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Stromabrechnung weist Fehler auf – Selbst Strom ablesen und Risiken ausschließen

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Stromabrechnung weist Fehler auf – Selbst Strom ablesen und Risiken ausschließen

Sie haben das ganze Jahr Energie gespart und sind sich sicher, dass Ihr Abschlag reicht oder Sie sogar Geld zurückbekommen werden? Schützen Sie sich vor einer zu schnellen Vorfreude! Wie die Praxis zeigt, erhält beinahe jeder zweite Haushalt eine fehlerhafte Stromabrechnung. Das passiert, weil der Stromverbrauch oftmals geschätzt und gar nicht durch ein Ergebnis beim Stromzähler ablesen ermittelt wird.

Sicherlich haben Sie sich bereits gewundert, warum niemand zum Stromzähler ablesen kommt und trotzdem eine Stromabrechnung zugestellt wird. In erster Linie: Bewahren Sie die Ruhe und gehen dem Fehler auf die Spur. Wenn Sie an Ihren Stromzähler gelangen, können Sie diesen selbst ablesen und die fehlerhaften Ergebnisse mit einem Handyfoto und Ihren korrigierten Angaben ausbessern und an den Energieanbieter senden.

Wie kann es sein, dass die Stromabrechnung geschätzt wird?

Diese Praktik ist nicht legal, wird aber, wie sich in der Realität zeigt, gar nicht so selten angewandt. Haben Sie zum Beispiel in den letzten Jahren praktisch immer den gleichen Abschlag gezahlt, wird die Stromabrechnung geschätzt und Sie erhalten ein Ergebnis, das eigentlich auf den Angaben des Vorjahres und einer Abschätzung beruht. Dass es sich dabei nicht um Ihren realen Stromverbrauch handelt, ist allein durch den Blick auf die Schätzung Fakt.

Außerdem sollten Sie hellhörig werden, wenn niemand zum Stromzähler ablesen kommt und dem Anbieter daher gar nicht bekannt sein kann, wie viel Energie Sie wirklich verbraucht haben. Dass die Stromabrechnung geschätzt wird, basiert auf der Vergünstigung der Lohnkosten, die der Stromanbieter durch die nicht vorgenommene Ablesung in den einzelnen Haushalten erzielt. Fakt ist, dass eine Schätzung im Regelfall mit einer hohen Nachzahlung einhergeht und Sie davon ausgehen müssen, dass die Nachforderung in keiner Relation zu Ihrer wirklichen Stromabrechnung steht.

Was tun, wenn die Stromabrechnung falsch ist?

Vorab sollten Sie wissen, dass eine Schätzung der Stromabrechnung zwar möglich, im Regelfall aber unzulässig ist. Sie darf nur erfolgen, wenn Sie dem Dienstleister den Weg zum Stromzähler ablesen versperren oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt nicht zu Hause sind. Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Energieversorger bereits nach einmaligem Versuch, Sie anzutreffen, den Stromverbrauch schätzen darf.

Um Ihre Stromabrechnung geschätzt zu bewerten, müssen Sie mindestens zwei Termine nicht eingehalten oder dem Ableser den Zugang zu Ihren Räumlichkeiten verwehrt haben. Ist die Stromabrechnung falsch, haben Sie auf jeden Fall ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen. Allerdings müssen Sie davon ausgehen, dass der Anbieter den Strom schneller abklemmt, als die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Daher berufen Sie sich nicht auf eine Frist, sondern reagieren auf eine fehlerhafte Stromabrechnung sofort und ohne jeglichen Zeitverzug. Dazu sollten Sie Ihren Stromzähler ablesen und fotografieren, so dass es keine Zweifel an der Echtheit Ihrer Angaben und an Ihrem Widerspruch gibt.

Stromabrechnung zahlen oder Risiko einer Abschaltung eingehen?

Das ist wohl die heikelste aller Fragen, wenn es um eine falsche Stromabrechnung geht. Rein juristisch zahlen Sie keinen Cent, bis Sie das richtige Ergebnis haben und nicht akzeptieren müssen, dass man Ihre Stromabrechnung geschätzt hat. In der Praxis sind viele Energieanbieter sehr schnell, wenn es darum geht, Ihre Stromzufuhr zu unterbrechen und zusätzlich zur hohen Nachforderung noch eine Gebühr für die Wiederanschaltung einzufordern.

