Verbotene Namen und erlaubte Namen – Regelung zur Namenssuche


Wenn ein Baby geboren wird, ist die Freude groß, die Hormone rauschen so umher und alle sind in absoluter Aufregung. Da kann es schon mal zu ungewöhnlichen Situationen kommen. Geht es dabei aber um den Namen des Neuankömmlings, werden manche Eltern doch ein wenig zu kreativ. Für diesen Fall können die Standesbeamten gegen den ausgesuchten Namen vorgehen.

Bierstübl, Verleihnix oder Steißbein – dies sind tatsächlich von Standesämtern abgelehnte Vornamen. Was sich unfassbar anhört, ist heute keine Seltenheit mehr. Auch Rumpelstilzchen, Satan und Joghurt gehören zu der „Abgelehnt-Liste“. Ob Namen wie Matt-Eagle, Dee-Jay oder Schneewittchen besser sind, ist eine andere Diskussion, diese wurden aber genehmigt.

Regelungen in Deutschland zur Namensvergabe

Grundsätzlich gilt, dass ein Name nicht das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzten darf. Dies ist natürlich eine ungenaue Maßeinheit und oft eine subjektive Entscheidung. Heute suchen Eltern verstärkt nach einem einzigartigen und originellen Namen für ihren Schützling. Daher kommt es immer häufiger zu Streitereien mit Behörden.

In Deutschland dürfen keine Familiennamen, geographische Richtungen oder Adelstitel als Vornamen eingetragen werden. Hierbei gelten Namen, die in anderen Ländern geläufig sind, aber als genehmigt. Da es in anderen Ländern andere Regeln zur Namensgebung gibt, wird es hierzulande schwierig, wenn man seine Tochter z.B. Mississippi oder Paris nennen möchte.

Allgemeine Richtlinie

Klare Bestimmungen gibt es nicht und werden von Amt zu Amt unterschiedlich geregelt. Allerdings gibt es eine Richtlinie, an die man sich halten sollte.

  • Vornamen dürfen nicht beleidigend oder lächerlich sein. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht des Kindes (abgelehnt wurden z.B. Crazy Horse & Störenfried)
  • Die Vornamen sollten auf 5 pro Kind begrenzt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, nachdem eine Mutter ihren Sohn Chenekwahow Tecumseh Migiskau Ernesto Kioma noch mit den weiteren Namen Nikapi-Hun-Nizea, Alessandro, Majim, Chayara, Inti, Prithibi, Pathar und dem erschreckend normalen Namen Henriko ausstatten wollte.
  • Gebräuchliche Kurzformen von Vornamen sind zulässig (z.B. stammt Tina von Katharina), Koseformen hingegen nicht (z.B. Trinchen)
  • Biblische Namen mit negativer Assoziation sind ebenfalls nicht erlaubt. Heiligennamen dagegen schon. Jesus darf man sein Kind inzwischen nennen, Judas wurde abgelehnt.
  • Auch sind Markennamen (z.B. wurde Nutella abgelehnt & in Ella gewandelt), Adelstitel, Orts- und Städtenamen nicht zulässig. Ausnahmen sind lediglich welche, bei denen Marken- mit Vornamen identisch sind. In Deutschland wurden Persil und Sunil genehmigt.

In der Vergangenheit galt, man müsse das Geschlecht des Kindes am Namen erkennen. Bei unspezifischen Mädchen- oder Jungennamen wie z.B. Kim, musste ein Zweitname eindeutig sein. Dies gilt nun als veraltet und stellt lediglich eine Empfehlung dar.

Falls ihr einen sehr ungewöhnlichen Namen für euer Kind ausgesucht habt, müsst ihr unter Umständen beim Standesamt ein Gutachten vorlegen. Dieses sollte bestätigen, dass der Name zulässig ist. Die Universität Leipzig bietet diese Gutachten in der Namensforschungsstelle an und kosten zwischen 30 und 60€.

Was also kann man tun, wenn seine Eltern einen ungefragt zum indianischen Stammeshäuptling benannt haben und sich schließlich offenbart, dass man nun doch eine andere Bestimmung hat?

Die Namensänderung

Unter strengen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, seinen Namen ändern zu lassen. Personen, die sich nicht mehr ihrem Geschlecht zugehörig fühlen und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, dementsprechend zu leben, können nach §1 Transsexuellengesetz (TSG) eine Namensänderung beantragen. Außerdem kann nach §§1757 Abs.4 S.1, 1767 Abs.2 BGB eine Adoption Grund zur Änderung sein oder nach §94 | 1 Nr.3 des Gesetztes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlingen die integrationsfördernde Eindeutschung von Vornamen ausschlaggebend sein.

Im Namenänderungsgesetz gib es nach §1, 3, 11 nur eine Möglichkeit. Der Antrag auf Namensänderung setzt dabei einen wichtigen Grund voraus. Dazu zählt unter anderem die Empfindung, dass der eigene Name lächerlich sei. Dies muss nachvollziehbar und mit einem andauernden Leidensdruck verbunden sein. Hier können Behörden psychologische Gutachten einfordern.

