1. Vergleiche
  2. »
  3. Persönliche Finanzen
  4. »
  5. Mietkaution finanzieren: Was tun, wenn das eigene Geld nicht reicht?

Mietkaution finanzieren: Was tun, wenn das eigene Geld nicht reicht?

mietkaution

Mietkaution finanzieren: Was tun, wenn das eigene Geld nicht reicht?

Fast jeder, der in eine eigene Wohnung zieht, muss sie bezahlen: die Mietkaution. Doch wozu dient sie dem Vermieter? Und viel wichtiger: Wie können Sie die Mietkaution finanzieren, wenn Sie gerade nicht in der Lage sind, diese sofort als Barkaution zu hinterlegen? Hier finden Sie einen Vergleich über Ihre Möglichkeiten der Finanzierung – vom Ratenkredit bis zur Mietkautionsbürgschaft.

FAQ zur Mietkaution

Wozu dient die Mietkaution?

Hauseigentümer sichern sich finanziell durch den Erhalt einer Mietsicherheit ab. Es handelt sich um eine Art Pfand, das dem Vermieter über die Jahre bis zum Auszug des Mieters aus der Wohnung zur Verfügung steht. Die Kaution befindet sich währenddessen auf einem separaten Mietkautionskonto, das von Seiten des Vermieters verwaltet wird. Das Geld aus der Mietkaution kann nur dann dem Konto entnommen werden, wenn…

Mietrückstände,
Nebenkostenrückstände oder
Schäden in der Wohnung (Ausnahme: Schönheitsreparaturen)

vorliegen.

Gesetzlicher Hintergrund

Es existiert kein Gesetz, dass Mietparteien zur Zahlung einer Mietkaution verpflichten würde. Verlangt der Vermieter aber eine Mietsicherheit und hält dies im Mietvertrag fest, bleibt der Mietpartei nichts anderes übrig als die Mietkaution zu finanzieren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind allerdings weitere Einzelheiten rund um die Mietkaution geregelt.

“§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (Bürgerliches Gesetzbuch)

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.”

Mietkaution finanzieren: Höhe der Mietkaution

§ 551 BGB hält fest, dass die Mietkaution höchstens das Dreifache der vereinbarten Miete betragen darf. Damit ist die Kaltmiete gemeint. Doch umso höher der Betrag, desto schwieriger ist es, ihn zu finanzieren. Weiter unten im Text erhalten Sie Tipps, wie Sie Kautionen finanzieren.

Anlage der Mietkaution

Der Hauseigentümer ist verpflichtet, die Kaution bei einer Bank auf einem Mietkautionskonto anzulegen. Beim Anlegen des Geldes werden Zinsen gewonnen – darauf hat die Mietpartei sogar ein Anrecht. Diese gehören letztendlich ihr, nicht dem Vermieter. Das Sparbuch ist die reguläre Form der Anlage. Auf Wunsch des Mieters kann aber auch ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto oder ein Aktiendepot zum Einsatz kommen. Über die Jahre lässt sich damit ein zufriedenstellender Betrag erzielen, sodass die Finanzierung der Mietkaution sich sogar für Sie lohnt. Dazu bietet sich ein Vergleich Ihrer Möglichkeiten an.

Tipp

Der Vermieter ist zu einer Anlage der Mietkaution auf einem speziellen Konto verpflichtet. Die gewonnenen Zinsen stehen dem Mieter zu.

Das Anlegen auf einem Mietkautionskonto ist auch dann vorgeschrieben, wenn die Mietpartei eine Barkaution entrichtet. Es ist nicht erlaubt, die Barkaution in bar aufzubewahren – schon gar nicht über Jahre. Der Vermieter muss die Mietkaution zudem separat anlegen und dafür Sorge tragen, dass diese nicht auf seinem eigenen Konto liegt. Nur beim Anmieten einer Wohnung in Studenten- oder Jugendwohnheimen ist das Anlegen bei der Bank keine Verpflichtung.

Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten der Mietkaution:

Sofort bezahlen
Ratenzahlung vereinbaren
Kredit aufnehmen
Die Mietkautionsbürgschaft

Mietkaution finanzieren: Sofort bezahlen

Der einfachste und direkteste Weg, die Mietkaution zu finanzieren, ist es, das Geld direkt auf ein Konto des Vermieters zu überweisen oder eine Barkaution zu übergeben. Hierbei sparen Sie sich auch eine Schufa-Abfrage zur Prüfung Ihrer Bonität, die bei anderen Möglichkeiten der Finanzierung Standard ist. In der Realität ist es aber nicht jedem Mieter möglich, so kurzfristig eine so hohe Summe zur Finanzierung aufzubringen. Manche Mieter müssten Jahre dafür sparen, um so flüssig zu sein. Es finden sich zum Glück weitere Möglichkeiten, die Mietkaution zu finanzieren.

