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Unterhalt: Hilfreiche Tipps für Einkommensschwache

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Unterhalt: Hilfreiche Tipps für Einkommensschwache

Bei einer Trennung oder Scheidung zwischen einem Ehepaar entstehen oftmals Fragen, z.b. “Wer zahlt die Kreditschulden?” Jetzt werden dringend Unterhalt Tipps benötigt.

Eine der häufigsten davon ist die Frage: Wie viel Unterhalt muss bezahlt werden? Wer sind die Unterhaltsberechtigten und was passiert in einem Mangelfall? Die Unterhalt Tipps und Tipps zum Ehegattenunterhalt geben Aufschluss.

Die folgenden Unterhalt Tipps sollen Licht ins Dunkel bei den wichtigsten Fragen geben.

Unterhalt Tipps: Wer sind die Unterhaltsberechtigten?

Beide Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für jedes leibliche Kind Unterhalt zu bezahlen. Es gibt hier verschiedene Arten:

Für Kost und Logis ist derjenige Elternteil verantwortlich, bei dem das Kind seinen Hauptaufenthaltsort hat. Mit der Bereitstellung dieser Annehmlichkeiten kommt der Elternteil seiner Unterhaltspflicht nach. Dem Unterhaltberechtigten wird Betreuungsunterhalt zukommen gelassen.

Der entfernte Elternteil, der nicht für Kost und Logis des Kindes aufkommt, ist verpflichtet den Kindesunterhalt in Bar zu begleichen. Bei diesem Modell handelt es sich um das sogenannte Residenzmodell. Darüber hinaus gibt es das Wechselmodell, bei dem sich beide Eltern beide Unterhaltsformen teilen. Wie viel Unterhalt der einzelne leisten muss hängt vom Einkommen ab.

Tipps Ehegattenunterhalt

Tipp

Neben den Kindern gehören auch Ehe- und Lebenspartner zu den Unterhaltsberechtigten, falls ein Mangelfall eintritt. Mit welchen Tipps Ehegattenunterhalt gesenkt werden kann soll erläutert werden.

Nicht nur der Bedarf des Unterhaltsberechtigten muss erkennbar sein, sondern auch die Leistungsfähigkeit des Zahlenden. Wenn das Nettoeinkommen nicht ausreicht, kann an den unterhaltsberechtigten Ehepartner keine Zahlung geleistet werden.

Unterhalt Tipps und die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Ganz oben in der Rangfolge: minderjährige Kinder, privilegierte, volljährige Kinder Tipp: als privilegiertes, volljähriges Kind zählt ein Kind wenn es unverheiratet, unter 21 Jahren und in Ausbildung ist. Außerdem muss das Kind im Elternhaus oder bei einem Elternteil leben.

Rang: Das Elternteil, der für die Betreuung des Kindes zuständig ist, Ehegatten bei längerer Ehedauer. Rang: Ehegatten, die dem zweiten Rang nicht zuzuordnen sind. Rang: volljährige Kinder, die nicht als privilegierte Kinder gelten. Rang: Enkelkinder, Urenkelkinder Rang: Eltern Rang: Großeltern, Urgroßeltern und Verwandte in aufsteigender Rangfolge.

Bei der Rangfolge wird fast immer nur nach den ersten beiden Rängen geschaut. Unterhalt Tipps beziehen sich fast ausschließlich auf diese Rangfolge. Für Eltern und Großeltern beispielsweise müssen Unterhaltspflichtige deutlich weniger Unterhalt zahlen. Hier kann geringes Einkommen den Unterhalt vollkommen überflüssig machen.

Unterhalt Tipps: Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Als Düsseldorfer Tabelle wird die Richtlinie zur Ermittlung des Unterhalts bezeichnet. Das OLG Düsseldorf veröffentlichte diese Berechungsmöglichkeit zum ersten Mal im Jahr 1962, die letzte Aktualisierung fand im Januar 2018 statt.

Tipp: Die Tabelle gilt nicht als Gesetz, sondern als Maßstab. Dennoch wird bei Unterhaltsstreitigkeiten vor hiesigen Gerichten die Zahlenauflistung herangezogen und als Referenz genutzt.

