Selbstständigkeit lernen: Kinder allein zuhause

Der Beginn der Grundschulzeit ist sowohl im Leben eines Kindes wie seiner Eltern eine Zäsur. Nicht nur, dass ein Kind in diesem Alter einige Fähigkeiten definitiv beherrschen muss. Nein, es wird nun auch unweigerlich dazu kommen, dass sich ein sechs- oder siebenjähriges Kind einem hohen Maß an Eigenverantwortung stellen muss. Dazu gehört, dass von nun an die Zeit kommen kann, in der der Nachwuchs über gewisse Zeiträume allein zuhause bleibt. Doch welche Maßnahmen müssen dann getroffen werden? Wie sieht es mit der Sicherheit aus und welche Grenzen gibt es? Das und noch mehr beantwortet der folgende Artikel.

1. Ein Blick auf die Gesetzeslage

Eltern wissen, dass der Staat ein waches Auge über Familien hat. Hintergrund ist natürlich immer das Kindeswohl. Und da sollte es nicht verwundern, dass auch das Alleinlassen in gewisser Hinsicht reguliert ist.

Grundsätzlich gilt die sogenannte Aufsichtspflicht nach § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Primär Eltern, ferner andere aufsichtsberechtigte Personen (etwa Lehrer oder Erzieher), sind dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass ein Kind jederzeit so behütet oder beaufsichtigt ist, dass es weder sich selbst noch anderen Schaden zufügt.

Allerdings entsteht daraus explizit keine Verpflichtung zur Dauerüberwachung. An diesem Punkt ist die Gesetzeslage reichlich schwammig ausformuliert. § 1626 des BGB sagt aus: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“. Und damit beinhaltet eine verantwortungsvolle, ja gesetzestreue Erziehung auch das Vermitteln der Fähigkeiten, die es benötigt, um sich ohne dauernde Aufsicht „selbstständig und verantwortungsbewusst“ zu verhalten.

Junge mit Tablet
Junge mit Tablet

Das sehen auch die Gerichte ganz ähnlich, hier existiert ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Bonn, welches Rechtssicherheit schafft: „Das Maß der gebotenen Aufsicht in Form von Überwachung, Belehrung und erforderlichen Kontrollen, bestimmt sich nach dem Alter, der Eigenart und dem Charakter des konkreten Kindes“. Auf gut Deutsch: Wenn Eltern als diejenigen, die ihr Kind am besten kennen, zu dem Schluss gelangen, dass es reif genug ist, gewisse Zeit allein zu bleiben, dann ist daran auch nichts zu rütteln. Viel mehr haben sie dann auch das Gesetz auf ihrer Seite. Und bei einem gesunden Kind ohne Verhaltensauffälligkeiten darf davon ausgegangen werden, dass es spätestens mit dem Eintritt in die Grundschule „soweit ist“ – tatsächlich und in den vielen Fällen schon früher.

2. Der Zeitrahmen

Es liegt auf der Hand, dass es einen himmelweiten Unterschied gibt, zwischen einem Erstklässler, der nach der Schule eine Dreiviertelstunde allein ist, bis ein Elternteil eintrifft und dem gleichen Kind, das jedoch bis abends halb sechs ohne Aufsicht bleibt. Ersteres ist normal und hilft der Selbstständigwerdung. Letzteres grenzt, sofern es regelmäßig vorkommt, schon an Vernachlässigung und ist zumindest verantwortungslos.

In diesem Sinne sollte es in der Grundschule bei einer Maximalzeit bleiben, die das Kind alleine sein sollte und die nur in Ausnahmesituationen überschritten werden darf. Das hat weniger damit zu tun, dass ein Kind in diesem Alter jenseits des Zeitrahmens mit höherer Wahrscheinlichkeit etwas falsch machen würde. Vielmehr ist es das Anerkennen psychosozialer Realitäten: Ein Erstklässler weiß, dass ihm ein für seine Verhältnisse gehöriges Maß an Selbstständigkeit anvertraut und abverlangt wird.

