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Kredit mit Bürgen: Voraussetzung und Möglichkeit beim Kredit mit Bürgschaft

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Kredit mit Bürgen: Voraussetzung und Möglichkeit beim Kredit mit Bürgschaft

Eine eingeschränkte Bonität, eine unsichere berufliche Tätigkeit, zu wenig Einkommen oder andere Einflüsse können spätestens dann problematisch werden, wenn Sie schnell einen Kredit benötigen. Als Alleinantragsteller hat man Sie bereits mehrfach abgelehnt und Sie darauf verwiesen, dass Sie die Vorraussetzung für ein Darlehen nicht erfüllen? Einen Mitantragsteller können Sie nicht mobilisieren und Sachwerte zur Absicherung der Summe besitzen Sie nicht. Ihre letzte Chance ist ein Kredit mit Bürgen, wie man Ihnen bei der Bank empfohlen hat.

Für Kreditnehmer mit einer schlechten Schufa und anderen bonitätseinschränkenden “Eigenschaften” ist ein Bürge eine Chance. Dennoch sollten Sie die Risiken genaustens abwägen und prüfen, ob der Kredit mit Bürgen wirklich die einzige und letzte Lösung ist. Sie genießen zwar einige Vorteile, doch für den Bürgen selbst ist diese Entscheidung nur Risiko ohne Gegenleistung. Das bedeutet, dass die Freundschaft, die familiäre Beziehung oder die Geschäftspartnerschaft auf eine harte Probe gestellt und spätestens beim “Worst Case” dauerhaft gestört wird.

Welche Funktion hat der Bürge?

Ziel einer Bürgschaft ist es, das Ausfallrisiko des Kreditnehmers zu senken und diesbezüglich mit seinen eigenen Finanzen zu haften. Ein Bürge erfüllt die Funktion, die Bonität des Kreditnehmers auszugleichen und der Bank eine Sicherheit über seine eigene Bonität zu gewähren. Praktisch erfüllt der Bürge die gleiche Funktion wie eine Risikolebensversicherung oder eine Hypothek. Nur dass es sich bei einem Kredit mit Bürgen um eine Finanzdienstleistung handelt, bei der ein Mensch mit seinem Geld und seiner Gewährleistung für die Kredittilgung des eigentlichen Antragstellers haftet. Bürgen gehen ein hohes finanzielles Risiko ein, ohne dass sie selbst einen Vorteil aus ihrer Bereitschaft zur Haftung für Ihre finanzielle Zuverlässigkeit erzielen. Der Einzige, der bei einem Kredit mit Bürgen profitiert, ist die Bank.

Für wen bietet sich ein Kredit mit Bürgen an?

Erzielen Sie nur ein geringes Einkommen, stehen in der Schufa, sind selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann kann ein Kredit mit Bürgen eine Möglichkeit sein. Können Sie einen Kredit allein nicht absichern, da Sie auch nicht über Sachwerte oder kapitalbildende Versicherungen verfügen, erfüllt die Bürgschaft die Vorraussetzung, die eine Bank an die Vergabe des Kredit stellt. Jeder Verbraucher, der aufgrund seiner negativen Schufa, mangelnder Sicherheiten oder einem niedrigen Einkommen, beziehungsweise keinem festen Einkommen von den Banken als hohes Risiko eingestuft wird, sichert mit einem Kredit mit Bürgen seine Chancen und erhält den gewünschten Kredit über die Absicherung, die der Bürge erbringt. Was auf den ersten Blick optimal klingt, sollte in den Auswirkungen nicht unterschätzt werden. Während der Kreditnehmer und die Bank profitieren, gehen Bürgen sprichwörtlich leer aus und tragen nur das Risiko, ohne einen Vorteil zu erhalten.

Voraussetzungen und Pflichten des Bürgen

Die Pflichten und Vorraussetzung einer Bürgschaft variieren nach den Arten der Bürgschaft. Auf diesen Punkt gehen wir im nächsten Absatz ausführlich ein und erläutern Ihnen, welche Eigenschaften die verschiedenen Arten einer Bürgschaft mitbringen und welche Pflichten der Bürge jeweils erfüllen muss. Im Allgemeinen, also bei jedem Kredit mit Bürgen, tritt dieser in die Haftung, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und den Kredit nicht zuverlässig tilgen. Dabei wartet die Bank nicht lange, bis Sie die Pflichten beim Kredit mit Bürgen einfordert und diesem Ihr Zahlungsversäumnis in Rechnung stellt. Wenn Sie einen Kredit mit Bürgen beantragen oder wenn Sie selbst eine Bürgschaft übernehmen und für einen Kreditnehmer in die Haftung gehen wollen, sollten Sie das Risiko kennen und über die Eigenschaften der Haftungsübernahme in Kenntnis sein.

Verschiedene Arten einer Bürgschaft

Wie bereits angeschnitten, gibt es beim Kredit verschiedene Bürgschaften. Am häufigsten verlangt die Bank eine Ausfallbürgschaft. Zahlt der Kreditnehmer nicht und bei einer Zwangsvollstreckung gab es keine pfändbaren Wertsachen, haftet der Bürge. Die Ausfallbürgschaft basiert auf der Vorraussetzung, das die Bank alles versucht hat, um die Außenstände beim Kredit vom ursprünglichen Kreditnehmer beizutreiben. Riskanter, bei sehr schlechter Bonität und vielen Eintragungen in der Schufa des Kreditnehmers aber gefordert, ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier muss die Bank keinen Nachweis erbringen, dass der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann.

