235 EUR im Monat aufs Konto ausbezahlt. Da es sich um eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag handelt, wirst Du nicht beide Steuervorteile bekommen.

Prinzipiell bist Du mit der monatlichen Auszahlung besser beraten, da die Ausgaben für Dein Kind ja ebenfalls pro Monat und nicht nach Beendigung eines Steuerjahres anfallen.

Wo Du Kindergeld beantragen kannst

Die Beantragung kannst Du auf drei verschiedene Arten vornehmen. Ob arbeitsuchend oder Gutverdiener, die Kindergeldzahlung ist einkommensunabhängig und kann daher in jedem Fall beantragt werden.

Die Familienkasse ist der richtige Ansprechpartner und die Stelle, wo Du Kindergeld beantragen kannst. Wichtig: Du musst den Antrag nicht jährlich neu stellen. Ist die Bewilligung einmal erfolgt, wird so lange gezahlt, bis eine Veränderung die Berechtigung des Kindergelderhalts aufhebt.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Dein Kind das 18. Lebensjahr vollendet oder früher in eine Berufstätigkeit eintritt.

Die Unterschiede zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld

Der Primärunterschied bezieht sich auf die Leistung selbst. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich in einem festen Betrag auf Dein Konto. Der Kinderfreibetrag ist praktisch eine „Gutschrift“, die Du erst am Jahresende über die Steuererklärung geltend machen kannst.

Eine Auszahlung des Kinderfreibetrages ist nicht vorgesehen. Der zweite Unterschied baut auf den Faktoren Auszahlung und Gutschrift auf. Kindergeld bekommst Du jeden Monat, während Du den steuerlichen Freibetrag (Kinderfreibetrag) nur in der Jahressteuererklärung geltend machen kannst.

Achtung: Als Nicht-Steuerzahler brauchst Du keinen Kinderfreibetrag beantragen. Dieser dient einzig und allein der Steuersenkung, die Du ohne Steuerpflicht nicht bekommen kannst.

Warum der Kinderfreibetrag und das Kindergeld gekoppelt sind

Hier heißt es entweder oder. Es ist nicht möglich, eine monatliche Auszahlung UND den Kinderfreibetrag zu erhalten. Im Einzelfall und wenn Du den Freibetrag nicht beantragt hast, prüft das Finanzamt jährlich, ob Du mit Kindergeld oder mit dem Kinderfreibetrag steuergünstiger bist.

Die Günstigerprüfung wird automatisch und ohne Dein Zutun direkt vom Finanzamt vorgenommen. Betrachte die Kindergeldzahlung als Vorschuss auf den Steuerfreibetrag. Hier liegt die Koppelung, durch die nur eine Variante in Frage kommt.

Steuerfreibetrag für Familien mit Kindern

Familien mit Kindern haben mehr Ausgaben als kinderlose Paare. Deutschland sieht daher die Möglichkeit für Eltern vor, Kindergeld beantragen und durch den Kinderfreibetrag eine finanzielle Entlastung zu bekommen zu können.

Auch wenn es sich nicht um riesige Summen handelt, sollte kein Berechtigter auf die Beantragung verzichten. Nettosteuerzahler können Kindergeld beantragen, oder den Kinderfreibetrag beantragen. Bezieher von Sozialleistungen können primär Kindergeld beantragen und die monatliche Auszahlung ohne Abzug von ihren eigenen Sozialleistungen aufwenden.

Die Staffelung des Kindergeldes nach Anzahl der Kinder

Kindergeld beantragen Eltern für jedes Kind. Die Höhe pro Kind und Monat ist festgelegt und steigert sich mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Eine jährliche Anpassung wird praktiziert, da sich die Ausgaben aufgrund der Inflation und der Steigerung der Lebenshaltungskosten auch pro Kind erhöhen. Damit Sozialleistungsbezieher nicht schlechter gestellt sind als Nettosteuerzahler, fließt die Höhe des Kindergeldes nicht in die Berechnung der Sozialleistung ein.

Wird der Kindergeld steuerlich erfasst?

Eine steuerliche Erfassung der Kindergeldbezüge erfolgt. Dennoch wirkt sich Kindergeld nicht steuernachteilig aus, da es nicht ins reguläre Einkommen eingerechnet wird. Auch wenn es sich um eine erhaltene Leistung handelt, zählt Kindergeld nicht als Einkünfte oder Verdienst im eigentlichen Sinne und erfordert somit niemals eine Steuernachzahlung.

Kindergeld beantragen: Auch rückwirkend möglich?