Umgekehrt ist das Kind jedoch längst nicht so selbstständig, dass es sich über (für seine Verhältnisse) extreme Zeiträume hinweg selbst beschäftigen, selbst versorgen könnte. Kinder, die nur schlecht allein sein können oder bei denen die altersgemäßen Zeiträume häufig überschritten werden, können daraus negative Folgen bis hin zu Angststörungen entwickeln.

Manche Kinder können nur schlecht alleine bleiben
Manche Kinder können nur schlecht alleine bleiben

Folgender Leitrahmen ist nur ein Näherungswert, den Eltern scharf überwachen und ggf. nach unten korrigieren sollten:

  1. Klasse: 1 – 1,5h
  2. Klasse: 1,5 – 2h
  3. Klasse: 2,5 – 3h
  4. Klasse: 3,5 – 4h

Dabei sei betont, dass die „bis-Werte“ nur in unregelmäßigen Abständen ausgereizt werden sollen. Die Minimalwerte sind optimal – und wenn sie unterschritten werden, umso besser. Allerdings gilt auch, dass selbst Haushalte, in denen immer auch andere zuhause sind, zumindest ein Mindestmaß regelmäßig praktizieren sollten. Andernfalls fehlt dem Kind ein wichtiger Lernbaustein.

3. Ein vorsichtiges Heranführen

Früher galt vielfach die Praxis, dass ein Kind so lange vollbetreut wurde, bis es in die Grundschule kam. Mit diesem Tag wurde es urplötzlich ins kalte Wasser geworfen. Heute weiß man, dass ein solch abruptes Vorgehen zu häufig nicht die erwünschte Selbstständigkeit hervorruft, sondern das genaue Gegenteil: Das Kind bekommt ein Gefühl des Verstoßen-Werdens.

Der zeitgenössische Ansatz ist wesentlich sanfter. Allerdings bedingt er auch, dass Eltern ihren Nachwuchs über einen längeren Zeitraum an das Alleinbleiben heranführen. Ab dem vierten Lebensjahr kann ein Kind, sofern die häuslichen Umstände stimmen (siehe Kapitel Sicherheit) durchaus für zehn, fünfzehn Minuten allein bleiben.

Doch bevor die Eltern auch nur für wenige Minuten Haus oder Wohnung verlassen, sollten sie beobachten, wie sich der Spross verhält, wenn er zwar für sich, aber nicht wirklich allein ist.

  • Kann er sich in Ruhe beschäftigen?
  • Wirkt er gelassen, vielleicht sogar fröhlich, auch wenn er gerade nicht genau weiß, wo Mama und Papa sind?

Falls ja, darf man zumindest theoretisch davon ausgehen, dass er bereit ist. Handelt es sich jedoch um ein Kind, das Trennungsängste hat und von sich aus nicht von der Elternseite weichen will, muss man zunächst Grundlagenarbeit betreiben. Diese besteht meist zunächst darin, das Kind für einige Wochen etwas weniger intensiv zu umsorgen und ihm so das Gefühl zu vermitteln, dass es schon „groß“ ist.

Und wenn die ersten Alleinlass-Versuche gestartet werden, müssen die Grundlagen stimmen. Sie sind allerdings nicht nur jetzt Leitlinie, sondern sollten auch im Grundschulalter beibehalten werden:

