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IVF-Kosten: Das kommt auf Paare mit Kinderwunsch zu

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IVF-Kosten: Das kommt auf Paare mit Kinderwunsch zu

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine IVF nur unter bestimmten Bedingungen. In vielen Fällen müssen Paare die Kinderwunsch Kosten selbst tragen. Die künstliche Befruchtung ist mit Kosten verbunden, die abhängig von den einzelnen durchführenden Kliniken variieren.

Verschiedene Wege führen zum Ziel

Bleibt der Kinderwunsch auf natürlichem Weg unerfüllt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Sache anzugehen. Eine Adoption oder ein Pflegekind kommt nicht für jede Familie in Frage, manche Paare legen aus verschiedenen Gründen Wert darauf, auch die biologischen Eltern der eigenen Kinder zu sein. Während in Deutschland die Insemination die gängigste Möglichkeit ist, der Natur auf die Sprünge zu Hefen, kommt auch eine In-Vitro-Fertilisation, kurz IVF, in Frage. Daran beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen, aber nicht immer.

Das Deutsche IVF-Register gab für das Jahr 2012 schon knapp 48.000 Patientinnen an, die mit einer IVF behandelt wurden. Zählt man die sogenannte ICSI, die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion dazu, sind es sogar 51.000 Frauen gewesen. Durch die Behandlungen konnten etwas mehr als 10.000 Geburten erreicht werden, Kinder, die auf natürlichem Weg nie ins Leben gekommen wären. Aus den Zahlen lässt sich aber auch schließen, dass eine IVF Behandlung im Schnitt nur in einem von fünf Fällen erfolgreich ist. Die wohl wichtigste Frage von Paaren ist, ob die künstliche Befruchtung mit ihren Kosten überhaupt in Frage kommt. Denn eine IVF Behandlung ist nicht unbedingt günstig.

Wann beteiligen sich die Kassen an den Kinderwunsch Kosten?

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können sich die Krankenkassen mit maximal der Hälfte an den Behandlungskosten bei einem Kinderwunsch beteiligen. Das gilt für gesetzliche Krankenkassen genauso wie für die privaten Versicherungsträger.

Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen

Paare mit Kinderwunsch müssen ihrer Krankenkasse einen Behandlungsplan vorlegen, den die respektive Kasse vor Beginn der Behandlung genehmigen muss. Außerdem muss die Behandlung medizinisch notwendig sein. Das muss entsprechend ärztlich bescheinigt werden, beispielsweise wenn eine Störung der männlichen Fruchtbarkeit besteht. Und beide Partner müssen einen HIV-Test vorweisen.

Weiterhin sind Paare dazu verpflichtet, vor der Behandlung eine Beratung wahrzunehmen. Diese Beratung muss sowohl die medizinischen Aspekte einer Kinderwunsch Behandlung abdecken als auch die psychischen und sozialen Aspekte. Denn eine IVF Behandlung stellt für die Paare eine große Belastung dar und geht oft mit psyichsch anstrengenden Zeiten einher. Das wird dadurch, dass statistisch gesehen nur jede fünfte Behandlung überhaupt erfolgreich ist, noch verschärft.

Paare, die die Kinderwunsch Kosten nach der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst haben wollen, müssen verheiratet sein. Bedingung ist auch, dass beide Partner ein Mindestalter von 25 Jahren haben. Für Frauen gilt eine Altersobergrenze von 40 Jahren, bei Männern dürfen es maximal 50 Jahre sein.

Übernommene Kosten

Die künstliche Befruchtung Kosten lassen sich aufschlüsseln in verschiedene Posten, die von den Krankenkassen in unterschiedlichem Umfang übernommen werden. So werden beispielsweise die Kosten für Untersuchungen, die den Grund der Kinderlosigkeit zutage fördern sollen, komplett übernommen. Wird eine Hormonbehandlung oder eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke vorgenommen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nur unter bestimmten Bedingungen. Ist diese hormonelle Stimulation jedoch Teil einer IVF Behandlung, soll im Rahmen einer Samenübertragung stattfinden oder eine ICSI ergänzen, gehört auch die hormonelle Behandlung der Frau zu den bezuschussten Kinderwunschbehandlungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschuss von 50 % an den künstliche Befruchtung Kosten im Rahmen von Behandlungs- und Medikamentenkosten:

  • bei bis zu 8 Zyklen beine iene Insemination ohne eine vorher erfolgte hormonelle Stimulation
  • bei bis zu 3 Zyklen bei einer Insemination mit vorher erfolgter hormoneller Stimulation
  • bei bis zu 3 Zyklen bei einer IVF Behandlung
  • oder bei bis zu 3 Zyklen bei einer ICSI Behandlung
  • es dürfen nur Ei- und Samenzellen der beteiligten Ehepartner verwendet werden

Art der Behandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben nicht vor, welche Art der Behandlung es sein soll. Je nach ärztlicher Beurteilung hinsichtlich der Erfolgsaussichten können sie nach Bedarf nacheinander durchgeführt werden. Allerdings schließen sich die drei Zyklen bei der IVF und der ICSI Behandlung einander aus, hier ist nur das eine oder nur das andere möglich. Und es gibt noch eine Einschränkung: Die gesetzlichen Versicherungsträger übernehmen nur die Hälfte der Kosten bei der dritten Behandlung, wenn bei wenigstens einer der ersten beiden Behandlungen eine Befruchtung einer Eizelle im Labor gelungen ist.

Es besteht die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine weitere, freiwillige Bezuschussung der Kinderwunsch Kosten anbieten. Erlaubt ist sogar eine hundertprozentige Übernahme der künstliche Befruchtung Kosten. Die Höhe der Übernahme sowie die Voraussetzungen sind bei den Krankenkassen ganz unterschiedlich. Sie sollten sich also auf jeden Fall bei Ihrer Kasse im Vorfeld gründlich informieren.

