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Vorfälligkeitsentschädigung – bei vorzeitigem Kredittilgungswunsch Vorfälligkeitszinsen berechnen

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Vorfälligkeitsentschädigung – bei vorzeitigem Kredittilgungswunsch Vorfälligkeitszinsen berechnen

Bei Vertragsabschluss haben Sie dem Kreditgeber eine feste Laufzeit genannt und auf deren Basis einen bestimmten Zinssatz für Ihren Kredit erhalten. Nun möchten Sie den Vertrag eher ablösen, da Sie beispielsweise durch eine Beförderung mehr Geld für die Tilgung zur Verfügung haben oder unverhofft zu einer größeren Geldsumme gekommen sind. Doch so einfach ist es nicht, wenn Sie teure Vorfälligkeitszinsen vermeiden und sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank ersparen wollen.

Laut Gesetz ist der Kreditgeber dazu berechnet, Ihnen Zinsausfälle in Rechnung zu stellen und bei früherer Vertragsbeendigung eine Vorfälligkeitsentschädigung einzufordern. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von der Bank als Schadenausgleich gewertet und bezieht sich auf die entgangenen Zinsen bei einer vor Vertragsende angestrebten Beendigung der Vertragspartnerschaft. Es gibt einige Möglichkeiten, die Vorfälligkeitszinsen zu sparen und einen Kredit abzulösen, ohne dass Sie mit Zusatzkosten durch eine Vorfälligkeitsentschädigung rechnen müssen.

Warum verlangt der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Kreditzinsen werden präzise auf Ihren Vertrag errechnet und von der Bank fest einkalkuliert. Können Sie die Tilgung beschleunigen, liegt die Freude nur auf Ihrer Seite, nicht aber bei Ihrem Vertragspartner. Dieser würde ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Zinsen verzichten und weniger Gewinn erzielen, wenn er einer frühzeitigen Ablöse des Darlehens zustimmt. Vor allem bei Verträgen ohne Sondertilgungsvereinbarung sind die Vorfälligkeitszinsen sehr hoch und können zum Anlass werden, weiter zu tilgen und die Vertragsbeendigung vor Fristablauf auszuschließen.

Ehe Sie das Gespräch mit Ihrer Bank suchen, können Sie im Vorfälligkeitsentschädigungrechner ermitteln, welchen Betrag die Bank von Ihnen einfordert und ob sich die frühere Kündigung des Kredits mit Tilgung der Restsumme wirklich lohnt. Ohne die Vorfälligkeitszinsen zu berechnen, sollten Sie nicht in eine Vertragsverhandlung gehen. Dennoch haben Sie Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und sich dieses Geld zu sparen.

Wie hoch sind die Vorfälligkeitszinsen? So können Sie die Vorfälligkeitszinsen berechnen!

Die Höhe der Vorfälligkeitszinsen ist meist identisch mit der Zinslast, die Sie bei Einhaltung der vereinbarten Laufzeit getilgt hätten. Somit entsteht Ihnen durch eine frühere Vertragsbeendigung kein Vorteil, denn Sie zahlen genau die Summe, die Sie bei weiter laufenden Raten finanziert hätten. In Ausnahmefällen senkt die Bank den Betrag Vorfälligkeitsentschädigung, wobei diese Senkung nicht gravierend ist. Geben Sie alle relevanten Daten im Vorfälligkeitsentschädigungrechner ein und stellen diese der Ersparnis beim Umschuldung oder Vorabauflösung des Vertrags gegenüber. Ergibt sich mit dem Ergebnis aus dem Vorfälligkeitsentschädigungrechner und der Differenz zum neuen Kredit keine deutliche Kostensenkung, sollten Sie den Vertrag weiterlaufen lassen und auf eine “günstige Gelegenheit” warten.

Vorfälligkeitszinsen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung sparen

Bereits in den ersten 14 Tagen nach Kreditabschluss können Sie gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgehen. Diese Option bietet sich an, wenn Ihr Vertrag Fehler enthält und in den Widerrufsbelehrungen nicht korrekt ist. Eine umgehende Prüfung der vertraglichen Details lohnt sich daher in vielen Fällen und ist Ihre Chance, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und die Verbindlichkeiten bei der Bank ohne deren Anspruch auf Vorfälligkeitszinsen zu beenden.

