Sicherheit und Versicherung für Eltern im Homeoffice

Arbeiten von zu Hause aus und gleichzeitig die Kinder betreuen: Nicht nur organisatorisch haben die Lockdowns während der Corona-Pandemie Eltern vor besondere Herausforderungen gestellt. Das mobile Arbeiten wirft auch arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Fragen auf, die zum Teil noch immer nicht endgültig geklärt sind. Wie sieht es aktuell mit der Sicherheit und dem Versicherungsschutz im Homeoffice aus? Wer zahlt, wenn der Nachwuchs seinen Saft über dem Firmenlaptop verschüttet? Und wie kann ich für die Sicherheit meiner Kinder sorgen und gleichzeitig Online-Meetings bestreiten. Hier erfährst du die wichtigsten Fakten und Tipps zu Sicherheit und Versicherung im Homeoffice. 

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern im Homeoffice zahlreiche Verpflichtungen. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass seine Beschäftigten auch von zu Hause aus reibungslos, effizient und sicher arbeiten können. Aber auch für Arbeitnehmer bedeutet Homeoffice nicht, dass man eine ruhige Kugel schieben kann. Selbstverständlich müssen Arbeitnehmer ihre Arbeit zu Hause genauso sorgfältig und gewissenhaft innerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten erledigen, wie im Büro. Und genau hier beginnt es für Eltern, die während des Lockdowns gleichzeitig ihre Kinder zu Hause betreuen, schwierig zu werden. Irgendetwas kommt dabei immer zu kurz. Und private und berufliche Tätigkeiten gehen fließend ineinander über. Und wenn du gleichzeitig dein spielendes Kind im Blick behalten und eine Online-Meeting führen musst, gilt es besondere Vorkehrungen zu treffen, um Missgeschicke und Unfälle zu vermeiden.

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Versicherungsschutz im Homeoffice

Berufliche und private Tätigkeiten sind im Homeoffice nicht immer leicht zu unterscheiden. Das wirft Fragen beim Versicherungsschutz auf. Denn wenn zu Hause ein Unfall passiert, besteht Unsicherheit, ob es sich nun um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Bisher fiel zum Beispiel der Gang zum Drucker oder für ein geschäftliches Telefonat in einen anderen Raum unter die Definition als Betriebsweg. Ereignete sich auf diesem Weg ein Unfall, haftete dafür der Arbeitgeber. Anders sah es zum Beispiel mit dem Gang zur Toilette oder in die Küche aus. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen.

Betriebsmodernisierungsgesetz erweitert Versicherungsschutz

Am 17. Juni 2021 wurde mit der Verkündung des Betriebsmodernisierungsgesetz eine wichtige Änderung des Unfallversicherungsschutzes für Arbeitnehmer in Kraft gesetzt. Folgender Satz ergänzt nun § 8 SGB VII Abs. 1:

„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“

Mit dieser Neuerung besteht nun ein gleichwertiger Versicherungsschutz bei der mobilen Arbeit wie bei der Ausübung der Tätigkeit im Büro. 

Zudem wurde ein weiterer Absatz im § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII ergänzt. Dabei geht es um den Weg zur Betreuungsstätte der eigenen Kinder bzw. der Kinder des Ehe- oder Lebenspartners. Bisher waren nämlich nur die Wege zu Kindergarten, Tagesmutter oder Schule versichert, die Arbeitnehmer auf dem Weg zur Tätigkeitsstätte zurücklegten. Mit der neuen Regelung wird der Unfallversicherungsschutz auch auf solche Personen erstreckt, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben und Wege zur außerhäuslichen Betreuung der Kinder bewerkstelligen müssen. 

Haftpflicht im Homeoffice

Und wie sieht es mit der Haftpflicht- oder Hausratsversicherung aus? Wer zahlt, wenn vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsgeräte im Homeoffice kaputt gehen oder Schaden nehmen? Für Angestellte gilt auch im Homeoffice der Grundsatz der abgestuften Arbeitnehmerhaftung. Das heißt, im Einzelfall kommt es darauf an, wie hoch Verschuldungsgrad und Schadenshöhe ausfallen. Konkret bedeutet das, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers entstanden ist, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Wer mutwillig etwas zerstört, haftet selbst. Und bei mittlerer Fahrlässigkeit gibt es eine Haftungsteilung.

Diese Regelung gilt bei der Heimarbeit übrigens auch dann, wenn ein Familienmitglied Firmeneigentum beschädigt. Hast du zum Beispiel deinen Arbeitslaptop grob fahrlässig nicht vor Dritten geschützt, musst du in der Regel selbst für den Schaden aufkommen. 

Eltern wissen: Ein Moment der Unachtsamkeit kann genügen und der Schaden ist groß.

Hinweis: Es kann sich lohnen auch noch einmal die Klauseln deiner Privat-Haftpflicht zu prüfen und diese gegebenenfalls im Hinblick auf etwaige Schäden im Homeoffice anzupassen.

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Sicherheit für Kinder und Eltern im Homeoffice

Homeoffice mit Kind und eventuell sogar Homeschooling ist ein Balanceakt. Im Idealfall kann man sich bei der Arbeit mit dem Partner abwechseln und der Chef erlaubt, bestimmte Arbeiten abends oder am Wochenende zu erledigen. Doch auch dies ist nicht für alle Eltern im Homeoffice möglich. Und kaum ein Elternteil konnte während des Lockdowns vermeiden, zumindest phasenweise gleichzeitig zu Arbeiten und auf die Kinder zu achten. Hier ein paar Tipps, wie dieser Balanceakt möglichst unfallfrei und sicher bewerkstelligt werden kann:

  • In der Ruhe liegt die Kraft – und mehr Sicherheit. Gerade in stressigen Zeiten ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Denn Stress und Hektik begünstigen Fehler und Unfälle. Manchmal hilft es schon, eine Situation zu entspannen, wenn wir einfach einmal tief durchatmen und bis zehn zählen oder für einen Moment den Raum verlassen. 
  • Arbeitsmaterialien sichern. Kabel von PC, Laptop und Drucker sollten so verstaut werden, dass sie keine Stolperfallen für die Kinder bilden. Lose Kabel können dafür ganz einfach an der Fußbodenleiste festgeklebt werden. Das Firmenhandy hat nichts in der Reichweite der Kinder zu suchen und der Firmenlaptop sollte nach getaner Arbeit ebenfalls stets gut und sicher verstaut werden.
  • Bewegungspausen einlegen. Im größten Stress an Pausen denken? Aber ja. Besonders dann. Und in Bewegungspausen kannst du die Kinder sogar hervorragend mit einbinden. Ein paar Dehn- und Streckübungen könnt ihr gut gemeinsam machen. Oder ihr lauft zusammen eine Runde um den Block. Danach sind alle wieder ruhiger. 
  • Fünfe gerade sein lassen. Du hast jetzt dieses unglaublich wichtige Online-Meeting und das Kind will gerade partout nicht alleine spielen? Dann schieb ruhig einmal dein schlechtes Gewissen beiseite und lass dein Kind eben noch eine zweite Folge seiner Lieblingsserie schauen. Denn ganz ehrlich: Lieber einmal zwanzig Minuten zufrieden auf dem Sofa, als schreiend vor der Bürotür. 
  • Grenzen setzen. Schaffe dir deinen eigenen Arbeitsbereich. Und zwar auch dann, wenn du in der Küche oder im Wohnzimmer sitzen musst. Als Barriere kannst du mit Klebeband auf dem Boden eine „Grenze“ ziehen, die signalisiert: Hier ist Ruhezone – bitte nicht stören.

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