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Vorstellungsgespräch: Wer zahlt die Fahrtkosten?

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Vorstellungsgespräch: Wer zahlt die Fahrtkosten?

Sie sind zum Vorstellungsgespräch geladen? Glückwunsch! Hat sich die Begeisterung gelegt, dann gilt es, praktische Dinge anzugehen. Dazu gehört auch die Frage, wer die Fahrtkostenerstattung übernimmt.

Normalerweise sind die Firmen dazu gesetzlich verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen. Vor allem dann, wenn jeder Euro zählt, sollten Sie über die Regelungen genau Bescheid wissen, um keine Nachteile zu haben.

FAQ zur Fahrtkostenübernahme bei Vorstellungsgesprächen

Ein Vorstellungsgespräch auswärts kann teuer werden

Wofür Sie sich auch entscheiden, ganz umsonst wird die Fahrt nie sein: Die Höhe der Fahrtkostenerstattung entscheidet sich auch danach, ob Sie die Bahn oder das Auto nehmen. Kommt vielleicht auch ein Flug infrage, die Verbindung in jene Stadt ist momentan billiger? Wie sieht es mit einem Hotel aus, oder sollen Sie spätabends noch nach Hause fahren?

Reisekosten zum Vorstellungsgespräch sind mehr als die Fahrtkosten. Schließlich wollen Sie auch etwas essen und vielleicht im Hotel übernachten. Oder mutet man Ihnen zu, abends noch heimzufahren? Was also übernimmt die Firma? Alles, was Sie buchen – auch das Erste-Klasse-VIP-Ticket?

Um Streitigkeiten möglichst auszuschließen, gibt es zur Kostenübernahme ein Gesetz. Es legt nicht nur fest, wer zahlt. Im § 670 BGB wird darüber hinaus die Höhe der Kosten geregelt. Ebenfalls steht das, was gezahlt wird: Alles, oder nur eine Teilsumme. Damit sagt das Zivilrecht vor, wie die Regelungen sind. Das Arbeitsrecht hingegen klärt nur, wenn es Streitigkeiten gibt.

Das ist wichtig

**Klar geregelt ist, wer zahlt: Immer der Arbeitgeber. ** Schließlich hat er Sie eingeladen, kommt also auch für Ihre Fahrtkosten auf. Das ist unabhängig davon, wie Sie sich vorher beworben haben! Auch bei Initiativbewerbungen gilt das Gesetz.

Auch Verpflegungskosten sind häufig Teil der Erstattung. Mehr zahlt das Unternehmen dem Bewerber meist nur, wenn es bei Bewerbungsgesprächen unumgänglich ist. Brauchen Sie etwa eine Unterkunft, weil Ihnen am Abend die Heimfahrt nicht mehr zugemutet werden kann, zahlt der AG auch das.

Das steht Ihnen zu – Vorstellungskosten auf einen Blick

Fahrtkosten
Verpflegungskosten
eventuell Unterkunft

Fahrtkosten richten sich immer auch danach, wohin Sie fahren! Sind Sie zum mehrtägigen Assessment geladen, dann gehört das Hotel selbstverständlich zu den Vorstellungskosten. Sind Sie aber schon gegen Mittag mit Bewerbungsgesprächen fertig, dann müssen Sie in der Stadt nicht auch noch übernachten.

Spätestens hier wird deutlich: Die Sache mit der Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen ist nicht ganz einfach. Zum Beispiel ist ebenfalls vorgeschrieben, das die Kostenerstattung angemessen und erforderlich sein müssen. Aber was heißt das konkret bei Bewerbungsgesprächen?

Kostenübernahme: angemessen und erforderlich!

Als angemessen gilt im Allgemeinen eine Fahrt mit der Bahn zweiter Klasse. Natürlich können Sie auch für die Fahrt zu Bewerbungsgesprächen das eigene Auto nutzen. Dann bekommen Sie bei der Fahrtkostenerstattung die Spritkosten wieder. Erforderlich hingegen ist die Hin- wie auch die Rückfahrt.

