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Steuernachzahlung vermeiden – Risiken für eine empfindliche Nachzahlung eindämmen

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Steuernachzahlung vermeiden – Risiken für eine empfindliche Nachzahlung eindämmen

Jeder Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler sowie alle Unternehmen sind zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet. Immer zum Jahresanfang steigt die Sorge, dass eine hohe Nachforderung droht und einige Euro an den Fiskus entrichtet werden müssen. Um eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie ganzjährig sorgsam Buchführen und prüfen, ob die Steuerklasse des letzten Jahres immer noch gültig ist.

Als Unternehmer oder Selbstständiger können Sie hohe Nachzahlungen vermeiden, in dem Sie einen Steuerberater beauftragen und monatliche, beziehungsweise quartalsweise Vorauszahlungen leisten. Ob Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer – Sie können generelle Steuernachzahlungen vermeiden, in dem Sie dieser jährlichen Abrechnung Beachtung schenken und sich dazu auf professionelle Unterstützung berufen.

Warum kommt es zu einer Steuernachzahlung beim Finanzamt?

Für den Steuerzahler kommt die Nachforderung immer aus heiterem Himmel. Doch das muss nicht sein, wenn Sie Ihre Einnahmen kennen, die Ausgaben korrekt auflisten und ganzjährig einen Überblick über Ihre Finanzen behalten. Um eine Steuernachzahlung zu vermeiden, rechnen Sie alle abzugsfähigen Kosten gegen die Einnahmen auf und vergessen dabei nicht, wichtige Werbungskosten geltend zu machen. Ehepaare haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Steuernachzahlung zu vermeiden und durch eine günstigere Steuerklasse bares Geld zu sparen.

Die Prüfung der Steuerklasse ist generell wichtig, da sie die Höhe der zu entrichtenden Steuern in Euro und damit auch die Höhe einer möglichen Nachzahlung beeinflusst. Um eine Steuernachzahlung vermeiden oder diese später anfechten zu können, liegt eine saubere Buchführung mit korrekter Abrechnung aller Posten zugrunde. Prüfen Sie den Bescheid, denn auch der Fiskus macht Fehler und so lässt sich manche Steuernachzahlung vermeiden, in dem Sie dem Finanzamt einen Fehler in der Veranlagung nachweisen und diesen plausibel belegen können. Die meisten Nachzahlungen basieren auf falschen Angaben in der Steuererklärung oder darauf, dass Sie als Unternehmer keine Vorauszahlungen für eingenommene Umsatzsteuern geleistet haben.

Steuerbescheid prüfen und Widerspruch fristgerecht einreichen

Trifft der Steuerbescheid bei Ihnen ein und Sie müssen Lohnsteuer oder Umsatzsteuer nachzahlen, haben Sie für die Entrichtung der Verbindlichkeit an den Fiskus nur eine kurze Frist. Bedenken Sie, dass auch ein Einspruch nicht davor schützt, die Nachzahlung fristgemäß vorzunehmen und auf diesem Weg eine Pfändung des Kontos zu vermeiden. Die Finanzämter sind dafür bekannt, schnell zu pfänden und Ihr Konto “dichtzumachen”.

Legen Sie definitiv Einspruch ein und halten sich auch dabei an die Frist von 14 Tagen. Um eine Steuernachzahlung zu vermeiden, lassen Sie die Forderung von einem Experten prüfen und entscheiden sich für einen professionellen Widerspruch. In der Praxis zeigt sich, dass Einsprüche von einem Steuerberater eher zum Ergebnis führen und die Steuernachzahlung vermeiden oder senken lassen. Stimmt die Steuerklasse? Haben Sie Werbungskosten richtig angegeben und alle Beträge für die private Vorsorge in die Steuererklärung übernommen?

Was tun, wenn das Finanzamt Steuern nachfordert?

In erster Linie bewahren Sie als Steuerzahler Ruhe. Ob Sie im Endeffekt eine Steuernachzahlung vermeiden, reduzieren oder zahlen können, hängt von der korrekten Prüfung des Bescheids und einer besonnenen, dem Sachverhalt angemessenen Reaktion ab. Ehepaare sollten diesbezüglich ihre steuerliche Veranlagung prüfen und in Erfahrung bringen, ob die aktuelle Steuerklasse die richtige Entscheidung ist. Hat sich im Laufe des Steuerjahres etwas verändert, sind Sie zum Beispiel geschieden worden, ist ebenfalls eine Anpassung der Steuerklasse nötig.

Wenn Sie die Steuernachzahlung nicht vermeiden und durch die korrekte Angabe aller Fakten in der Steuererklärung ausschließen konnten, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, den Steuerbescheid auf Fehler in der Bearbeitung zu prüfen. Sollte ein Steuerberater hier keine Möglichkeit eines Einspruchs finden, werden Sie im Endeffekt nachgeforderte Steuern zahlen müssen und sich für das kommende Jahr ein neues Konzept für die Vermeidung einer hohen Nachzahlung überlegen müssen.

