Rechte für Kinder, die nicht Zuhause leben

Kinder brauchen ein gutes Umfeld, um sich bestmöglich entwickeln zu können. Manchmal ist das im Familienverband nicht mehr möglich, weil die Eltern sich nicht richtig um ihre Kids kümmern können. Todesfälle, chronische Krankheiten und finanzielle Probleme können dazu führen, dass Kids in einem Heim untergebracht werden müssen. Aber auch Suchtprobleme der Eltern sowie Missbrauchsfälle in der Familie sind mitunter Anlass dafür, dass die Kinder nicht mehr bei ihren Eltern leben dürfen.

Wie alle Kids, so haben auch Kinder in Heimen oder Krisenunterbringungen gewisse Rechte, die unbedingt geschützt werden müssen. Egal, ob du selbst in einer Einrichtung lebst oder jemanden kennst, den dieses Thema betrifft: dieser Artikel soll dir näher erklären, welche Rechte Kinder haben, die fremd untergebracht sind. Mit Fremdunterbringung meint man übrigens alle Arten von Einrichtungen, in denen Kids wohnen, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern leben dürfen.

Diese Grundregeln gelten überall

Andere Länder, andere Sitten! Das gilt auch in diesem Fall. Allerdings gibt es gewisse Grundrechte, die für alle Kinder weltweit gelten. Damit sie nicht verletzt werden, müssen sich auch soziale Einrichtungen daran halten.

Einbeziehung des Kindes (Beteiligungsrechte)

Niemand darf alleine über dein Leben entscheiden. Sobald du alt genug bist, um selbst Entscheidungen zu treffen, musst du darin mit eingebunden werden. Zwar haben die Betreuer, Eltern und Heimleiter das letzte Wort. Dein Recht auf Beteiligung darfst du dir aber trotzdem nicht nehmen lassen.

Ärztliche Versorgung

Der Ort, an dem du untergebracht bist, muss an eine ausreichende ärztliche Versorgung angebunden sein. Wenn es in der Nähe oder im Gebäude keinen Arzt gibt, so stellen Kinderheime in der Regel Heimärzte, die zu fixen Zeiten vor Ort sind, um sich um deine Beschwerden zu kümmern.

Grundsätzlich hast du aber auch im Kinderheim das Recht der freien Arztwahl. Das bedeutet im Klartext: Wenn du zu einem anderen Arzt gehen möchtest, dann muss dir das auch gestattet bzw. ermöglicht werden.

Räumlichkeiten

Je nach staatlicher Heimverordnung steht dir ein bestimmter Platz zu, den du für dich alleine beanspruchen darfst. Das bedeutet nicht, dass du den Anspruch auf ein eigenes Zimmer hast. Trotzdem muss die Heimleitung jedem Kind einige Quadratmeter an Platz zur Verfügung stellen.

Die Räumlichkeiten sollen unbedingt deinen Bedürfnissen entsprechen. Auch hinsichtlich der Einrichtung sowie der Umgebung müssen kindgerechte Umstände herrschen. Ist der Bau, in dem sich das Heim befindet, sehr alt, dann muss er trotzdem den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und dir ermöglichen, dich darin wohl zu fühlen.

Das Heim soll so eingerichtet sein, dass du im Falle eines Feuers ungehindert das Gebäude verlassen kannst – und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Überhaupt darf es in dem Gebäude nichts geben, das dich gefährden könnte. Müssen Kinder in einem baufälligen Gebäude wohnen, so verstößt das beispielsweise gegen die Vorschriften.

Normalerweise hat jedes Heim eine Küche sowie einen Aufenthaltsraum mit TV, Spielen und Büchern, in dem die Jugendlichen und Kids Zeit miteinander verbringen können.

Aufsichtspflicht

Solange du minderjährig bist (in den meisten Ländern bedeutet das, dass man unter 18 Jahre alt ist), muss eine Aufsichtsperson dafür Sorge tragen, dass es dir gut geht. Deshalb darfst du nicht alleine gelassen werden, außer du gehst spazieren bzw. zum Arzt oder bist zu Besuch bei deiner Familie.