Die Frist verlängert sich um ein Jahr, wenn Sie gravierende Fehler in der Widerrufsbelehrung feststellen und den Vertrag aus diesem Grund nicht aufrecht erhalten möchten. Einige Banken versuchen dennoch, die entgangenen Zinsen einzufordern und Ihnen den Kreditausfall in Rechnung zu stellen. Sie sind im Recht und müssen daher auch keine Vorfälligkeitszinsen berechnen, da Sie bei Einhaltung der Kündigungsfrist keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung ab 10 Jahren Kredittilgung

Dieser Punkt ist vor allem beim Baukredit sehr interessant. Ihr Vertrag beinhaltet eine Tilgung von 15, 20 oder gar 25 Jahren. Nun haben Sie ein günstigeres Darlehen gefunden und möchten den Kredit umschulden. Ab dem 10. Tilgungsjahr können Sie vom Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB Gebrauch machen und müssen dem Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das gilt auch, wenn Sie den Baukredit vollständig aus eigenen Geldmitteln ablösen. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Frist ganz genau einhalten und keinen Tag früher, als zum Ablauf der regulären 10-Jahresfrist kündigen.

Wenn Sie den Vorfälligkeitsentschädigungrechner nutzen, erkennen Sie schnell, wie viel Geld Sie durch Ihre Geduld bis zum Ablauf der ersten 10 Tilgungsjahre gespart haben. Um einen Fauxpas bei der Umschuldung auszuschließen, sollten Sie die aktuellen Zinsen mit der neuen Verzinsung des favorisierten Kredits in Gegenüberstellung nehmen. Auch dafür können Sie den Vorfälligkeitsentschädigungrechner nutzen, da dieser konkret aufzeigt, wie hoch die Zinsbelastung bei Ihrem aktuellen Darlehen ist. Diesen Wert stellen Sie der neuen Verzinsung gegenüber und schon wissen Sie, ob sich die Umschuldung lohnt oder ob Ihre derzeitige Baufinanzierung die bessere Wahl ist.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch die Bank

Sie haben zuverlässig getilgt, sich nichts zu Schulden kommen lassen und doch trifft plötzlich eine Darlehenskündigung der Bank bei Ihnen ein? In diesem Fall müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen! Doch darüber wird Sie die Bank nicht informieren, sondern Sie erhalten die Kündigung mit der Aufforderung, den entstandenen Schaden in Form der Vorfälligkeitszinsen zusätzlich zur noch offenen Kreditsumme zu begleichen. Sie können sich wehren und sind im Recht, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten und nur die Netto-Kreditsumme zahlen. Gleiches gilt auch bei variablen Darlehen, die Sie vor Beendigung der Laufzeit kündigen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf einer Immobilie inklusive Darlehensübernahme durch den Käufer sparen

Seit vielen Jahren zahlen Sie die Baufinanzierung ab und nun stehen Sie vor der Frage, wie es sich mit der Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf verhält. Wenn Sie das Haus verkaufen, müssen Sie keine Vorfälligkeitsenschädigung bezahlen. Denn für die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf gibt es eine konkrete Regelung. Finden Sie einen solventen Käufer, dessen Bonität von der Bank akzeptiert wird. Bei Einverständnis der Bank kann der Käufer das Darlehen übernehmen, wodurch keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf anfällt und Ihnen die zusätzliche Zinslast in Form von Vorfälligkeitszinsen erspart bleibt.

Möchte oder kann der Käufer Ihrer Immobilie den Baukredit nicht übernehmen, haben Sie eine weitere Möglichkeit zur Einsparung der Vorfälligkeitszinsen. Sie können das vorhandene Darlehen zur Finanzierung einer neuen Immobilie nutzen, wenn Sie über die gleiche Bank finanzieren. Hier gibt es eine Besonderheit, die Sie in die Entscheidung einbeziehen müssen. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung können Sie nur ein neues Objekt über das bestehende Darlehen finanzieren, wenn es mindestens den selben, besser aber einen noch höheren Wert als die aktuelle Immobilie aufweist.

Vorfälligkeitsentschädigung: Das sollten Sie wissen!

Bei kleineren Krediten ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zwar nicht ausgeschlossen, schlägt aber nicht so zu Buche, wie es bei Immobilienfinanzierungen und Baukrediten der Fall ist. Ehe Sie sich voreilig für eine Umschuldung entscheiden, sollten Sie den Vorfälligkeitsentschädigungrechner nutzen und Ihren Vertrag prüfen, ob die ein oder andere Ausnahmeregelung zu Ihrem aktuellen Status passt. Bei jeder Umschuldung auf einen günstigeren Kredit können Sie Ihren Vorteil ermitteln, in dem Sie für die aktuelle Finanzierung die Vorfälligkeitszinsen berechnen und diese der Gesamttilgung in einem neuen Vertrag gegenüberstellen. Nicht selten ist die Vorfälligkeitsentschädigung so teuer, dass sich eine Umschuldung nicht lohnt und Sie warten sollten, bis die 10-Jahresfrist abgelaufen ist und Ihr Sonderkündigungsrecht eintritt.