Arbeitnehmer, Unternehmen und Selbstständige gleichermaßen von hohen Nachzahlungen betroffen

Sie möchten eine Steuernachzahlung vermeiden und das Risiko umgehen, dass das Finanzamt einige Euro von Ihnen zurückfordert und Sie am Jahresanfang in finanzielle Schwierigkeiten bringt? Nicht nur ein Unternehmen oder ein Selbstständiger, beziehungsweise Freiberufler, sondern auch ein Arbeitnehmer kann vor der Problematik hoher Steuern in Nachzahlung stehen.

Punkt 1 – gehen Sie unbedingt in Widerspruch und verlangen eine Nachprüfung des Sachverhalts.

Punkt 2 – Sie können die Steuernachzahlung nicht vermeiden, in dem Sie das Geld einfach nicht zahlen.

Sollte die Nachforderung sehr hoch und von Ihrem verfügbaren Budget nicht bezahlbar sein, tilgen Sie die Verbindlichkeit mit einem günstigen Ratenkredit. Ein Aufschub der Frist ist beim Finanzamt ausgeschlossen, auch wenn Sie den Steuerbescheid anzweifeln und in Einspruch gehen. In der Praxis zeigt sich, dass falsche Steuerbescheide keine Seltenheit sind. Aber ebenso ist bekannt, dass nicht oder falsch angegebene Werbungskosten, eine fehlerhafte Ausfüllung der Steuererklärung oder die falsche Steuerklasse dafür verantwortlich sind, wenn sich eine Steuernachzahlung nicht vermeiden lässt.

Als Unternehmer nutzen Sie die Möglichkeit von Vorauszahlungen und führen Ihre Umsatzsteuer mehrmals pro Jahr über eine Vorsteuer ab. Das verschafft Ihnen finanziellen Spielraum beim Jahresabschluss und lässt eine hohe, berechtigte Steuernachzahlung vermeiden.

Steuererklärung vom Steuerberater anfertigen lassen – Professionalität lässt Abgabe senken

Wie und wo Sie ein paar Euro sparen und mit welchen Methoden Sie eine Steuernachzahlung vermeiden können, erfahren Sie beim Lohnsteuerhilfeverein und beim Steuerberater. Als Arbeitnehmer ist der Verein für Lohnsteuer die erste Adresse, da man Sie dort kostenlos unterstützt. Wenn es um die gewerbliche Steuer geht, sollten Sie einem Steuerbüro vertrauen und die Steuernachzahlung vermeiden, in dem Sie die Abrechnung und die vorausgehende Buchhaltung professionell vornehmen lassen.

Das deutsche Steuergesetz ist komplex und für einen Laien unverständlich, so dass Sie ohne einen Experten an Ihrer Seite kaum eine Steuernachzahlung vermeiden können. Schon die Prüfung Ihrer Steuerklasse schafft oftmals eine Basis, um die Steuernachzahlung zu vermeiden und Ihnen eine Ersparnis zu ermöglichen. Singles, Ehepaare und selbstständig Tätige, Unternehmer und Freiberufler sind dazu angehalten, vor der Einrichtung der Steuererklärung unbedingt zu prüfen, ob sie in der richtigen Steuerklasse geführt werden.

Steuerzahler aufgepasst – Nachzahlung wird auch bei Einspruch fällig!

Sie erhalten den Bescheid und beim Blick darauf wird klar, dass das Finanzamt eine nicht zu unterschätzende Nachzahlung von Ihnen erwartet. Auch wenn sich der Bescheid als fehlerhaft erweist und Sie in Widerspruch gehen, setzt dieser Handlung Ihre Verpflichtung zur Tilgung der Steuerlast nicht aus. Wenn der Fiskus den Bescheid kontrolliert und Berechnungsfehler feststellt, erhalten Sie das zu viel gezahlte Geld zurück. Zahlen Sie aber gar nicht und möchten die Steuernachzahlung durch einen Widerspruch und Renitenz vermeiden, wird es zwangsläufig zu Problemen kommen.

Der Fiskus ist zur Konto- oder Gehaltspfändung berechtigt und kann den Gerichtsvollzieher schicken, wenn die Abgabe über Ihr Konto nicht betreibbar ist. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag in der Schufa, der Ihre Bonität einschränkt und sich als längerfristiges Problem erweist. Auch wenn Sie die Steuernachzahlung vermeiden und Widerspruch einlegen möchten: zahlen Sie unter Vorbehalt und berufen sich auf die Nachprüfung des Bescheids durch das Finanzamt.

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