Der Kinderfreibetrag und der Kindergeldbezug können rückwirkend beantragt werden. Da gerade die Zahlung des Kindergeldes zur Begleichung der monatlichen Ausgaben für Dein Kind gedacht ist, solltest Du so früh wie möglich einen Antrag stellen und einrechnen, dass die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wie lange Kindergeld gezahlt wird

Grundsätzlich hast Du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine Kindergeldzahlung. Veränderte Umstände können den Zahlungszeitraum sowohl mindern als auch verlängern. Damit das Geld gezahlt wird, muss das Kind in Deinem Haushalt leben und darf seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.

Studiert Dein Kind, ist eine Zahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Hier musst Du einen neuen Antrag stellen und sämtliche geforderten Dokumente erneut einreichen. Ohne die Beantragung erlischt der Anspruch automatisch. Eine Fortzahlung ohne Neuantrag erfolgt nicht.

Wer hat Anspruch auf Kindergeldzahlungen?

Wer in Deutschland lebt hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes. Das gilt auch, wenn das Kind aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung im Ausland wohnt. Bei höherem Einkommen wird der Kinderfreibetrag als bessere Variante betrachtet.

Die Bedingung hierfür ist aber ebenfalls, dass es einen Anspruchsberechtigten gibt. Wichtig: Die Möglichkeit zum Kinderfreibetrag und Kindergeld beantragen ist nicht an ein Höchstgehalt pro Jahr gekoppelt.

Hier herrscht ein Irrglaube vor, denn viele Eltern denken, dass die Bezuschussung für Familien mit Kindern nur bei geringem Einkommen oder dem Bezug von Sozialleistungen erfolgt.

Kindergeld bei Scheidung – welcher Elternteil ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, der auch sorgeberechtigt ist. Im Falle einer Scheidung ohne Aufhebung des Sorgerechts eines Elternteils ist derjenige empfangsberechtigt, bei dem das Kind seinen regulären Aufenthaltsort nach Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Eine Teilung des Kindergeldes ist in Ausnahmefällen möglich, sofern Du das paritätische Wechselmodell praktizierst und das Kind nach der Scheidung bei beiden Eltern zu gleichen Teilen lebt. Dieses Modell ist in Deutschland eher unüblich und vielen Eltern auch nicht bekannt.

Was ist die Günstigerprüfung vom Finanzamt?

Die Günstigerprüfung wird von Seiten des Finanzamtes angewandt und dient dazu, den Vorteil für Dich als Steuerzahler zu ermitteln. Bei hohem Einkommen ist der Kinderfreibetrag die bessere Lösung, während Du mit geringem Einkommen oder beim Bezug von Sozialleistungen Kindergeld beantragen solltest. Über die Günstigerprüfung wirst Du nicht vorab informiert. Du kannst sie aber ausschließen, in dem Du Dich von Anfang an für den Freibetrag entscheidest.

Du hast die Wahl, ob Du Kindergeld beantragen und erhalten oder den Kinderfreibetrag beantragen und die Vergünstigung im Jahresabschluss bekommen möchtest. Bei allen Wahloptionen im Steuerrecht wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Das Finanzamt zeigt Dir damit auf, welche Variante aus steuerlicher Sicht für Dich günstiger und damit natürlich auch kostensparender ist.

Kinderfreibetrag: Die Checkliste

  • Beantragung rechtzeitig stellen
  • Alle Dokumente einreichen
  • Einkommens- und Bezugsnachweise beifügen
  • Steuerfreibetrag prüfen: Alleinbeantragung oder gemeinsame Veranlagung

Einzeln oder gemeinsam veranlagen – das sind die Fakten

Hier spielen verschiedene Faktoren eine gleich wichtige Rolle. Wenn Du Dich steuerlich mit dem Ehepartner gemeinsam veranlagst, fällt die Anfertigung der Erklärung einfacher und spart Dir eine Menge Zeit. Eure Einkünfte werden zusammengerechnet und der Kinderfreibetrag und Freibetrag für Bildung und mehr werden verdoppelt.

Bei einer einzelnen Veranlagung sparst Du keine Steuern, brauchst aber mehr Zeit für die Berechnung der Einkünfte und Aufwendungen. Wenn Du die Steuererklärung vom Steuerberater anfertigen lässt, verdoppeln sich die Ausgaben bei einer doppelten Veranlagung ebenfalls.

Fazit: Durch Kinderfreibetrag wirklich Steuern sparen

Weder das Kindergeld, noch der Kinderfreibetrag werden Dir in der Jahressteuererklärung als Einkommen angerechnet. Dennoch kann es Unterschiede in der Steuerersparnis geben. In vielen Fällen kommt das Finanzamt in der Günstigerprüfung zum Schluss, dass Du mit dem Kinderfreibetrag besser als mit der monatlichen Kindergeldzahlung gestellt bist. Der Günstigerprüfung kannst Du somit offen gegenüberstehen.

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