Wer Unterhalt leisten muss, kann neben allgemeinen Unterhalt Tipps viel Wissen durch die Düsseldorfer Tabelle erlangen. Sie gibt Aufschluss darüber, wie viel Unterhalt gezahlt werden sollte. Natürlich in Abhängigkeit von der Rangfolge, denn die priorisierten Ränge haben Vorrang. Auch die Höhe des Unterhaltsvorschuss kann mit Hilfe der Tabelle berechnet werden.

Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?

In der Tabelle enthalten sind folgende Angaben:

das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person
die Höhe des Unterhalts sortiert nach Altersstufen (Alter 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre, Volljährigkeit)
Prozentsatz
Bedarfskontrollbetrag

Es geht aus den Unterhalt Tipps hervor, dass das Nettoeinkommen eines unterhaltspflichtigen Elternteils in zehn unterschiedliche Stufen eingeteilt wird. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen wird ermittelt wie viel Unterhalt gezahlt werden muss.

Der sogenannte Bedarfskontrollbetrag zeigt an, wie viel Geld der Unterhalt zahlende nach Zahlung des Unterhalts behalten muss. So wird dafür Sorge getragen, dass nicht zu viel Kindesunterhalt gezahlt wird.

Ziel der Regelungen und Unterhalt Tipps soll sein, dass die Person mit Unterhaltsanspruch nicht am Ende finanziell besser dargestellt wird, als der Unterhaltspflichtige und jeder weiß wie viel Unterhalt er zahlen muss.

Beim Prozentsatz handelt es sich um einen weniger bedeutsamen Wert, der eine Aussage über den Steigerungsgrad trifft. Wird der Mindestunterhalt mit dem Prozentsatz multipliziert ergibt sich daraus die erforderliche Unterhaltsleistung.

Besondere Unterhalt Tipps bei hohem Einkommen:

Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht mehr relevant, wenn das monatliche Nettoeinkommen über 5501 Euro pro Monat liegt. In diesen Fällen gelten andere Unterhalt Tipps und Berechnungen. Wie viel Unterhalt bei einem solch hohen Nettoeinkommen gezahlt werden muss, ergibt sich in der Einzelfallrechnung.

Tipp

Wichtig: Wird der Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet, sind hier keine einmaligen Leistungen berücksichtigt. Beiträge für die Krankenversicherung, Gelder für Ausbildung und Studium sind nicht mit eingerechnet und müssen je nach Einzelfall übernommen werden. Wie viel Unterhalt als Sonderleistung gezahlt werden muss, ist eine Einzelfallentscheidung.

Unterhalt Tipps: Wie viel Unterhalt muss laut Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden?

1) Kindesunterhalt bei Kindern zwischen 0 und 5 Jahren liegt bei 348 Euro (Mindestunterhalt). 2) Kindesunterhalt bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren liegt bei 399 Euro (Mindestunterhalt). 3) Kindesunterhalt bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren liegt bei 467 Euro (Mindestunterhalt). 4) Kindesunterhalt bei privilegierten Kindern ab 18 liegt bei 527 Euro (Mindestunterhalt).

Geringes Einkommen – Unterhalt trotzdem nötig?

Anhand von mehreren Beispielen soll gezeigt werden, wie viel Unterhalt auch bei geringen Einkünften gezahlt werden muss. gibt es den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Auch wenn geringes Einkommen Unterhalt nicht überflüssig macht, gibt es Möglichkeiten wie der Verpflichtete weniger Unterhalt zahlen muss.

Unterhalt Tipps anhand eines Beispiels:

Im Residenzmodell wird von Frau S. ein Kind im Alter von vier Jahren betreut. Das Nettoeinkommen von Frau S. beträgt 1600 Euro netto, sie stand in keiner Ehe mit dem Kindesvater.

Das Einkommen des Vaters liegt bei 2000 Euro Netto, er befindet sich erneut in einer Beziehung mit zwei Kindern unter vier Jahren. Nun stellt er sich die Frage, wie viel Unterhalt er zahlen muss.

Wie viel Unterhalt muss der Vater entrichten?

Da der Vater drei Unterhaltsverpflichtungen hat, muss er weniger Unterhalt zahlen. Der Grund hierfür ist, dass die Düsseldorfer Tabelle maximal zwei Unterhaltspflichten berücksichtigt.