  1. Dem Kind erklären, warum es allein sein wird – dabei kann positives Bestärken nützlich sein: „Wir wollen mal schauen, ob du schon so groß bist“ (und später in der Grundschule) „du bis jetzt schon eine so reife junge Dame, da muss Mama dich nicht ständig überwachen“
  2. Glasklar kommunizieren, wie lange das Kind allein sein wird und wann die Eltern zurückkehren. Falls es noch nicht gelernt hat, die Uhr zu lesen, kann eine normale Eieruhr gestellt werden – es ist ja zunächst maximal eine Viertelstunde.
  3. Sich akribisch an die Zeit halten. Wenn zehn Minuten angekündigt wurden, sollte die Tür spätestens dann aufgehen, wenn die Eieruhr klingelt. Das hat sehr viel mit Vertrauen zu tun und kann bei elterlicher Undiszipliniertheit die Bemühungen nachhaltig schädigen.
  4. Sicherstellen, dass das Kind einverstanden ist. Niemals sollte einfach aufgrund des Alters und des Reifegrades davon ausgegangen werden. Das Kind muss aktiv zustimmen und wissen, was auf es zukommt.
  5. Besonders ab der Grundschule, wenn man sich wirklich außer Reichweite des Hauses entfernt, muss eine „Eingreiftruppe“ aus Nachbarn, Verwandten und/oder Freunden bereitstehen, an die das Kind sich im Zweifelsfall wenden kann und die binnen Minuten zur Stelle sind. Dazu ist es unabdingbar, zumindest einem Nachbarn, dem man wirklich vertraut, einen Haustürschlüssel zu geben.

Wenn sich ein Kind entlang dieses Pfades bewegt, kann es natürlich Selbständigkeit entwickeln und das Alleinsein ist kein Horrorszenario. Sekundär entsteht jedoch auch, falls damit wirklich schon im Alter von vier Jahren begonnen wird, ein unschätzbarer Mehrwert: Wenn die Grundschule beginnt, hat der Nachwuchs das Alleinsein bereits als Normalzustand kennengelernt. Ein Punkt weniger, den es in jenen stressigen Tagen zu Anfang der ersten Klasse, die sowieso schon von vielerlei Umstellungen gekennzeichnet sind, neu erlernen muss – das nimmt nebenbei auch den Eltern eine gehörige Portion Anstrengung.

4. Die Sicherheit

Die allermeisten Familien werden selbst dann, wenn ihr Kind noch nicht mit dem Alleinbleiben konfrontiert wurde, vieles getan haben, das die vier Wände kindersicher macht. Das ist zwar eine gute Basis, aber leider auch nicht mehr.

Wohnung kindersicher machen
Wohnung kindersicher machen

Denn ganz gleich, ob man nur draußen auf der Straße steht oder sich einige Kilometer weit entfernt befindet: Allein dadurch, dass man räumlich und zeitlich ungleich weiter weg ist, reichen die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen nicht aus. Denn sie alle vertrauen auf eine Aufsichtsperson als Rückfallebene oder sind nicht darauf ausgelegt, einem unbeobachteten, neugierigen Kind lange Stand zu halten.

Vieles kann hier getan werden. Einiges sind technische Lösungen, anderes ist klassisches Aufstellen und Befolgen von Regeln. Wir wollen mit ersterem beginnen. Dazu ist es zunächst notwendig, dass Eltern sich gewahr werden, dass bei einem alleingelassenen Kind auch Dinge zur Gefahr werden können, die man eigentlich abgehakt hatte – etwa Steckdosen.

Vielleicht würde der Sechsjährige nicht mehr daran herumspielen wie sein dreijähriges Ich es tat. Das nützt jedoch nichts, wenn der Nachwuchs zuhause allein – er ist ja unbeobachtet – mit der Wasserpistole spielt und die Dose versehentlich trifft. Gegen solche Situationen sei dringend angeraten, die Sicherheit durch zusätzliche Maßnahmen zu verbessern, etwa (auch) durch die Nutzung digitaler Helfer.

Dazu gehören nicht nur Steckdosen, sondern ganze Stromkreise, die sich von den Eltern per Smartphone-Fingerwisch aus der Distanz ausschalten lassen. Es sind digitale Rauch- und Wärmewarnmelder, die das elterliche Handy alarmieren können. Es sind Kabel, die man hinter Sockelleisten legt, anstatt quer über den Boden. Und ja, es sind heutzutage auch Kameras. Das mag zwar nicht viel mit Freiheit fürs Kind zu tun haben, aber gibt einfach ein enormes Sicherheitsplus.

