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Zweitwohnsitzsteuer – Dies sollten Personen mit zwei Wohnsitzen wissen

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Zweitwohnsitzsteuer – Dies sollten Personen mit zwei Wohnsitzen wissen

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Wer einen zweiten Wohnsitz anmelden will, sollte sich informieren, ob es an diesem Ort eine Zweitwohnungssteuer gibt und, wenn ja, wie hoch diese ist und ob in dem Bundesland oder in der Kommune Ausnahmetatbestände gelten.

Hier informieren wir Sie über die wichtigen Aspekte zur Zweitwohnungssteuer.

FAQ zur Zweitwohnsitzsteuer

Gegenstand und formal-rechtliche Grundlage der Zweitwohnsitzsteuer

Die Zweitwohnsitzsteuer wird von den Kommunen erhoben. Sie betrifft in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde alle Personen, die dort eine zweite Wohnung innehaben. Dabei ist nicht maßgeblich, ob es sich bei der Zweitwohnung um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt.

Laut Artikel 105, Absatz 2a des Grundgesetzes sind die Länder zur Erhebung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern berechtigt. Die meisten Bundesländer haben das Recht zur Erhebung dieser Steuerart auf ihre Kommunen übertragen. Die Zweitwohnsitzsteuer wird auch als Nebenwohnsitzsteuer oder als Zweitwohnungssteuer bezeichnet.

Steuersätze unterscheiden sich deutlich

Der Steuersatz liegt in den meisten Gemeinden zwischen 5% und 15%. Am höchsten ist der Satz in Murnau mit 28%. Den zweiten Platz belegt Baden-Baden mit 26,1%. Auf dem dritten Rang liegt die Insel Borkum mit 23,1%. Der niedrigste Satz gilt in der niedersächsischen Gemeinde Osten mit 2,3%. In der Bundeshauptstadt ist der Satz mit 5% relativ niedrig. Die Zahl der Zugriffe ist in München mit Abstand am höchsten, gefolgt von Berlin und Hamburg. Im Jahr 2007 belief sich das Aufkommen aus der Zweitwohnsitzsteuer bundesweit auf rund 92 Millionen Euro.

Tatbestand nicht einheitlich definiert

Welche Wohnungen den Tatbestand einer Zweitwohnung erfüllen, hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab. Auch die Definition des Innehabens der Zweitwohnung, die auf Art und Häufigkeit der Nutzung abzielt, ist nicht einheitlich zwischen den Gemeinden.

Das ist wichtig

Als Bemessungsgrundlage wird bei Mietwohnungen üblicherweise die jährliche Kaltmiete herangezogen. Bei Eigentumswohnungen verwenden die Kommunen meist die jeweils ortsübliche Vergleichsmiete als Grundlage für die Bemessung.

Gesetzliche Meldepflicht der Bürger

Nach dem Meldegesetz muss sich jeder Bürger verpflichtet, sich anmelden, nachdem er eine Wohnung bezogen hat. Welche die zuständige Meldebehörde ist, ergibt sich aus dem Meldegesetz des Bundeslandes. Die Wohnung ist dabei als der Ort definiert, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.

Werden mehrere Wohnungen genutzt, ist der Bürger verpflichtet, der Meldebehörde Bescheid zu geben, welche der Wohnungen von ihm überwiegend genutzt wird. Diese ist dann die Hauptwohnung, während die übrigen Wohnungen den Status von Nebenwohnungen haben.

Eintreiben und Berechnen der Steuer

Das ist wichtig

Die Kommune selbst ist für das Eintreiben der Zweitwohnungssteuer verantwortlich. Dafür werden Meldedaten und Zählungen verwendet.

Die Bewohner, die zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet sind, werden von der Gemeinde zur Auskunft über ihre Miethöhe aufgefordert. Grundsätzlich sind die Mieter der zweiten Wohnung, nicht die Eigentümer zur Zahlung der Steuer verpflichtet.

Die Höhe der individuellen Steuer wird von einer Software berechnet. In einem Steuerbescheid informiert die Kommune den Steuerpflichtigen über die Höhe der Steuer und die Zahlungsfrist.

Entstehung und Begründung der Zweitwohnsitzsteuer

Erstmals wurde die Zweitwohnsitzsteuer in der Gemeinde Überlingen am Bodensee eingeführt. Dies war im Jahr 1972. Nach gründlichen rechtlichen Prüfungen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Zweitwohnsitzsteuer zulässig ist.

Viele Gemeinden entdeckten diese Steuer nun als effektive, rechtssichere und sachgerechte Einnahmequelle. Begründet wurde dies damit, dass viele kommunale Leistungen in ihren Aufwendungen nicht von den gemeldeten Erstwohnsitzen, sondern von der Summe aus Erst- und Zweitwohnsitzen abhängt.

Da Gemeinden nur für die mit Erstwohnsitz gemeldeten Bürger Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten, kommt es durch Zweitwohnsitze zu Verzerrungen zwischen Einnahmen und Aufwendungen. Die Zweitwohnsitzsteuer ist demnach geeignet, den Gemeinden eine entsprechende Kompensation zu verschaffen. Ab Anfang der Achtziger Jahre führten weitere Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer ein.

