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Wohnberechtigungsschein beantragen: wer Anspruch auf eine Sozialwohnung hat

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Wohnberechtigungsschein beantragen: wer Anspruch auf eine Sozialwohnung hat

Erschwinglicher Wohnraum wird in vielen Städten und Regionen immer knapper. Menschen mit einem geringen Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein beantragen und damit Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen erhalten. Für sie kann es sich lohnen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Zuständig für die Vergabe eines WBS sind die Städte und Gemeinden. Erfahren Sie, wer Anspruch auf einen WBS hat und wie Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Zugang auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. So eine Sozialwohnung ist im Verhältnis zu anderen vermieteten Wohnungen günstiger und daher auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar. Gesetzliche Grundlage für die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen sind das Wohnungsbindungsgesetz (§ 5 WoBindG) und das Wohnraumförderungsgesetz (§ 27 Abs. 3 bis 5 WoFG).

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Personen, die unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen, sollten einen Wohnberechtigungsschein beantragen, denn sie haben gute Voraussetzungen, einen WBS ausgestellt zu bekommen. Dazu zählen zum Beispiel Alleinerziehende, Arbeitslose, Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV), Rentner, Menschen mit Behinderungen, aber auch Auszubildende und Studierende. Bei der Integration von Geflüchteten spielt der Wohnberechtigungsschein ebenfalls eine wichtige Rolle.

Welche Voraussetzungen müssen für den Antrag eines WBS erfüllt sein?

Neben einem Einkommen, dass unter einer gewissen Euro-Grenze liegen muss, müssen Personen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen wollen, ihren Wohnsitz dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei der Integration von Geflüchteten gelten beim Wohnungsberechtigungsschein beantragen besondere Regelungen. Die Einkommensgrenzen, aber auch weitere Details, die entscheidend sind, um einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, werden von den einzelnen Bundesländern, Städten und Gemeinden selbst festgelegt.

Zum Beispiel muss in einigen Städten die Person, die eine Wohnberechtigung wünscht, mindestens zwei oder sogar mehr Jahre dort wohnen, um überhaupt einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu dürfen. Welche Formalien im Einzelnen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes. Das Internet ist hierbei eine hilfreiche Recherchequelle.

Wo muss man den Wohnberechtigungsschein beantragen?

Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen will, um Sozialwohnungen zu beziehen, muss in in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorsprechen. In der Regel ist das Wohnungsamt für die Vergabe der Wohnberechtigung entsprechend der Einkommensgrenzen zuständig. Auskünfte vorab – zum Beispiel darüber, welchen Nachweis man für den Antrag benötigt – erhält man in der allgemeinen Bürgersprechstunde, telefonisch oder über die Internetseite der zuständigen Behörde.

Über diese Wege sind auch Terminvereinbarungen möglich. Zu- oder Absagen über die Vergabe der Wohnberechtigung machen die Sachbearbeiter meistens nicht. Hierzu ist eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Die benötigten Formulare für das Beantragen eines Wohnungsberechtigungsschein stehen in vielen Städten und Gemeinden auch online zum Download bereit.

Wohnberechtigungsschein beantragen – welche Typen von Wohnberechtigungsscheinen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Typen von Wohnberechtigungsscheinen – je nachdem wie hoch das Haushaltseinkommen der Mieter ist. Zu diesem Kreis zählen Ehepartner, Lebenspartner, Eltern und Kinder, Geschwister, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager. Der Wohnberechtigungsschein Typ A gilt bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Die Vergabe von entsprechenden Wohnungen erfolgt direkt über die örtliche Behörde. Dem gegenüber steht der Wohnberechtigungsschein Typ B.

Menschen, die über ein höheres Einkommen verfügen, können diesen Wohnberechtigungsschein beantragen. Allerdings erfolgt die Ausstellung nicht über das Amt. Stattdessen nimmt man als Wohnungssuchender direkt Kontakt mit dem Vermieter auf. Auf der Grundlage eines konkreten Angebots für eine Wohnung kann man bei Gefallen bei der zuständigen Behörde einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Wohnungssuchende, deren Einkommen für den Bezug einer Sozialwohnung eigentlich zu hoch ist, können durch Ausgleichszahlungen trotzdem Sozialwohnungen beziehen.

Durch diese Regelung wollen die Städte und Gemeinden in Wohngebieten, in denen viele Empfänger von Sozialleistungen leben, für eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur sorgen, die Integration von Migranten zu fördern und eine Ghettobildung verhindern. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird aus verschiedenen Faktoren errechnet. Neben dem Einkommen des Wohnungssuchenden spielen das Verhältnis von tatsächlicher und höchstmöglicher Nettokaltmiete nach dem örtlichen Mietspiegel eine Rolle.

Wie berechnen sich die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein?

Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird nur bei Menschen genehmigt, deren Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Die Frage, wo die Einkommensgrenze liegt, um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Sie unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Außerdem können die abzuziehenden Pauschalen und Freibeträge von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt abweichen.