Generell sollte, was den technischen Schutz anbelangt, nichts von den Eltern als zu abwegig angesehen werden, da es immer wieder zu Gefahrensituationen kommen kann, die es zu vermeiden gilt. Allein werden viele Kinder wesentlich abenteuerlustiger und gehen auf Erkundungstour. Einige weitere Anregungen:

  • Dort, wo besonders viele Gefahren lauern (etwa Werkstatt oder Bügelzimmer), sollte der Einfachheit halber die Tür verschlossen und der Schlüssel mitgenommen werden.
  • Andere gefährliche oder auch nur dem Kindeswohl nicht förderliche Dinge sollten ebenfalls hinter Schloss und Riegel sein – Kinder mit viel Zeit finden alle Verstecke. Darunter fallen sowohl Medien mit delikatem Inhalt wie Medikamente, Alkohol, Reinigungsmittel, Feuerzeuge/Streichhölzer sowie spitze oder scharfe Gegenstände.
  • Computer und Tablet sollten entsprechend kindersicher gemacht werden. Dazu gibt es einerseits spezielle Programme, andererseits helfen auch gute Passwörter.
Mädchen sieht fern
Mädchen sieht fern

Doch technische Sicherheit kann immer nur ein Teilaspekt sein. Ungleich wirkungsvoller ist es, dass ein Kind wirklich verantwortungsvoll agiert. Dazu gehören Regeln und Verbote einerseits, wie andererseits der kindliche Entdeckungsdrang noch befriedigt werden sollte, bevor der „Ernstfall“ eintritt:

  • Das Kind darf keinesfalls zuhause eingeschlossen werden, damit es im Notfall nicht eingesperrt ist. Daher muss es gelernt haben, niemand Fremdes die Tür zu öffnen. Kinder sind da leider sehr vertrauensselig. Das lässt sich nur dadurch umgehen, dass man ihnen deutlich die Gefahren vor Augen hält. Ab der Grundschule sind Kids soweit, dass sie verstehen, was Einbrecher und Entführer tun. Ganz wichtig: Niemals sollen Kinder sich an der Tür als allein zu erkennen geben.
  • In den Wochen vor dem Schulbeginn sollten Eltern dem Kind die Möglichkeit bieten, sich alles im Haus, was sie besonders interessiert, in deren Beisein zeigen zu lassen bzw. erkunden zu können. Das Unbekannte übt den größten Reiz und somit Gefahr aus. Wenn der Sechsjährige weiß, was in dem Karton auf dem obersten Bücherregal steckt, wird er allein nicht versuchen, dort hochzuklettern.
  • Es muss die Regel gelten, dass das das Kind von allem, was es vielleicht findet und das gefährlich sein kann, die Finger zu lassen hat. Das gilt insbesondere für die Dinge, die sich nicht wegschließen lassen (etwa der Herd).
  • Das Kind muss genau wissen, was es zu tun hat, wenn etwas passiert ist oder wenn es auch nur Angst hat. Dazu sollte ein Handy oder Festnetztelefon gut erreichbar sein. Natürlich muss das Kind wissen, wie die Geräte zu bedienen sind. Und immer sollte ein Zettel mit den wichtigsten Nummern danebenliegen – nicht bloß auf den Telefonspeicher vertrauen, ein nervöses, ängstliches Kind erinnert sich vielleicht nicht mehr, wie es den nutzt.
  • Falls das Alleinsein direkt nach der Schule stattfindet, sollte das Kind eine Mahlzeit bekommen. Das kann eine warmgestellte Speise auf dem Tisch sein oder bei helfende Nachbarn bereitstehen.

Zudem sollten Eltern dem Kind die Möglichkeit geben, sich zu beschäftigen. Langeweile produziert Entdeckungsdrang. Entdeckungsdrang produziert mitunter Unfälle. Dazu sollte das Kind eine glasklare „Wenn-Dann-Logik“ zur Verfügung haben, die es abarbeiten kann und deren Einhaltung sich kontrollieren lässt. Etwa:

„Wenn du von der Schule nachhause kommst, steht dein Essen auf dem Tisch. Danach darfst zu 15 Minuten fernsehen (das lässt sich heute über den Timer einstellen) und anschließend werden die Hausaufgaben gemacht. Normalerweise bin ich dann zuhause. Sollte ich das nicht sein, kannst du noch mit deinen Legos spielen“.