Sind die Kinder in deiner Einrichtung auch am Wochenende da, dann muss während dieser Zeit eine Betreuungsperson im Haus sein, mit der du im Notfall sprechen kannst, wenn du etwas brauchst.

Kontrollen durch Aufsichtsbehörden

Jede Einrichtung muss regelmäßig durch eine Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Die Aufsichtsbeamten sehen sich die Räumlichkeiten ganz genau an und überprüfen, ob du dort auch gut untergebracht bist. Sollte das Heim nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, dann muss sich die Heimleitung darum kümmern, dass diese Fehler behoben werden.

Meinungs- und Informationsfreiheit

Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder haben das Recht, ihre Meinung frei mitzuteilen. Sofern dadurch niemandem geschadet wird und man niemanden beleidigt, darfst du dafür keine Strafe bekommen.

Außerdem hast du das Recht darauf, freien Zugang zu Nachrichten und Informationen zu bekommen, die dich betreffen. Zu diesem Zweck gibt es in den meisten Heimen einen Internetzugang, den jeder für eine gewisse Zeit pro Tag nutzen darf. Zudem musst du es erfahren, wenn eine neue Unterbringung für dich geplant ist oder sich irgend etwas anderes ereignet, das für dich von Interesse ist.

Schutz der Privatsphäre

Alle Kids haben das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass niemand in deinen privaten Sachen herumwühlen darf. Außerdem ist es weder Mitbewohnern noch Betreuern erlaubt, deine SMS zu lesen oder an dein Handy zu gehen, wenn du es nicht erlaubst.

Weder Kinder noch Betreuer dürfen deinen Kasten bzw. Spind durchsuchen. Denn das verstößt gegen dein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Bei begründetem Verdacht, dass du schädliche oder Gefährliche Dinge bzw. Substanzen aufbewahrst, dürfen sie dich aber sehr wohl darum bitten, ihnen den Inhalt deines Kastens zu zeigen.

Taschengeld

Zwar ist das Taschengeld streng genommen kein Kinderrecht. Allerdings steht den Kids in Kinder- und Jugendeinrichtungen nach den Gesetzen der meisten Länder ein kleines Taschengeld zu, mit dem sie sich ab und zu etwas kaufen oder Eintritte in Fitnesscenter und Co. bezahlen können. Wie du dein Taschengeld verwendest, bleibt aber im Grunde dir selbst überlassen. Ob man dir das Taschengeld kürzt, weil du dich nicht an die Hausregeln gehalten hast, müssen die Betreuer gemeinsam entscheiden.

Gewaltfreie Erziehungsmaßnahmen

Kids dürfen nicht geschlagen werden. Außerdem darf dich kein Betreuer anfassen oder dir Gewalt androhen, wenn du gegen die Regeln verstößt. Niemand darf dich davor aufhalten, einen Raum zu verlassen.

Die Betreuer sind dafür verantwortlich, dich zu einem selbständigen, gewissenhaften Erwachsenen zu ziehen. Deshalb kann es durchaus zu Strafen kommen, wenn du etwas tust, das gegen die Regeln oder das Gesetz verstößt. Obwohl du dich an gewisse Dinge halten musst, darfst du aber nicht mit Gewalt bestraft werden. Außerdem darf man dich nicht im Zuge einer Erziehungsmaßnahme einsperren. Denn das verstößt gegen das Gesetz und ist eine Form der Gewalt.

Gewaltfrei bedeutet nämlich auch, dass die Betreuer im Heim deine Freiheit wahren müssen.

Freie Wahl des Aufenthaltsortes

Apropos Freiheit. Je nach gesetzlicher Regelung in deinem Land darfst du ab einem gewissen Alter selbst entscheiden, wo du dich aufhältst. Wenn du ausbüchst und durch die Stadt streunst, dann ist das ab einem gewissen Alter deine Sache. Die Betreuer des Heims werden aber wahrscheinlich eine Abgängigkeitsanzeige bei der Polizei stellen.

In jedem Fall darfst du dafür bestraft werden, dass du abgehauen bist.