Mietkaution finanzieren: Ratenzahlung vereinbaren

Wer das Geld nicht sofort zur Verfügung hat, kann mit dem Hauseigentümer eine Ratenzahlung vereinbaren. Meist wird die Mietkaution schon beim Einzug oder beim Unterzeichnen des Mietvertrags gezahlt. Laut Bundesgesetzbuch steht der Mietpartei aber zu, die Mietkaution zu finanzieren, indem er maximal drei Raten zahlt. Die erste Rate erfolgt dabei zu dem Termin, an dem auch die erste Miete bezahlt wird. Die anderen beiden Raten folgen jeweils einen Monat später. Dabei müssen die Raten immer gleich hoch sein.

Nicht immer ist eine Ratenzahlung die beste Lösung. Wer zum Beispiel eine hohe Miete entrichten muss oder nur wenig Geld zur Verfügung hat, gerät schnell in Zahlungsschwierigkeiten. Allerdings spart sich die Mietpartei hier die Kosten für einen Kredit.

Mietkaution finanzieren: Kredit aufnehmen

Wer weder eine einmalige Kautionssumme noch eine dreigeteilte Ratenzahlung finanzieren kann, kann unter Umständen einen Kredit aufnehmen. Die Summe ist in der Regel kurzfristig erhältlich und wird anschließend in Raten plus Zinsen über Monate oder wenige Jahre zurückgezahlt. Kredite sind heute auch bei schlechter Bonität und negativen Schufa-Einträgen erhältlich. Bei einem Kredit handelt es sich um eine relativ einfache, aber dauerhafte Möglichkeit, die Mietkaution zu finanzieren. Ein Vergleich der Angebote ist in jedem Fall sinnvoll.

In manchen Fällen ist auch ein Dispokredit eine Option zum Mietkaution-Finanzieren. Das Geld ist kurzfristig verfügbar, dafür ist der Dispokredit vergleichsweise teuer. Deshalb sollten Sie Ihr Konto so bald wie möglich wieder ausgeglichen – möglichst noch im gleichen Monat.

Mietkaution finanzieren: Die Mietkautionsbürgschaft

Für Personen, die überhaupt keine Kaution entrichten wollen oder können, bietet sich eine zum Mietkaution-Finanzieren an. Die Bürgschaft wird von Banken, Versicherungen und Privatpersonen angeboten. Dabei zahlt die Mietpartei einen festen jährlichen Beitrag an die Bank oder die Versicherung, meist in Höhe von 25 bis 50 Euro. Dafür erhält sie eine Urkunde über die Mietkautionsbürgschaft. Der Bürge übernimmt schließlich die Aufgabe, bei Bedarf die Mietkaution zu finanzieren. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich, da der Bürge den jährlich zu entrichtenden Betrag einbehält.

Kommt es zum Schaden oder Mietrückstand durch die Mietpartei, springt der Bürge finanziell ein – allerdings höchstens in Höhe der vereinbarten Kaution. Die Kosten muss der Mieter natürlich an den Bürgen zurückzahlen. Nötig für diese Möglichkeit, die Mietkaution zu finanzieren, ist aber die Zustimmung des Vermieters: Nur wenn dieser mit einer Bürgschaft einverstanden ist, kann die Mietpartei sie abschließen. Zudem nehmen Bürgen häufig eine Schufa-Abfrage zur Prüfung der Bonität vor.

Rückzahlung der Kaution

Gerade noch haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, wie Sie die Mietkaution finanzieren können. Doch abschließend noch ein paar Worte zum Thema “Rückzahlung der Kaution”. Zieht die Mietpartei aus der gemieteten Wohnung aus, erhält sie – sofern keine Mietrückstände oder ein Schaden an der Wohnung besteht – die Mietsicherheit wieder zurück. Zusätzlich zur Mietsumme erhält sie die Zinsen.

Achtung!

Mieter sollten bedenken, dass ihnen die Auszahlung der Kaution noch nicht am Tag des Auszugs zusteht. Der Vermieter soll die Kaution so schnell wie möglich zurückzahlen. Er darf sich aber die nötige Zeit nehmen, um sicherzugehen, dass er keine Ansprüche dem Mieter gegenüber mehr hat.

Die Rückzahlung ist natürlich nur dann möglich, wenn keine Bürgschaft besteht. In dem Fall muss der Vermieter allerdings die Bürgschaftsurkunde zurück an den Bürgen geben. Der Hauseigentümer muss die Kaution aber noch nicht zum Auszugstermin zurückzahlen. Zunächst müssen alle finanziellen Rückstände beglichen werden, was sich über Monate hinziehen kann. Auch die Verrechnung mit der Miete ist möglich. Bei Bedarf sollte der Mieter den Vermieter informieren.

Ähnliche Beiträge

Die mobile Version verlassen