Wenn die Behandlung erfolgreich war

Ist die IVF Behandlung erfolgreich gewesen und es kam zu der Geburt eines Kindes, hat das behandelte Paar wieder Anspruch auf die volle zulässige Höchstzahl der Behandlungen, wenn ein weiteres Kind erwünscht ist. Allerdings ist hier zu beachten, dass nur eine Lebend- oder Totgeburt eines Kindes anerkannt wird, eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft oder eine Fehlgeburt werden nicht als Behandlungserfolg angesehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verteilen die Gesamtkosten des Paares für die IVF auf beide Partner. Dadurch wird der Anteil der künstliche Befruchtung Kosten von der Krankenkasse der Frau anteilig übernommen, der für die Behandlung der Frau selbst anfällt. Das kann weniger oder mehr als die rein rechnerische Hälfte der Gesamtkosten der IVF Behandlung sein. Die Kosten für die ärztliche Beratung vor der Behandlung (verpflichtend) sowie die Laborkosten werden in der Regel ebenfalls von der Krankenkasse der Frau übernommen.

Die Kasse des Partners dagegen übernimmt die Kosten, die durch die Behandlung des Mannes entstehen sowie die Beratungskosten im Vorfeld einer ICSI. Wird eine humangenetische Beratung in Anspruch genommen, trägt die Krankenkasse des Mannes auch dafür die Kosten.

Regelungen der privaten Krankenkassen für die Übernahme der Kosten

Die privaten Krankenkassen verfolgen bei der Erstattung der Kinderwunsch Kosten kein einheitliches Konzept. Ob und wenn ja in welchem Umfang die Kassen eine künstliche Befruchtung und Kosten überhaupt in ihren Regelungen behandeln, muss im Einzelfall erfragt werden. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Zuschüsse, die gegebenenfalls gewährt oder eben nicht gewährt werden.

Generell ist bei den privaten Krankenkassen eine Voraussetzung für eine Kostenübernahme oder zumindest Kostenbeteiligung, dass eine organische Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit nachgewiesen werden kann. Ist das nicht der Fall, besteht keine Verpflichtung der Kasse, sich an den Kinderwunsch Kosten zu beteiligen. Altersgrenzen sind nicht kategorisch, sondern gegebenenfalls im Versicherungsvertrag festgelegt. In der Regel ist es aber durchaus so, dass beide Partner für eine IVF mehr Leistungen erhalten als gesetzlich versicherte Paare. Das gilt zumindest dann, wenn beide Partner privat versichert sind.

Außerdem handeln die privaten Kassen nach dem Verursacherprinzip. Das heißt: Wird zum Beispiel eine männliche Sterilität festgestellt, ist das das Spermiogramm eingeschränkt, übernimmt die private Krankenkasse des Mannes für eine künstliche Befruchtung die Kosten komplett, auch die Kosten für die Behandlung der Frau. Und das ist auch dann der Fall, wenn die Frau nicht privat, sondern gesetzlich versichert ist.

Wie hoch sind die Kosten eine IVF Behandlung?

Die Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung schwanken stark, abhängig davon, wer sich in welcher Klinik und in welchem Land behandeln lässt. Der Mittelwert von eta 4.500 EUR je Behandlung kommt nur zustande, weil es sowohl Paare gibt, die von extrem viel höheren Kosten berichten, als auch das andere Extrem. Und vor allem: Eine Behandlung reicht in der Regel nicht aus. Die Krankenkassen gewähren daher bei entsprechender Erfüllung der Bedingungen Zuschüsse für bis zu drei Behandlungen.

Option andere EU-Staaten

In anderen Ländern gelten andere Preise. Die medizinische Behandlung muss in Spanien, Italien, den Niederlanden nicht schlechter sein als in Deutschland, kann aber deutlich kostengünstiger sein. Aus diesem Grund haben viele Paare ein verständliches Interesse daran, die IVF Behandlung im europäischen Ausland durchführen zu lassen. Das kann sinnvoll sein, denn bei einer Behandlung in anderen EU-Staaten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Leistungen, die auch in Deutschland ersteht werden würden. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Wichtig ist allerdings, dass die Behandlungen mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar sind, was nicht immer der Fall ist.

Die Belastungsgrenze für private Zuzahlungen im Fall von Krankheitskosten liegt normalerweise bei 2 % des Jahreseinkommens. Kinderwunsch Kosten sind davon ausgenommen, die Belastungsgrenze gilt nicht bei den für eine künstliche Befruchtung entstehenden Kosten. Allerdings können die Kosten für eine IVF oder andere Kinderwunsch Behandlung unter Umständen als Krankheitskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert

Das Thema künstliche Befruchtung und Kosten ist sehr komplex, und es kursieren auch wenig seriöse Informationen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt nicht nur ausführliche Informationen, sondern auch finanzielle Mittel zur Verfügung, wenn es um die Unterstützung ungewollt kinderloser Paare geht. Die Bundesmittel sind an Bedingungen geknüpft: Das Bundesland, in dem das Paar seinen Hauptwohnsitz hat, muss sich mindestens in gleicher Höhe an den Kosten der IVF Behandlung beteiligen wie der Bund. Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung in Ihrem Bundesland möglich ist, finden Sie über den Förder-Check des Informationsportals Kinderwunsch heraus.

Die Zuschüsse sind in der Regel hoch genug, so dass zusammen mit der Beteiligung der Krankenkassen die Eigenbeteiligung an den Kosten enorm gesenkt werden kann. Bevor Sie also einen Kredit beantragen, sollten Sie die Möglichkeiten der Zuschüsse ausloten.

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