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Kredit für Geringverdiener – Definition und Möglichkeiten

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Kredit für Geringverdiener – Definition und Möglichkeiten

Wer vergleichsweise wenig verdient und für kleines Geld arbeitet, wird häufig als Geringverdiener bezeichnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dem Gutverdiener der Geringverdiener gegenübergestellt – und das ist grundsätzlich nicht falsch. Das deutsche Sozialgesetzbuch kennt aber – wie auch das Einkommensteuergesetz – eine eigene Definition. Erfahren Sie, wie die OECD, das Betriebsrentengesetz und das Sozialgesetzbuch die Geringverdienergrenze jeweils unterschiedlich bestimmen.

Geringverdiener im Hinblick auf die Sozialversicherung

Das Sozialgesetzbuch IV bestimmt in § 20 Abs. 3 eine besondere Gruppe der Versicherten, um daraus Ansprüche an die Arbeitgeber zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags abzuleiten. Die beschriebene Gruppe der Versicherten wird mit dem Begriff “Geringverdiener” bezeichnet und vom Gesetzgeber von den sonst geltenden Bestimmungen für die Beitragsleistung zur Sozialversicherung ausgenommen.

  • Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 Euro monatlich.
  • Geringverdiener ist, wer im Rahmen einer Berufsausbildung unter der genannten Grenze verdient.
  • Laut Gesetz ist ein Geringverdiener ein Versicherter, der nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz einen Bundesfreiwilligendienst leistet, ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert.
  • Diese Gruppe der Versicherten zahlt selbst keinen Sozialversicherungsbeitrag, obwohl sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die Zahlung dieser Beiträge übernimmt voll der Arbeitgeber.

Geringverdiener sind dem Gesetz nach nicht mit “geringfügig Beschäftigten” gleichzusetzen, die als “Minijobber” bis zu einem Verdienst von 450 Euro monatlich sozialversicherungsfreibeschäftigt werden oder in der sogenannten “Gleitzone” als “Midijobber” monatlich von 450,01 Euro bis 1300 Euro (ab 2019) verdienen dürfen und einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zahlen.

Wird durch eine einmalige Zahlung die Grenze von 325 Euro überschritten, wird für gering Verdienende der normale Berechnungsgrundsatz für den Sozialversicherungsbeitrag und den Krankenversicherungsbeitrag angewandt. Mit der Gesetzesänderung, die 2019 in Kraft treten wird, werden Arbeitgeber und Beschäftigter den dann zu entrichtenden Zusatzbeitrag paritätisch, also je zur Hälfte, entrichten.

Geringverdiener haben während der Ausbildung unter bestimmten Bedingungen zusätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie sich in ihrer ersten, staatlich anerkannten Ausbildung befinden. Zudem können sie einen Wohngeldzuschuss oder Mietbeihilfe durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sie haben auch Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Ihre Eltern, die ihrerseits bis maximal zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten, können ihre Unterhaltsleistungen mit diesem verrechnen. Für eigene Kinder von Geringverdienern kann auf Antrag ein zusätzlicher Kinderzuschlag von der Familienkasse gewährt werden.

Die Geringverdienergrenze in der historischen Entwicklung

Im Rahmen der Rentenreform wurde ab 1957 die Geringverdienergrenze von der Beitragsbemessungsgrenze abgeleitet. Die Beitragsbemessungsgrenze definiert den zulässigen Höchstbetrag, der an Krankenversicherungsbeiträgen zu zahlen ist. Dieser lag bis 1989 für Geringverdiener bei 110 der Bemessungsgrenze.

Ab 1990 wurde dann das Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt, um zu ermitteln, wer als Geringverdiener galt. Wer nur 17 des Durchschnittseinkommens verdiente, wurde der Gruppe von Menschen mit geringem Verdienst zugerechnet. Um das starke Gefälle zwischen der Zahl der Geringverdiener in Ost und West auszugleichen, legte man die Grenze schließlich bei 325 Euro fest. Seit dem Jahr 2000 gilt die Geringverdienergrenze nur noch im Zusammenhang mit einem Ausbildungsverhältnis oder wenn ein Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) geleistet wird.

In den meisten Ausbildungsberufen liegt derzeit bereits im ersten Ausbildungsjahr der Verdienst über der monatlichen Grenze von 325 Euro. Nur 8,6 % aller Auszubildenden in Deutschland verdienen laut einer Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) 2018 monatlich weniger als 500 Euro. Von der Geringverdienergrenze nach dem Sozialversicherungsgesetz sind daher neben Absolventen eines Bundesfreiwilligendienstes meist Praktikanten in einem durch ihr Studium vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum betroffen.

Besteuerung

Nach dem Einkommenssteuergesetz sind ab dem Jahr 2019 jährlich 9.168 Euro als Grundfreibetrag steuerfrei. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und soll ab 2020 auf 9.408 Euro angehoben werden.

Durch den Grundfreibetrag wird verhindert, dass Steuern auf ein Einkommen erhoben werden, das als Existenzminimum zur Verfügung stehen muss. Da Geringverdiener im Sinne des Sozialgesetzbuches VI – ohne etwaige einmalige Zuzahlungen – maximal 3.900 Euro im Jahr verdienen, bleibt ihr Verdienst steuerfrei. Geringverdiener, die Mitglied einer Kirche sind, sind auch von der Kirchensteuer befreit.