Junge macht Hausaufgaben
Junge macht Hausaufgaben

Zwar bietet auch das keine hundertprozentige Sicherheit. Die gibt es jedoch niemals. Doch ein gut erzogenes Kind wird schon mit diesen Regeln alles haben, was es braucht. Allerding sollten Eltern auch gerade in der Anfangsphase eines nicht vergessen: Es ist für das Kind mitunter eine Mammutaufgabe. Wenn Papa und Mama zurückkehren und alles wie vereinbart ablief, ist Lob vonnöten.

5. Bitte vermeiden

Mit den bisherigen Punkten kann ein Kind allein gut durchkommen. Allerdings sind es häufig die Eltern, welche eine eigentliche Erfolgsgeschichte dadurch verhageln, dass sie zu ängstlich und/oder übervorsichtig sind.

Ein Beispiel: Die Wohnung ist mit WLAN-Kameras gesichert – rechtlich ist das vollkommen legal. Die Mutter wirft von der Arbeit aus via Handy einen Blick hinein und sieht, dass ihr nachhause kommender Sohn seine Jacke in der Diele sorglos auf den Boden wirft, anstatt sie wie vereinbart an den Haken zu hängen. Sofort ruft sie zuhause an.

Natürlich mag diese Maßregelung funktionieren. Aber für das Kind erzeugt sie ein Gefühl des „Big Brother is watching you“. Dementsprechend mag es dann zwar allein zuhause sein, aber es wird sich nicht wirklich allein fühlen, denken, handeln. Es wird immer in dem Glauben sein, dass die Eltern ja schon irgendwie zusehen. Damit wiederum geht der komplette Lerneffekt dieser Selbstständigkeit auf Zeit verloren.

Allerdings ist übertriebenes Eingreifen nicht das Einzige, was Eltern vermeiden sollten:

  • Keiner aus der „Eingreiftruppe“ sollte einfach so und unangekündigt zuhause vorbeischauen. Das Kind sollte, sofern keine Gefahr besteht, wirklich allein sein.
  • Falls das Grundschulkind der ältere Teil eines Geschwisterpaares ist, sollte man ihm keinesfalls aufbürden, auf das jüngere Geschwisterchen aufpassen zu müssen. Das wäre zu viel des Guten.
  • Spätabends und nachts sollten die Kids nicht allein sein. Nur tagsüber oder in den Vorabendstunden.
  • Falls die Zeit, in der die Eltern wegbleiben, aus unbeeinflussbaren Gründen (Stau…) länger wird, sollte dies dem Kind niemals einfach so zugemutet werden. In dem Fall sollte mindestens ein Anruf kommen und im Zweifelsfall dem Kind die Möglichkeit offeriert (aber es nicht gezwungen werden) zu einer Vertrauensperson zu gehen.
  • Wenn das Kind plötzlich feststellt – und das kann auch nach einigen Wochen erst geschehen – dass das Alleinsein ihm doch nicht behagt, sollte diese Sorge keinesfalls einfach vom Tisch gewischt werden. Falls Eltern den Schulbeginn nutzen wollen, um länger zu arbeiten, sollten die dafür notwendigen Schritte erst nach einigen Schulmonaten getan werden, wenn wirklich klar ist, dass das Alleinsein funktioniert.

Erfahrene Eltern werden es schon festgestellt haben: Beim Alleinlassen ist es wie an jedem anderen Punkt der Erziehung. Es funktioniert am besten, wenn man auf sein Kind zugeht, auf es hört und ihm klare Regeln vorgibt. Und wenn man dann noch ein wenig Vertrauen in die Selbstständigkeit seines Erstklässlers hat, dann passieren auch keine Katastrophen, dann bekommt man nur ein selbstständiges Kind, das auch mal der kleine Herr im Haus sein kann.

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