Kostenübernahme – das gilt als angemessen:

Spritkosten circa 30 Cent pro Kilometer
Bahnticket 2. Klasse
Hin und Rückfahrt

Ausschluss der Übernahme

Ausnahmen bestätigen auch bei Bewerbungsgesprächen die Regel! Unternehmen können von ihrem Recht auf Ausschluss Gebrauch machen. Trotz Gesetz können sie also die Erstattung ausschließen.

Dann muss es im Einladungsschreiben stehen. Einen Ausschluss erst vor Ort zu erklären, ist kein guter Stil – und zudem rechtlich nicht wirksam. Sie sollten dagegen vorgehen! Zuständig dafür ist das Arbeitsrecht. Nur sollte das Arbeitsrecht das letzte Mittel der Wahl sein: Wollen Sie wirklich bei einer Firma arbeiten, die Sie so behandelt? Ganz sicher nicht!

Nach Absprache wird gezahlt:

Flugkosten oft nur nach Absprache. Vorher klären!
Hotel wie Verpflegung ebenfalls nur nach Absprache
Taxi nur, wenn Arbeitsort anders nicht erreichbar – öffentliche Verkehrsmittel werden bevorzugt

Werden Vorstellungskosten in voller Höhe gezahlt?

Nicht immer. Das einladende Unternehmen kann auch nur einen Teil davon übernehmen. Beliebt sind Begrenzungen bei der Höhe, um exorbitante Kostenerstattungen von vornherein auszuschließen.

Steht das so im Einladungsschreiben, dann ist das sogar legitim. Auch, dass nur die Anfahrt, nicht aber die Rückfahrt bezahlt wird. Immer gilt: All das muss das Unternehmen rechtzeitig und unmissverständlich erklären!

Höhe der Kosten für Ihr Vorstellungsgespräch

Wie hoch die Fahrtkostenerstattung klettern darf, ist also nicht nur Ihre Sache. Zumindest dann, wenn Sie Ihre Vorstellungskosten wieder herein bekommen wollen. Andererseits fällt die Fahrtkostenerstattung vonseiten der Firmen unterschiedlich aus – je nach freier Position.

Bewerben Sie sich also als potenzieller Manager, wird man Ihnen mehr zugestehen als einem Sachbearbeiter. Um Missverständnissen und Peinlichkeiten vorzubeugen, legen die meisten Firmen den Rahmen im Einladungsschreiben fest.

Das sollte im Einladungsschreiben stehen:

Kostenübernahme ja oder nein
bis zu welcher Höhe
bei Teilübernahme exakte Angabe, z.B. ausdrücklich nur Fahrt ohne Unterkunft oder Verpflegung

Bewerber-Frage 1: In meiner Einladung steht nichts – und nun?

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Darum können Sie sicher sein, dass alles gezahlt wird, wenn nichts anderes in der Einladung steht. Immer dran denken: Erforderlich und angemessen muss es sein! Weigert sich der Arbeitgeber anschließend, hat er vor Gericht schlechte Karten.

Steht also nichts im Einladungsschreiben, willigt der AG stillschweigend in die Fahrtkostenerstattung ein. Versichern Sie sich aber, dass nicht schon in der Stellenanzeige eine Kostenerstattung ausgeschlossen war! Dieser Weg ist nämlich ebenfalls legitim. Er wird nur selten gegangen: Die meisten Arbeitgeber weisen sicherheitshalber noch einmal im Einladungsbrief darauf hin, ob die Kosten übernommen werden.

Spezialfall Headhunter

Ein Headhunter arbeitet für den Arbeitgeber.Zwar erstattet er selber keine Reisekosten. Der Arbeitgeber ist aber weiterhin dazu verpflichtet! Heikel: Headhunter treffen ihre Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, mit dem sie auch die zu übernehmenden Aufwendungen verrechnen. Klären Sie im Voraus, ob Ihre Reisekosten dazugehören! Manchmal ist das nämlich der Fall, dann zahlt man Ihnen das. Manchmal aber gehen Sie leer aus.

