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Vollstreckungsankündigung – so verhalten Sie sich richtig

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Vollstreckungsankündigung – so verhalten Sie sich richtig

Wenn Sie eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben, müssen Sie schnell reagieren. Als Schuldner können Sie Rechtsberatung in Anspruch nehmen, den Betrag bezahlen, Widerspruch einlegen oder Ihren Besitz gegen Pfändung schützen.

Wir erklären Ihnen, welche Optionen Sie bei einer Vollstreckungsankündigung haben und gehen auf die Frage des richtigen Verhaltens zur Klärung der Angelegenheit ein.

FAQ zur Vollstreckungsankündigung

Juristische Mittel gegen die Vollstreckungsankündigung

Um die Zwangsvollstreckung abzuwehren, können Sie sich auf Mängel der Vollstreckungsankündigung berufen:

Sofortige Beschwerde gegen die Vollstreckungsankündigung

Die sofortige Beschwerde ist möglich solange die Anordnung zur Zwangsvollstreckung noch nicht rechtskräftig geworden ist. Sie müssen hierzu die nächste Instanz bemühen, das gerichtliche Verfahren wird aufgerollt. Die nächste Instanz überprüft, ob die Entscheidung zur Zwangsvollstreckung zulässig und fehlerfrei war.

Vollstreckungserinnerung

Diese Maßnahme dient dem Vorgehen gegen die Art der Vollstreckung. Sie mahnen das Einhalten vollstreckungsrechtlicher Vorschriften an. Ein klassisches Beispiel ist der Einwand gegen die Pfändung bestimmter Gegenstände.

Tipp

Sollen Objekte gepfändet werden, die Sie für ihre berufliche Ausübung benötigen oder die essenziell für das tägliche Leben sind, dann können Sie im Rahmen der Vollstreckungserinnerung diese Gegenstände vor der Zwangsvollstreckung schützen.

Drittwiderspruchsklage

Angenommen Sie haben ein Auto geleast und der Gerichtsvollzieher möchte dieses Fahrzeug pfänden. Das Auto befindet sich zwar in Ihrer Verfügungsgewalt, jedoch nicht in Ihrem Besitz. Der Besitzer des Fahrzeugs erhebt eine Drittwiderspruchsklage, um die Pfändung seines Autos zu verhindern.

Vollstreckungsabwehrklage

Tipp

Mit diesem Widerspruch wehren Sie sich gegen die Vollstreckung. Ein gerichtliches Verfahren beginnt, welches sich über einen gewissen Zeitraum fortsetzt.

Sie können die Vollstreckungsabwehrklage beispielsweise einreichen, wenn Sie die Schulden beglichen haben, der Gläubiger dennoch die Vollstreckung fortsetzt. In diesem Fall ist die Vollstreckung unberechtigt und Sie können Sie abwehren, sofern Sie Ihre Argumente glaubhaft nachweisen.

Einvernehmliche Lösungswege für die Vollstreckungsankündigung finden

Die Ratenzahlung ist eine Option, für die Sie die Zustimmung des Gläubigers benötigen. Sie stellen hierzu die Frage, ob es möglich ist, die Schulden in monatlichen Raten zu begleichen. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, dieses Ratenangebot anzunehmen. Es kann für ihn jedoch von Vorteil sein, auf eine relativ einfache Art und Weise den geschuldeten Betrag zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Raten angemessen sind.

Die Höhe der Zahlung sollte innerhalb eines akzeptablen Zeitraums zur vollständigen Begleichung der Schulden führen. Sofern dies Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht, sollten Sie versuchen, den Betrag in 6 bis 12 Monaten abzuzahlen. Einige Gläubiger, beispielsweise Inkassounternehmen, verlangen für den Abschluss eines Ratenzahlungsvertrags eine Bearbeitungsgebühr.

Überprüfen Sie, ob diese Forderung zu hoch ist und nutzen Sie im Zweifelsfall eine unabhängige Rechtsberatung. Bearbeitungsgebühren für den Abschluss einer Ratenzahlung sind unzulässig, wenn Sie ihnen nicht explizit zugestimmt haben.

P-Konto einrichten

Tipp

Wenn nicht absehbar ist, dass Sie die Zahlung leisten können, sollten Schuldner ein P-Konto einrichten. Es handelt sich um ein pfändungssicheres Konto.

Dort eingehenden Beträge sind bis zur individuellen Pfändungsfreigrenze geschützt. Die Höhe hängt vom Familienstand beziehungsweise der Anzahl der Personen, denen gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind, ab. Jeder Schuldner darf nur ein P-Konto besitzen.

Auf Antrag wandelt die Bank ein bestehendes Konto in ein P-Konto um. Ab diesem Moment dürfen Sie nach Belieben Geld bis zur Pfändungsgrenze abheben oder überweisen. Beachten Sie, dass Sie keine Gemeinschaftskonten in P-Konten umwandeln können.

Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid und gegen Mahnbescheid

Erhalten Sie eine gerichtliche Mahnung oder eine Vollstreckungsankündigung, dann finden Sie auf dem Schreiben Hinweise zum Einlegen eines Widerspruchs. Sie haben in der Regel jeweils 14 Tage Zeit, gegen ungerechtfertigte Mahnungen und Vollstreckungsbescheide vorzugehen. Der Postbote dokumentiert den Einwurf des Dokuments in Ihren Briefkasten. Haben Sie keine Mahnung erhalten, beispielsweise da Sie gerade umgezogen sind oder der Gläubiger eine falsche Adresse angegeben hatte, sollten Sie schnellstmöglich eine Rechtsberatung aufsuchen.

Wie verhalte ich mich, wenn der Gerichtsvollzieher nach der Vollstreckungsankündigung vor der Tür steht?

Der Gerichtsvollzieher kündigt sein Erscheinen nicht an, abgesehen von der allgemeinen Vollstreckungsankündigung. Sie müssen den Vollstreckungsbeamten bei seinem ersten Besuch nicht in die Wohnung lassen, wohl aber bei zweiten Besuch. Verweigern Sie den Zutritt zur Wohnung oder sind Sie nicht zu Hause, hinterlässt der Vollstreckungsbeamte eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten.

Er nennt dort seine Kontaktdaten und einen Termin, wann er Sie das nächste Mal besucht. Sind Sie zu diesem Termin nicht zu Hause, dann darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung auch ohne Ihr Einverständnis betreten. Er ist berechtigt, die Tür auf Ihre Kosten öffnen zu lassen. Bevor dieser Fall eintritt, haben Sie rund zwei Wochen Zeit, um den geschuldeten Betrag zu zahlen.

Zahlungsbereitschaft zeigen ist gut

Selbst wenn Sie den Betrag nicht zahlen können, sollten Schuldner Zahlungsbereitschaft zeigen. Sie können dem Vollstreckungsbeamtem eine Ratenzahlung anbieten.

Dieser hält Rücksprache mit dem Gläubiger und versucht zu vermitteln. Scheitern diese Bemühungen, dann wird der Beamte Ihre Wohnung nach wertvollen Gegenständen durchsuchen. Allerdings unterliegen nicht alle Gegenstände der Pfändung. Dinge des täglichen Bedarfs, die zu einer angemessenen Lebensführung erforderlich sind, dürfen nicht gepfändet werden.

Ihr Lebensstil muss Ihrer Schuldenlage gegenüber vertretbar sein. Sie dürfen unter anderem einen einfachen Fernseher behalten, die neu angeschaffte High-Tech-Stereo-Anlage hingegen kann gepfändet werden. Den 7 Jahre alten Kleinwagen dürfen Sie behalten, wenn Sie mit dem Fahrzeug zur Arbeit fahren müssen, der Cabrio-Neuwagen muss verkauft werden.

Die Vollstreckungsankündigung und die Schufa

Die Schufa erhält Kenntnis über die Vollstreckungsankündigung. Dadurch haben Sie zahlreiche Nachteile. Wenn Sie die Frage nach einem Kredit stellen, werden Sie mit einer negativen Antwort rechnen müssen.

Allerdings kann die Antwort auch positiv sein, beispielsweise wenn Sie die Zahlung mittlerweile geleistet haben und einen solventen Bürgen stellen können. Es lohnt sich daher stets, die Frage nach einem Kredit zu formulieren und die Antwort abzuwarten. Haben Sie erfolgreich Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung eingelegt und hat die Schufa dennoch keine Löschung vorgenommen, sollten Sie Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Wer sendet die Vollstreckungsankündigung?

Im Allgemeinen senden Gerichte und einige Behörden eine Vollstreckungsankündigung. Unter anderem das Finanzamt und das Hauptzollamt benötigen kein separates gerichtliches Mahnverfahren.

Sie dürfen selbst die Vollstreckungsankündigung überreichen. Beim Finanzamt können Sie eine Stundung beantragen. Wenn Sie glaubhaft nachweisen, dass der Anspruch nicht gefährdet ist und Sie die geschuldete Summe innerhalb einer angemessenen Frist zahlen können, dann kann das Finanzamt die Fälligkeit der Forderung aussetzen.

Die Stundung kann beispielsweise für die Einkommenssteuer erfolgen. Ein Stundung ist auch beim Hauptzollamt möglich. Anwälte hingegen müssen das gerichtliche Mahnverfahren starten. Zunächst schreiben Anwälte in der Regel Mahnungen, die zu zusätzlichen Kosten führen. Die Forderung erhöht sich. Überprüfungen Sie die Forderungen genau.

Es ist unter anderem nicht zulässig, Forderungen unnötig zu erhöhen, wenn absehbar ist, dass die Mahnungen der Anwälte nicht zum Erfolg führen. Halten Sie die Forderungen hingegen für Berechtigung, dann sollten Sie so früh wie möglich, Raten anbieten, um die Vollstreckungsankündigung zu vermeiden.

Zusammenfassende Übersicht für die Vollstreckungsankündigung

Forderung zahlen, sofern möglich
Ratenzahlung für Forderungen anbieten
Widerspruch einlegen beziehungsweise Rechtsmittel nutzen
P-Konto einrichten
Anwälte, Finanzamt oder andere Zuständige kontaktieren
Schulden in angemessenen Raten begleichen
erste Rate/Zahlung bereits vor der Antwort überweisen, um positiven Eindruck zu erzeugen
für Schulden nach den Mahnungen eine Stundung beantragen

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