Sobald eine dritte dazu kommt, erfolgt die Runterstufung in die nächst geringere Einkommensklasse. Für sein vierjähriges Kind muss er demzufolge nur 348 Euro bezahlen, anstatt 366 Euro.

Unterhalt Tipps: Finanzierungsmöglichkeiten und Zahlung im Wechselmodell

Tipp

Vater und Mutter haben ein dreijähriges Kind, was im Wechselmodell betreut wird. Die Einkünfte des Vaters belaufen sich auf 1200 Euro netto, was eine monatliche Unterhaltsverpflichtung von 120 Euro zur Folge hat.

Unterhalt Tipps anhand eines weiteren Beispiels:

Eine Mutter ist für die Betreuung des 7-jährigen Kindes im Residenzmodell zuständig und hat einen neuen Ehepartner. Der Vater aus erster Ehe hat einen Nettoverdienst von 1500 Euro.

Aus den Unterhalt Tipps: Wie viel Unterhalt muss der Vater bezahlen?

Da auch durch geringes Einkommen Unterhalt nicht entfällt, muss ein monatlicher Betrag von 399 Euro gezahlt werden. Es ist irrelevant welches Einkommen eine eventuell neue Partnerin / ein neuer Partner hat, es wird nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Unterhalt Tipps: Auswirkungen einer Eheschließung

Ein Einfluss darauf, wie viel Unterhalt bezahlt werden muss, besteht nur dann, wenn der neue Ehepartner eines Elternteils das Kind adoptiert. Passiert dies nicht, ist der getrennt lebende Elternteil, der für den Barunterhalt verantwortlich ist, weiterhin in der Pflicht. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, ergibt sich auf dem klassischen Berechnungsweg.

Unterhalt Tipps bei Adoptionen: Generell muss Kindesunterhalt nur bei adoptierten und leiblichen Kindern gezahlt werden. Wenn der neue Ehegatte den Nachwuchs nicht adoptiert, muss der Zahlende nicht weniger Unterhalt zahlen, sondern alles bleibt gleich.

Unterhalt Tipps und Steuerklasse

Die Steuerklasse ist entscheidend dafür wie viel Unterhalt der Verpflichtete zahlen muss. Das lässt sich am folgenden Beispiel erkennen.

Wenn eine unterhaltspflichtige Person erneut heiratet und in der Ehe Steuerklasse III nutzt, anstatt Steuerklasse I, wird der Kindesunterhalt an das höhere Nettoeinkommen angepasst.

Tipps Ehegattenunterhalt: Steuerklasse und Auswirkungen

Wenn der Ex-Ehegatte erneut heiratet, erlischt dadurch der Anspruch des Expartners nicht. Hier hat auch ein Wechsel der Steuerklasse keine Auswirkung, denn es wird grundsätzlich von der vorherigen Steuerklasse ausgegangen.

Daher wird bei Tipps zum Ehegattenunterhalt somit weiterhin die alte Summe gezahlt, auch wenn aufgrund einer Heirat die Steuerklasse gewechselt wurde.

Unterhalt Tipps: Was ist im Mangelfall?

Die monatlichen Unterhaltsforderungen können nicht von jedem Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Wenn das Nettoeinkommen nicht ausreichend ist, wird in den Unterhalt Tipps und gesetzlich von einem Mangelfall gesprochen.

Unterhalt Tipps: Ein Beispiel zum Mangelfall

Eine Mutter ist zu Barunterhalt verpflichtet, hat aber weniger Einkommen als 1080 Euro pro Monat. In diesem Fall besteht keine Unterhaltspflicht.

Unterhalt Tipps: Sonderfall arbeitslos: Bei Arbeitslosigkeit muss die unterhaltspflichtige Person dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen, außer es liegen gesundheitliche Einschränkungen vor.

Unterhalt Tipps – der klassische Mangelfall und Abweichsungen

Bei zu geringem Einkommen wird von einem klassischen Mangelfall gesprochen. Doch auch wenn der betreuende Elternteil weitaus mehr verdient als der andere, wird von einem solchen Fall gesprochen.

