Schülerin wird wegen Facebook-Beleidigung bestraft

Wahrscheinlich kennen die meisten von euch Facebook und bestimmt haben schon einige von euch dort auch ein Profil. Viele denken ja immer, bei Facebook darf man alles reinschreiben was einem gefällt oder vor allem auch, was einen ärgert. Doch das stimmt nicht. Man muss sehr gut aufpassen, was dort eingestellt wird oder was nicht. Das weiß jetzt auch eine Schülerin aus Düsseldorf.

Mädchen muss vor das Amtsgericht

Das Mädchen musste jetzt sogar vor das Amtsgericht und sich dort verantworten. Doch was hatte sie gemacht? Auf ihrer Facebook-Seite hat die Schülerin ihren Lehrer beleidigt. Heimlich hatte sie ihn im Unterricht fotografiert, dieses Foto dann auf ihre Seite gestellt und dazu geschrieben „Behinderter Lehrer ever“.

Lehrer findet das nicht witzig

Der Lehrer fand das gar nicht witzig, als er von dieser Beleidigung erfahren hatte. Er zeigte das Mädchen an und nun gab es eine Verhandlung vor dem Richter vor dem Amtsgericht. Bei dieser Verhandlung zeigte die Schülerin Reue und hat sich bei dem Lehrer entschuldigt. Doch das allein reichte dem Richter nicht aus. Das Mädchen muss jetzt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Erklärung der schwierigen Wörter:

Als gemeinnützige Arbeit versteht man solche Tätigkeiten, die das Gemeinwohl fördern. Sie kann also bei den unterschiedlichsten Stellen und an den unterschiedlichsten Orten geleistet werden. So kommt beispielsweise die Mitarbeit in einem Krankenhaus, in einem Kindergarten, in einem Kinderheim oder in einer Sozialstation in Betracht. Auch die Tätigkeit bei einem Verein, bei einer kirchlichen Einrichtung oder in der Gemeinde kann in Frage kommen. Ein Gericht kann jemanden, der etwas gegen das Gesetz getan hat, statt zu einer Gefängnisstrafe zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilen.

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