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Familienname bei Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht
Wenn Du und Dein Partner nicht verheiratet seid, ist grundsätzlich nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das uneheliche Kind den Familienname der Mutter.
Ihr könnt jedoch das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem eine Sorgerechtserklärung abgeben wird. Diese muss beurkundet werden und kann zum Beispiel beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden. Falls Ihr eine Sorgerechtserklärung plant, könnt ihr sie schon vor der Geburt abgeben. Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt kann dann der Familiennamen Eures Kindes neu bestimmt werden. Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, muss es ebenfalls zustimmen.
Wollt ihr nach der Geburt des Kindes heiratet und einen gemeinsamen Familiennamen annehmen, wird auch Euer Kind diesen Nachnamen bekommen. Ihr habt nach der Hochzeit beide Euren alten Familiennamen behalten? Dann habt Ihr 3 Monate Zeit um zu entscheiden, ob das Kind den Namen der Mutter behalten soll oder ob es den Nachnamen des Vaters annimmt.
Seit 2013 kann das Sorgerecht an Väter vergeben werden, ohne dass die Mutter zustimmt. In diesem Fall prüft ein Gericht, ob die gemeinsame elterliche Fürsorge dem Kindeswohl entspricht oder nicht.
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Familienname bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht
Sollte Dir und Deinem Partner zum Zeitpunkt der Geburt die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zustehen, könnt Ihr zusammen entscheiden, welchen Namen Euer Kind erhalten soll. Falls ihr noch nicht verheiratet seid oder bei der Hochzeit den jeweiligen Familiennamen behalten habt, kann Euer Kind keinen Doppelnamen aus den beiden Familiennamen annehmen. Das heißt, Ihr müsst euch für einen Nachnamen entscheiden.
Wenn Ihr euch nicht einigen könnt, überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Auch in diesem Fall ist ein zusammengesetzter Doppelname aus beiden Nachnamen nicht möglich.
Bei alleinigem Sorgerecht
Liegt das Sorgerecht alleine bei einem Elternteil, so erhält das Kind dessen Familienname. Du kannst Dich jedoch auch einvernehmlich für den Namen des anderen Elternteils entscheiden. Hier gilt wie bei Elternteilen ohne Sorgerecht, ist Dein Kind älter als 5 Jahre muss es selbst der Namenänderung zustimmen.
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Namensänderung nach der Geburt
Eine nachträgliche Änderung des Familiennamens nach den Regelungen des Gesetzbuches, ist nicht vorgesehen und deshalb nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Paragraph 3 des Gesetzes zur Änderung von Familiennamen und Vornamen.