Die Wohnungsämter rechnen zunächst das Jahreseinkommen für alle zur Haushaltsgemeinschaft zählenden Bewohner zusammen und erstellen eine Prognose über das Haushaltseinkommen in Euro der nächsten zwölf Monate ab Antragsstellung. Dabei berücksichtigen sie Änderungen, die sich aus einer bereits feststehende Arbeitslosigkeit oder dem Renteneintritt ergeben. Zum Haushaltseinkommen zählen Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Ausbildungsbeihilfen wie zum Beispiel das Bafög. Nicht auf das Haushaltseinkommen angerechnet werden Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen, Leistungen der Kranken-, Pflege- oder gesetzlichen Unfallversicherung.

Anschließend ziehen die Sachbearbeiter beim zuständigen Wohnungsamt Pauschalen und Freibeträge vom Ergebnis ab. Dies können zum Beispiel Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibeträge, Schwerbehindertenpauschalen und Pauschalen für pflegebedürftige Angehörige sein. Mitunter gehen von dieser Berechnung noch weitere Euro-Beträge herunter, zum Beispiel Steuern, Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung.

Für welche Wohnungsgrößen darf man einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Die Größe der Wohnungen, für die man einen Wohnberechtigungsschein beantragen darf, richten sich in Deutschland nach der Anzahl der dort lebenden Personen. Das zuständige Wohnungsamt orientiert sich an einer für Deutschland definierten Tabelle. Allerdings sind Abweichungen beim WBS hinsichtlich der Quadratmeter-Zahl zulässig. Diese werden von den Städten und Gemeinden individuell festgelegt. Als Orientierung gelten folgende Werte: Einpersonenhaushalte stehen bis 45 Quadratmetern Wohnfläche zu.

Leben zwei Personen zusammen, darf die Wohnung bis zu 60 Quadratmeter groß sein. Haushalte, in denen drei Familienmitglieder leben, steht eine Wohnung von bis zu 75 Quadratmetern zu. Vier Personen haben Anspruch auf bis zu 90 Quadratmeter Wohnfläche. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, gesteht das Wohnamt zusätzlich 15 Quadratmeter Wohnfläche zu.

Wohnberechtigungsschein beantragen: Welche Dringlichkeitsstufen gibt es?

Personen, für die bestimmte außergewöhnliche Lebensumstände oder Notfälle vorliegen, können eine besondere Form des WBS beantragen: den Dringlichkeitsschein. Gegen Nachweis ermöglicht dieser den bevorzugten Zugang zu den – in der Regel raren – Sozialwohnungen. Die Ausstellung wird von den den Bundesländern individuell geregelt. Auskünfte erteilen die zuständigen Wohnämter.

Eine Dringlichkeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Antragsteller den Nachweis erbringt, dass er von Obdachlosigkeit bedroht oder erkrankt ist. Auch werdende Mütter erhalten eine höhere Dringlichkeitsstufe. Eine Dringlichkeit liegt auch vor, wenn für die Betreuung von pflegebedürftigen Haushaltsangehörigen eine größere Sozialwohnung erforderlich ist. Ein weiteres Beispiel für eine erhöhte Dringlichkeit ist die Anhebung der Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, sodass die Miete nicht mehr bezahlt werden kann.

Welcher Nachweis ist notwendig, um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, benötigen die Sachbearbeiter in der zuständigen Behörde in erster Linie den Antrag und den Nachweis über das Haushaltseinkommen. Die Formulare für die Unterlagen kann man sich entweder im Rathaus abholen oder auf der Internetseite der Behörde als PDF herunterladen. Ebenfalls wichtige Bestandteile der Unterlagen: ein gültiger Personalausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht, die zum Wohnberechtigungsschein beantragen legitimiert.

Da der Wohnberechtigungsschein für alle zum Haushalt zählenden Personen gilt – danach richtet sich auch die Größe der Wohnung – benötigt die Behörde einen Nachweis über das Haushaltseinkommen der letzten 12 Monate. Falls Sie in den nächsten Monaten eine neue Arbeitsstelle antreten, gehört dieser Nachweis ebenfalls in den Antrag. Außerdem müssen Sie alle aktuellen Rentenbescheide, einen eventuell vorhandenen Schwerbehindertenausweis beilegen. Sie sind selbstständig oder freiberuflich?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, gehört die Steuerklärung des Vorjahres und eine Bescheinigung des Steuerberaters über Ihr derzeitiges Monatseinkommen zum Antrag. Arbeitslose, Empfänger von Sozialleistungen (Hartz 4), Pflegegeld oder Unterhaltsleistungen der Eltern müssen ebenfalls die entsprechenden Nachweise einreichen.

Wie lange und wo ist ein Wohnberechtigungsschein gültig und was kostet die Ausstellung?

In der Regel gilt der Wohnberechtigungsschein ab dem Tag der Ausstellung für ein Jahr. Er bezieht sich jedoch nur auf eine bestimmte Sozialwohnung. Beim Umzug in eine andere Wohnung muss man einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist in vielen Kommunen kostenlos. Mitunter werden jedoch in einigen Bundesländern Bearbeitungsgebühren erhoben. Die Spanne liegt zwischen 5 bis 40 Euro.

Wie hoch die Bearbeitungsgebühr ist, richtet sich auch nach dem Verdienst des Antragsstellers. Manche Behörden stellen diese Euro-Beträge auch in Rechnung, wenn die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins letztendlich nicht zustande kommt. Für die Beratung vor der Antragstellung werden jedoch keine Euro-Beträge in Rechnung gestellt.

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