Wie viel Unterhalt muss bei einem spezifischen Mangelfall geleistet werden?

Der Kindsvater ist für die Betreuung des Kindes im Residenzmodell zuständig und leistet Naturalunterhalt. Sein Gehalt ist mehr als doppelt so hoch im Vergleich zur Kindsmutter, die für den Barunterhalt zuständig ist. Aufgrund der Ungleichheit kann die Kindsmutter von der Zahlungspflicht befreit werden.

Wenn die Gehaltsunterschiede zwar nicht eklatant, aber dennoch vorhanden sind, muss der gering verdienende Part weniger Unterhalt zahlen. Der besserverdienende Part hingegen muss sich am Barunterhalt beteiligen.

Finanzierungsmöglichkeiten und Unterhaltsvorschuss

Eine Person hat ein geringes Einkommen, Unterhalt zahlen muss sie aber trotzdem. In einem solchen Fall reicht eine finanzielle, ungeplante Ausgabe und schon wird es eng. Hierfür gibt es Finanzierungsmöglichkeiten, um den Engpass zu überbrücken.

Zu diesen Finanzierungsmöglichkeiten zählt zB. die Aufnahme eines Kredits. Dieser kann dabei helfen, die vorübergehenden Schwierigen zu lösen und nicht auf Unterhaltsvorschuss zurückgreifen zu müssen. Finanzierungsmöglichkeiten lassen sich im Internet sehr gut recherchieren.

Tipp: Unterhaltsvorschuss vom Amt wenn geringes Einkommen Unterhalt unmöglich macht

Wer als Unterhaltspflichtiger mit dem unterhaltsberechtigten Kind zusammenlebt, kann Unterhaltsvorschuss beim Amt beantragen. Dieser staatliche Zuschuss soll helfen, wenn durch geringes Einkommen Unterhalt kaum gezahlt werden kann.

Tipp: Auf den Websites der Jugendämter stehen die nötigen Formulare für die Antragstellung zur Verfügung. Wenn geringes Einkommen den Unterhalt gefährdet, kann von staatlicher Seite schnell geholfen werden.

Unterhalt Tipps: Wie viel Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss gibt es?

Es wird der Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle als Ansatzpunkt genutzt. Hiervon wird das Kindergeld in voller Summe abgezogen. Die Differenz ist die Höhe, die der Unterhaltsvorschuss betragen wird.

Der Unterhaltsvorschuss muss nicht zurückgezahlt werden, außer es bestünde eigentlich kein Anspruch. In diesem Fall gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten, um einen Ausgleich zu erzielen.

Tipp: Veränderungen die zu einem Wegfall des Anspruchs auf den Unterhaltsvorschuss führen könnten, müssen dem Amt unmittelbar und ungefragt mitgeteilt werden.

Tipps Ehegattenunterhalt, allgemeine Unterhalt Tipps:

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass auf die Frage wie viel Unterhalt bezahlt werden muss, eine zu hohe Berechnung erfolgt. Tipp: Wenn die zu hohen Beträge bereits entrichtet wurden, können diese per Erstattungsforderung zurückgezahlt werden. Außerdem hilft eine Antragstellung, damit der Verpflichtete künftig weniger Unterhalt zahlen muss.

Wichtiger Tipp: Es gibt gemäß zahlreicher Unterhalt Tipps keine Garantie, dass der Antrag auf Rückerstattung bewilligt wird. Häufig wird einem solchen Antrag mit dem Entreicherungseinwand geblockt. Das bedeutet: Wenn das geleistete Geld bereits für die Lebensbedürfnisse des Unterhaltsempfängers ausgegeben wurde, wird meist kein Geld zurückerstattet, auch wenn der Zahlende hätte weniger Unterhalt zahlen müssen. Dennoch wird auch bei Ablehnung festgelegt, dass der Zahlende in Zukunft weniger Unterhalt zahlen muss.

Tipp: Ein Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn der Empfänger des Unterhalts nicht wusste, dass er eigentlich zu viel erhält. War dem Geldempfänger hingegen bewusst, dass der Zahlende hätte weniger zahlen müssen, wäre er laut Unterhalt Tipps zur Meldung verpflichtet gewesen und kann in Regress genommen werden.

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