Die Bank ist beim selbstschuldnerischen Kredit mit Bürgen berechtigt, direkt beim Zahlungsausfall an den Bürgen heranzutreten und das Geld von ihm einzufordern. Wer als Bürge einen Vertrag für die Bürgschaft auf erstes Auffordern unterzeichnet, wird sofort zur Kasse gebeten, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug ist. Sollte die Forderung unberechtigt sein, muss die Zahlung dennoch erbracht werden und wird zurückerstattet, wenn sich die Aufforderung als unnötig erweist. Beachten Sie, dass dieser Kredit mit Bürgen nicht über das BGB geregelt ist, sondern dass es sich um einen Kredit handelt, bei dem die Haftung des Bürgen durch die Vertragsfreiheit zustande kommt. Die vierte Möglichkeit beim Kredit mit Bürgen ist die Globalbürgschaft. Diese weist besondere Eigenschaften und Pflichten des Bürgen auf.

Besonderheit Globalbürgschaft – sehr hohes Risiko für den Bürgen

Bei den drei oben aufgeführten Haftungen zum Kredit mit Bürgen wird die Bürgschaft nur für den Kredit angefordert, für den der Kreditnehmer und der Bürge unterzeichnen. Anders verhält es sich bei der Globalbürgschaft. Sie haben zum Beispiel einen Ratenkredit über 1.000 Euro beantragt und dafür einen Bürgen gewonnen, da sie aufgrund Ihrer Bonität und Eintragungen in der Schufa sonst keinen Kredit bekommen hätten. Nehmen Sie anschließend eine Auto- oder Immobilienfinanzierung auf, wird auch dieser Kredit mit dem Bürgen absichert. Die Bank macht es nicht zur Vorraussetzung, dass benannte Bürgen in diesem Fall erneut unterzeichnen und ihre Haftungsübernahme bestätigen müssen.

Bei Globalbürgschaften haften Sie für jeden Kredit, der im Anschluss an Ihre Unterzeichnung für einen Kredit mit Bürgen aufgenommen wird. Sollten Sie zwischenzeitlich mit dem Kreditnehmer zerstritten sein und sich von der Haftungsübernahme trennen wollen, ist diese Handlung sehr schwierig, da Sie von der Bank nicht über einen erneuten Kredit mit Bürgen informiert werden und dennoch bei Nichttilgung von Seiten des Kreditnehmers haftbar gemacht werden.

Wie und für welche Summe haftet ein Bürge?

Im Allgemeinen bezieht sich die Haftung beim Kredit mit Bürgen auf die konkrete Kreditsumme inklusive Zinsen und Effektivzins. Damit Sie als Bürge nicht finanziell ruiniert werden, sollten Sie eine Haftung für Zusatzkosten und Provisionen ausschließen, sowie die vertraglichen Details beim Kredit mit Bürgen aufmerksam lesen. Es empfiehlt sich, wenn Sie die Daten aus der Schufa kennen und konkret wissen, wie viel Einkommen der Kreditnehmer erzielt und wie es wirklich um seine Bonität bestellt ist. Können Sie aufgrund der Schufa und weiteren wichtigen Faktoren keine Vorraussetzung für eine sichere Tilgung der Verbindlichkeiten erkennen, sollten Sie zum Schutz Ihrer eigenen finanziellen Sicherheit keine Bürgschaft übernehmen.

Möchten Sie dennoch bürgen, differenzieren Sie Ihre Haftung per Vertrag und schließen vor allem aus, dass Sie neben dem eigentlichen Kredit mit Bürgen für zusätzliche Schulden und einen neuen Kredit Ihres “Paten” haften. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, mit Ihren Immobilien und gefährden auch Ihre private Altersvorsorge, wenn Sie im endeffekt für die Schulden haften, für die Sie sich als Bürge bereiterklärt haben.

Wer kann bürgen?

Bürgschaften kann jeder übernehmen, der eine bessere Bonität als der Kreditnehmer hat. Da es bei der Haftung für einen Kredit um eine persönliche und sehr sensible Angelegenheit handelt, werden im Regelfall Familienmitglieder, Ehepartner oder beste Freunde, gelegentlich auch Geschäftspartner um einen Kredit mit Bürgen gebeten. Beim Kredit mir Bürgen treten Sie nicht als zweiter Kreditnehmer auf, dennoch haften Sie für alle Verfehlungen von Seiten des Kreditnehmers. Bei allen Arten einer Bürgschaft wird Ihre Haftung bei der Schufa gemeldet, auch wenn der Eintrag keinen negativen Einfluss auf Ihre Liquiditätsbewertung nimmt. Als Bürge für einen Kredit erbringen Sie eine Sicherheitsleistung, deren Plausibilität und Vorraussetzung Sie im Zusammenhang mit der Zahlungswahrscheinlichkeit des Kreditnehmers genauestens abwägen sollten. An einem Kredit mit Bürgen können Familien und Partnerschaften, Freundschaften und ganze Existenzen zerbrechen.

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