Damals zielte die Zweitwohnsitzsteuer vor allem auf den Tourismus

Von damals bis weit in die Nullerjahre hinein hatten viele Gemeinden dabei den Tourismus im Blick. Wenn sich an den Orten Feriensiedlungen bildeten, wurde die Zweitwohnsitzsteuer zum Zweck der Beteiligung der Touristen an den kommunalen Aufwendungen eingeführt. Bayern war von dieser Entwicklung ausgenommen. Denn hier war es den Kommunen bis 2004 untersagt, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Mit der Abschaffung dieses Verbots kam der Freistaat den Kommunen in den vom Tourismus geprägten Regionen entgegen.

Später gerieten Studenten in Fokus der Kommunen

Das ist wichtig

Von nun an wurden Kommunen nicht nur in Bayern auf weitere Motive aufmerksam, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Zunehmend wurde in Universitätsstädten über diese Steuer diskutiert.

In Städten wie Hamburg, Berlin, München, Köln, Bonn, Dresden, Leipzig, Heidelberg und Freiburg kritisierten Verwaltungsführungen und politische Mandatsträger, dass die offizielle Einwohnerzahl die tatsächliche Nutzung der städtischen Infrastruktur nicht abbildet, da viele Studierende nicht mit Erst-, sondern mit Zweitwohnsitz am Ort gemeldet waren. Viele Universitätsstädte führten daher die Zweitwohnsitzsteuer ein.

Einnahmeeffekt durch Steueraufkommen oder durch Ummeldung

Wenn Studenten ihren Zweitwohnsitz anmelden wollen, sind viele über die Höhe erschrocken. Manche entschließen sich dann, gleich ihren Erstwohnsitz an diesem Ort zu melden. Dann nimmt die Kommune zwar keine Zweitwohnsitzsteuer ein, aber sie erhält höhere Schlüsselzuweisungen vom Land.

Als die Stadt Münster im Jahr 2010 die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer beschloss, wurde dies mit einer Informationskampagne für die Studierenden begleitet. Die Stadt kommunizierte deutlich, dass sie nicht an einem hohen Aufkommen der Nebenwohnsitzsteuer interessiert war, sondern an einer möglichst hohen Anzahl von neuen Erstwohnsitzen. Es wurde damals erwartet, dass durch diesen Steuerungseffekt die Einwohnerzahl der Stadt die 300.000 überschreiten würde, was zwischenzeitlich eingetreten ist.

Soziale Härten der Zweitwohnsitzsteuer bei Studenten wurden kritisiert

Dennoch wurden soziale Folgen der Zweitwohnsitzsteuer bei Studenten häufig kritisiert. Vor allem die politischen Hochschulgruppen halten die Zweitwohnsitzsteuer bei Studenten für sozial nicht vertretbar.

Wenn Studenten einen Zweitwohnsit anmelden in einer dieser Städte, dann sind sie von einem Steuertatbestand betroffen, der ursprünglich für Inhaber von Ferienwohnungen geschaffen wurde. Dies erscheint vielen nicht stimmig. Zudem unterscheiden sich Studenten in einem wichtigen Punkt von Pendlern. Denn letztere können ihre Kosten für die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten von ihrer Einkommenssteuer absetzen.

In Bayern werden Geringverdiener von der Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer ausgenommen

Da Studenten meist keine Steuern bezahlen, können diese von der Behandlung der Nebenwohnsitzsteuer als Werbungskosten nicht profitieren. Lediglich ein Verlustvortrag kann diese soziale Schieflage etwas beseitigen. Dabei wird ein negatives Einkommen erklärt und dadurch die Steuerbelastung in einer späteren Zeitperiode reduziert.

Soziale Härten haben neue Regelungen nach sich gezogen

Um dieses soziale Ungleichgewicht zu beheben, hat der Freistaat Bayern beschlossen, dass Geringverdiener grundsätzlich keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen. Manche Gemeinden in anderen Bundesländern haben eine Staffelung der Sätze für die Nebenwohnsitzsteuer beschlossen. Es gilt aber als unklar, ob eine solche Staffelung rechtlich Bestand haben wird. Daher werden die sozialen Härten bei der Debatte über diese Steuer von Kritikern weiterhin ins Feld geführt werden.

Studenten, die einen Zweitwohnsitz anmelden, haben in jedem Fall zusätzliche Kosten

Wenn Studenten einen Zweitwohnsit anmelden, haben dies ganz unabhängig von einer Steuer zusätzliche Kosten zu tragen. Manche Studierende informieren sich dann über günstige Studentenkredite, um die Finanzierung der erforderlichen Ausgaben zu sichern.

Möglichkeit, Widerspruch einzulegen

Der Steuerpflichtige kann gegen den Steuerbescheid der Kommune innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch bzw. Einspruch einlegen. Dieses Recht ist aber auf den Grundlagenbescheid beschränkt. Ein Folgebescheid der Kommune ist im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nicht mehr anfechtbar, sondern nur noch auf dem Klageweg.

Kommunen haben zunächst erhöhte Aufwendungen

In den ersten Jahren nach der Einführung einer Zweitwohnungssteuer haben die Kommunen höhere Personalaufwendungen in Folge der steigenden Ummeldungen. Auch durch die Widerspruchs- und Klageverfahren werden zusätzliche Kosten wirksam. Genau genommen, schmälert dies für einige Zeit den Effekt aus den steigenden Einnahmen für die betreffenden Gemeinden.

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