In Österreich ist die Namensänderung nur eine Sache des Geldbeutels. Für rund 550€ können österreichische Bürger ohne Vorliegen spezieller Gründe Vor- und Nachnamen ändern lassen. Mit gesetzlichem Grund (die Regelungen sind dabei ähnlich wie in Deutschland) verringert sich die Gebühr auf etwa 20€.

Babyname

 

Abgelehnte Namen

  1. Fish and Chips

Die britischen Zwillinge werden dem Beamten wohl noch ewig dankbar sein, dass sie nicht nach dem beliebten englischen Gericht benannt werden durften.

  1. Lucifer

Das Gericht Kassel entschied, dass die Ausgeburt der Hölle Lucifer kein geeigneter Jungenname sei. So wurde das Kind Lucian benannt.

  1. Talula Does The Hula From Hawaii

Diesen Namen trug tatsächlich ein 10-jähriges Mädchen, bevor ein neuseeländisches Gericht die Umbenennung veranlasste. Anträge auszufüllen wäre damit auch zur echten Nervenprobe geworden. Und würdet ihr gerne in der Schule mit „Talula macht den Hula aus Hawaii“ aufgerufen werden?

  1. Sex Fruit

Neben Kennan got Lucy, Yeah Detroit und Sex Fruit löste auch Stallion, was umgangssprachlich für Zuchthengst oder „Stecher“ verwendet wird, Entsetzen bei den Gerichten aus.

  1. Atomfried

Nachdem Atomfried und Störenfried abgelehnt wurden, trägt der Junge nun den Namen Solarfried.

  1. Gastritis

Gastritis als Vorname löst direkt Magenschmerzen aus.

  1. Osama Bin Laden, Adolf Hitler oder Lenin

No words needed.

  1. Borussia

Wenn Fanliebe doch etwas zu weit geht.

  1. Grammophon

…mit den Geschwistern Plattenspieler und Kassettenrekorder?

  1. Bierstübl

Ob damit der Zeugungsort des Kindes oder die Stammkneipe der Eltern gemeint ist (oder beides), wurde leider nicht bekannt.

Bewilligte Namen

  1. Gneisenauette
  2. Matt-Eagle
  3. Schokominza und Pfefferminza
  4. Legolas, Tarzan und Winnetou
  5. Pepsi-Carola
  6. Ikea
  7. Popo
  8. Waterloo
  9. Emilia-Extra
  10. Rapunzel und Schneewittchen
  11. Blaubeere, Apple und Nussi

Tipps zur Namensgebung

Im Buchhandel gibt es viele Vornamenbücher. Außerdem erfährst du im Internet die beliebtesten Vornamen der letzten Jahre. Denke immer daran: Der Vorname begleitet dein Kind ein Leben lang! Mit schwieriger Schreibweise oder französischen Namen, die oft falsch ausgesprochen werden, machst du es dem Kind nicht leicht.

Außerdem sollte der Vorname gut zu eurem Familiennamen passen. Zu typisch deutschen Nachnamen wie Müller oder Schmidt passen in der Regel exotische Namen nicht besonders gut. Stammt ein Elternteil aus dem Ausland und man möchte dies im Namen integrieren, lassen sich Vornamen finden, die zu beiden Kulturen passen. Hier gilt: Für eine flüssige Aussprache sollte der letzte Laut des Vornamens nicht derselbe Buchstabe sein, mit dem der Nachname beginnt.

Ist der Nachname lang, achte auf einen kurzen Vornamen. Bei kürzeren Nachnamen hingegen passt ein längerer Vorname besser.

Reime können ebenfalls lächerlich wirken. Simone Limone oder Hans Schanz werden dein Kind sicherlich in peinliche Situationen mit Namensspielen bringen.

Hast du einen Nachnamen, der auch ein Vorname sein könnte, benenne dein Kind nicht ähnlich (z.B. Peter Peters oder Frida Friedrich).

Auch bei Namensbedeutungen sollte man vorsichtig sein. Schau vorher im Internet, was dieser Name aussagt. Besonders bei ausländischen Namen kann es vorkommen, eine ungünstige Übersetzung zu wählen.

Zusammengefasst

Verboten sind in Deutschland vor allem Namen, unter denen das Kind später leiden könnte. Gründe dafür können sein, dass der Name lächerlich sein könnte, aber auch seine Länge oder seine potenzielle negative Konnotation. Bist Du Dir unsicher, kannst Du Dich vor der Namensgebung bei Deinem Standesamt erkundigen, denn dieses lehnt unpassende Namen ab.

FAQ zum Thema „verbotene Babynamen“

Kann ich mein Kind (in Deutschland) nennen, wie ich möchte?

Wenn Du Dein Kind einen ganz speziellen, unüblichen Namen geben möchtest, muss das Standesamt den Namen vorher prüfen. Er darf nicht zum Nachteil des Kindes sein.

Ist der Name „Adolf“ in Deutschland verboten?

An sich nicht. Gibt es aber Hinweise auf rechtsextreme Hintergründe oder Motivationen bei den Eltern, kann er abgelehnt werden.

Ist es erlaubt, sein Kind Jesus zu nennen?

Mittlerweile ja! Positiv konnotierte biblische Namen sind in Deutschland absolut erlaubt, und Jesus gehört dazu.

Quellen

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