Geringverdiener im Hinblick auf das Einkommensteuergesetz und die betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) definiert nach dem Einkommensteuergesetz § 100 Abs. 3 Nr. 3 Geringverdiener als die Arbeitnehmer, die nicht mehr als 2.200 Euro brutto monatlich (bis zu 26.400 Euro jährlich) verdienen. Ihren Arbeitgebern wird ein sogenannter “bav-Förderbetrag” als staatlicher Zuschuss von 30 % zu den Beitragszahlungen für die Betriebsrente zuerkannt.

Der Kreis der Geringverdiener, für die Arbeitgeber Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, schließt hier nur diejenigen Arbeitnehmer ein, die in einem ersten Dienstverhältnis arbeiten. Nebenberuflich Beschäftigte sind von der Regelung für Geringverdiener mit Anspruch auf eine Förderung ausgeschlossen.

In erster Linie betrifft die Regelung durch das BRSG also gering verdienende Auszubildende oder Arbeitnehmer, die aus der Elternzeit oder nach einer Zeit im Mutterschutz in ein Arbeitsverhältnis eintreten. Nur in Ausnahmefällen und wenn der Arbeitgeber es so bestimmt, kann auch ein pauschal besteuertes, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ein derartiges, erstes Dienstverhältnis sein, mit dem für Geringverdiener Vergünstigungen bei den Betriebsrentenbeiträgen möglich sind.

Geringverdiener in der Definition der OECD

In wissenschaftlichen Studien und der Presse wird der Begriff “Geringverdiener” meist synonym zu dem Begriff des “Niedriglohnbeschäftigten” verwendet.

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) definiert den Niedriglohnbereich als den Einkommensbereich, der bei einem Einkommen von weniger als zwei Dritteln des mittleren Lohns ansetzt. Der mittlere Lohn wird als Medianlohn ermittelt. Dazu wird die gesamte Zahl der Löhne aufgereiht und in zwei Hälften unterteilt, sodass sich mittig der Medianlohn ergibt. Alle Löhne, die niedriger sind als der Medianlohn, fallen in den Niedriglohnbereich.

Auch die Statistiken des Arbeitsamtes beziehen sich auf diese Definition, wenn von Menschen mit geringem Verdienst die Rede ist. Es ist also nicht falsch, sondern angemessen und üblich, auch Menschen, die mehr als 325 Euro monatlich verdienen, als Geringverdiener zu bezeichnen.

In seinem Statistischen Jahrbuch 2018 berechnete das Statistische Bundesamt das Nettoäquivalenzeinkommen in Deutschland für Alleinstehende im Jahr 2016 mit 17.170 Euro, was einem Monatseinkommen von rund 1.431 Euro entspricht. Nach Definition der OECD sind also Geringverdiener diejenigen, die monatlich als Alleinstehende weniger als 954 Euro verdienen.

Auch auf Basis des Stundenlohns lässt sich der Verdienstvergleich durchführen. So ermittelt beispielsweise das Statistische Bundesamt, dass Arbeitnehmer, die einen Stundenlohn von 9,10 Euro verdienen, zu den 10 % der Arbeitnehmer mit dem geringsten Einkommen zählen und bezeichnet sie daher als “Geringverdiener.”

Ich bin Geringverdiener und möchte einen Kredit beantragen – Ist das überhaupt möglich?

Bei der Beantragung eines Kredits gelten für Menschen mit geringem Einkommen dieselben Voraussetzungen wie für alle anderen potenziellen Kreditnehmer. Kreditnehmer müssen volljährig sein, ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ungekündigt beschäftigt sein oder einen Bürgen vorweisen. Nicht alleine die Höhe eines Einkommens ist bei der Bewertung der Bonität und der Vergabe eines Kredits entscheidend. Daher ist ein geringer Verdienst kein Ausschlusskriterium, wenn ein Kredit gewünscht wird. Auch der Zinssatz für ein gewährtes Darlehen wird nicht anhand der Höhe des Einkommens, sondern aufgrund der Informationen zur Bonität und dem aus der Vergangenheit bekannten Zahlungsverhalten ermittelt.

Selbst bei einem vergleichsweise niedrigen monatlichen Verdienst kann also ein Kredit infrage kommen, wenn das Scoring darauf hindeutet, dass eine ausreichende Rückzahlbereitschaft und – verlässlichkeit bestehen. Ein regelmäßiges, wenn auch geringes Einkommen, kann sich dabei positiv auswirken. Werden parallel keine weiteren Kredite bedient, macht sich das zusätzlich positiv bemerkbar. Soll das gewünschte Darlehen in einer überschaubaren Zeit zurückgezahlt werden und die Kreditsumme steht in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen, ist es sehr gut möglich, trotz geringen Verdienstes einen Kredit aufnehmen zu können. Schließlich lässt ein vorübergehend geringer Verdienst noch keinerlei Rückschlüsse darauf zu, welche Verdienstaussichten ein Arbeitnehmer zukünftig haben wird.

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