Wenn Sie im Recht sind, was bei einer falschen Stromabrechnung der Fall ist, sollten Sie dieses Risiko dennoch eingehen und die Forderung in keinem Fall zahlen. Es ist erwiesen, dass eine Rückzahlung durch den Stromanbieter sehr spät, manchmal gar nicht oder nur nach einer juristischen Auseinandersetzung erfolgt.

Bitten Sie im Zuge Ihres Widerspruchs darum, dass ein Mitarbeiter des Anbieters zum Strom ablesen kommt und den regulären Stromverbrauch vor Ihren Augen aufzeichnet. Sie unterschreiben die Ablesung und sind auf der sicheren Seite, so dass der Anbieter dazu verpflichtet ist, auch eine bereits abgestellte Energieversorgung ohne Kosten für Sie wieder freizuschalten.

Was ist bei unzugänglichem Stromzähler zu tun?

Generell stellt ein unzugänglicher Stromzähler eine Herausforderung dar. Nicht nur, dass Sie den Stromzähler nicht ablesen können, auch der Dienstleister hat große Mühe, die Daten für eine plausible und auf dem Realwert basierende Stromabrechnung zu ermitteln. In vielen Miethäusern ist es üblich, dass Sie als Mieter keinen Zugang zum Stromzähler haben.

Diesen Zugang können Sie aber einfordern, da es sich um Ihre Daten und um Ihren persönlichen Stromverbrauch handelt. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Raum mit den Zählern entweder für alle Mieter zugänglich zu machen, oder einen entsprechenden Schlüssel mit Ihrem Haus- und Wohnungsschlüssel auszuhändigen. Spätestens wenn jemand zum Stromzähler ablesen kommt und vor verschlossener Tür steht, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Stromabrechnung geschätzt wird.

Wie Sie eine fehlerhafte Stromabrechnung korrigieren lassen

Nach Erhalt der Stromabrechnung sind Sie verpflichtet, die Richtigkeit der Daten und der Nachforderung zu prüfen. Wenn Sie vom Stromanbieter eine Gutschrift erhalten, wird im Regelfall auf eine Überprüfung der Stromabrechnung verzichtet.

Doch wenn Sie Geld nachzahlen sollen, ist es auf jeden Fall von Relevanz, dass Sie die Stromabrechnung auf Fehler kontrollieren und sich innerhalb der Widerspruchsfrist bei Ihrem Energiedienstleister melden. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten, um die Fehler korrigieren und eine fehlerhafte Stromabrechnung verbessern zu lassen. Sie können direkt beim Energieversorger anrufen und darum bitten, dass ein Mitarbeiter zum Stromzähler ablesen kommt.

Gleichzeitig schicken Sie ein Schreiben, in dem Sie Ihren Widerspruch kundtun und auf die fehlerhafte Stromabrechnung hinweisen. Einfacher ist es, wenn Sie den Stromzähler ablesen und das Ergebnis mit Ihrer Stromabrechnung vergleichen. Um nicht nur schriftliche Korrekturen vorzunehmen, fotografieren Sie den Zähler und Ihren Wert, deutlich erkennbar auch die Zählernummer, ab und schicken diese Bilder direkt per E-Mail an den Stromanbieter. Weisen Sie darauf hin, dass Sie außerhalb der monatlichen Abschläge erst zahlen, wenn die Korrektur erfolgt und Ihr Stromverbrauch authentisch abgerechnet wurde.

Wer hilft bei Streitigkeiten?

Wenn Sie einer Stromabrechnung widersprechen, werden Sie im Regelfall erst einmal auf taube Ohren stoßen. Auch wenn es bekannt ist, dass zahlreiche Stromabrechnung geschätzt und nicht durch die Ablesung ermittelt werden, tun sich Versorger mit einer Anerkennung ihrer eigenen Schuld oft schwer. Das bringt mit sich, dass ein erster Widerspruch auch ins Leere laufen und abgelehnt werden kann.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern wenden sich in diesem Fall an einen Ombudsmann des Energieversorgers oder direkt an einen Anwalt. Weigert sich der Anbieter, einen Termin zum Stromzähler ablesen vorzuschlagen und das Ergebnis anhand von Fakten zu ermitteln, können Sie alternativ das selbstständige Strom ablesen anbieten. Eine fehlerhafte Stromabrechnung brauchen Sie nicht zahlen und falls Sie bereits bezahlt haben, holen Sie sich rechtliche Unterstützung, wenn es um die Rückforderung der unberechtigt eingeforderten Zahlung geht.

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