Bewerber-Frage 2: Was geschieht, wenn ich mich spontan vorstelle?

Tauchen Sie ohne Einladungsschreiben in der Firma auf, können Sie keine Erstattung der Reisekosten erwarten. Weder ist eine öffentliche Stellenanzeige eine Einladung noch ein Telefonat. Die Einladung sollte schriftlich vorliegen. Dazu zählt auch eine Mail, in der alles geklärt ist. Selbst dann, wenn der AG so nett ist, Sie zum ungeplanten Vorstellungsgespräch zu empfangen – es besteht kein Anspruch!

Bewerber-Frage 3: Was übernehmen Arbeitsagentur und Jobcenter?

Ämter übernehmen diese Kosten! Vor allem von Arbeitslosen kann schließlich niemand verlangen, in ihrer ohnehin schon prekären Lage die Fahrtkosten allein zu tragen. Schließt der Arbeitgeber also eine Erstattung aus, wenden Sie sich mit dem Einladungsschreiben an Ihr Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

So fordern Sie nach dem Vorstellungsgespräch die Kosten ein

Lassen Sie sich schon während der Reise von allem Quittungen geben. Kopieren Sie zu Hause alles Nötige. Setzen Sie dann den Brief auf. Egal, wie das Vorstellungsgespräch lief, zum guten Ton gehört es, sich zu bedanken! Sie können nie wissen, ob Sie später keine zweite Chance bekommen. Fordern Sie im Anschluss die Kosten an. Ein formloses Schreiben genügt.

Beiliegen sollten …

im Brief: Auflistung aller Reisekosten, Gesamtsumme nicht vergessen!
im Brief: Bankverbindung für die Überweisung
als Beilage: Kopien aller nötigen Quittungen

Bewerber-Frage 4: Was tue ich ohne Erstattung, wenn es finanziell eng wird?

Verzichten Sie keinesfalls auf Ihr Vorstellungsgespräch. Es ist eine Chance! Je nach Einkommenssituation bieten sich hier zwei Lösungsmöglichkeiten an, wie Sie die Kosten dennoch aufbringen oder wenigstens zurück erhalten können.

Steuerpflichtige können sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Klappt es aber nicht gleich mit dem Traumjob, wird es finanziell eng, besonders, wenn nicht nur ein Vorstellungsgespräche ansteht, sondern mehrere. Studieren Sie vielleicht noch, zählt jeder Euro. Woher dann das Geld für die Reise nehmen? Hier kann ein Kleinkredit helfen!

Kleinkredit – Vorteile

Ein Kleinkredit – hilft mit Summen zwischen 500 und 5000 Euro – ist nicht zweckgebunden, kann also auch für Vorstellungsgespräch verwendet werden – hat eine sehr kurze Laufzeit, Sie sind rasch wieder schuldenfrei

Fazit – Bewerber müssen auf ein Vorstellungsgespräch nicht verzichten!

Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch kann richtig teuer werden: Müssen Sie dazu quer durch die Republik, zahlen Sie bei der Anreise viel Geld. Auch dann, wenn Sie den eigenen Wagen nutzen oder die sparsame 2. Klasse der Bahn – mehrere hundert Euro sind keine Seltenheit.

Zum Glück ist laut Gesetz der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die Vorstellungskosten in angemessener Höhe zu zahlen. Je nach Absprache zählen dazu auch Verpflegungskosten.

Doch immer mehr Arbeitgeber schließen das schon in der Einladung aus. Wer dann noch mehrere Vorstellungsgespräche zu bewältigen hat, kommt finanziell rasch an seine Grenzen. Hier kann ein Kleinkredit mit geringer Summe und Laufzeit helfen: Läuft dann auch noch das Vorstellungsgespräch zu aller Zufriedenheit, bedeutet so ein Kredit den Start in Ihre Karriere!

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