Recht auf Familienzusammenführung

Flüchtlingskinder haben das Recht, gemeinsam mit ihrer Familie aufwachsen zu dürfen. Wenn es in ihrem Heimatland dafür zu gefährlich ist, dann muss das Land, in dem sie sich nun aufhalten, sich darum kümmern. Man kann dann einen Antrag stellen, mit dem man darum ansucht, dass die Eltern einreisen und hier wohnen dürfen.

Das ist deshalb wichtig, weil Kinder ihre Familie (insbesondere ihre beiden Elternteile) brauchen, um gut aufzuwachsen. Eine Fremdunterbringung kann die eigene Familie niemals ersetzen. Weil Flüchtlingskinder während der Flucht meistens traumatische Erfahrungen gemacht haben, brauchen sie viel Aufmerksamkeit, Liebe und Halt. Die Zusammenführung mit den Eltern gibt ihnen die Möglichkeit, bald wieder gestärkt und selbständig im Leben zu stehen und die schrecklichen Erlebnisse und Ängste der Vergangenheit zu überwinden.

Inländische Kinder brauchen zwar keine Familienzusammenführung, haben allerdings das Recht darauf, ihre Familie regelmäßig zu sehen. Das gilt zumindest, sofern die Familienmitglieder keine Gefahr für das Kind darstellen. Die regelmäßigen Kontakte können durch Besuche der Eltern im Heim stattfinden. Wenn das gut klappt, dann dürfen Kids ihre Eltern oft auch übers Wochenende besuchen, um etwas mit ihnen unternehmen zu können.

Versorgung mit allem, was du brauchst

Das Heim, seine Bediensteten und die Leitung müssen dafür sorgen, dass es dir während deines Aufenthaltes an nichts fehlt. Neben dem Taschengeld hast du Anspruch auf eine gesunde Verpflegung, saubere und intakte Kleidung, Schulsachen sowie Möglichkeiten, dir die Zeit zu vertreiben und am sozialen Leben der Stadt teilzunehmen.

In den meisten Heimen macht man ab und zu Ausflüge mit den Betreuern, treibt Sport mit ihnen oder feiert den Geburtstag miteinander. Auch Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sollten gefeiert werden, so wie du es gewohnt bist.

Die Betreuer im Heim sind außerdem dazu da, dir zuzuhören, wenn du Sorgen oder Probleme hast. Sie haben eine entsprechende Ausbildung und müssen sich um deine Anliegen kümmern.

Zudem müssen sie dich davor schützen, dass du zum Opfer von Gewalt wirst. Das bedeutet, dass du von deinen Zimmerkollegen nicht verprügelt, ausgenutzt oder eingesperrt werden darfst. Bekommen die Betreuer etwas davon mit, so müssen sie dir ermöglichen, Anzeige zu erstatten. Außerdem sind sie für deinen Schutz verantwortlich und müssen nach Möglichkeit verhindern, dass so etwas wieder passiert.

Darum ist es in vielen Heimen üblich, dass Kinder keine gefährlichen Gegenstände in ihren Zimmern aufbewahren dürfen. Darunter fallen Messer, Werkzeuge, Drogen, Alkohol, spitze Gegenstände wie Scheren und sogar Deosprays. Letztere können nämlich als Flammenwerfer benutzt werden und sind damit nicht zu unterschätzen.

Arbeitsblatt zum Text

1) Erkläre den Begriff Fremdunterbringung. Dazu kannst du den Text zu Hilfe nehmen.

2) Kennst du die Kinderrechte der UN-Menschenrechtskonvention? Führe am PC eine Recherche zu diesem Thema durch. Auf unserer Homepage findest du einen detaillierten Artikel darüber, den du ebenfalls verwenden kannst. Erstelle dann ein Mindmap über die verschiedenen Kinderrechte.

3) Die Kinderrechte gelten weltweit. Weil man sich daran halten muss, sind manche Dinge in fast allen Kinderheimen in Österreich, der Schweiz und Deutschland gleich geregelt. Welche Rechte von Kindern in Einrichtungen hast du dir gemerkt? Schreibe sie hier stichpunktartig auf.

 

Foto: yanc / bigstockphoto.com

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