Um Frauen in der Schwangerschaft besonders schützen zu können, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld zu beziehen. Damit kann sich die werdende Mutter innerhalb einer gewissen Frist voll der kommenden Entbindung widmen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Zu beachten sind dafür allerdings einige Voraussetzungen, die wir hiermit einmal vorstellen möchten. Außerdem geht der Artikel auf einige weitere Fragen rund um das Thema Mutterschaftsgeld ein.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Mutterschaftsgeld eigentlich?
Eine Schwangerschaft ist für die ganze Familie eine große Herausforderung. Aus diesem Grund steht eine werdende Mutter in Deutschland unter besonderem Schutz. Dieser zeichnet sich durch spezielle Fristen aus, die es der Mutter ermöglichen, sich voll auf die Entbindung ihres Kindes konzentrieren zu können. Wesentlicher Bestandteil davon ist die Befreiung von der regulären Erwerbstätigkeit. Diese beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schonzeit auf zwölf Wochen.
Um die Lohnausfälle kompensieren zu können, wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Der Vorgang wird von der Krankenversicherung der werdenden Mutter übernommen. Dadurch gibt es für die Familie die Möglichkeit, die Zeit bis zum Wiedereinstieg in den Beruf zu überbrücken. Im Zeitraum vor Beginn der Frist ist ein normales Arbeitsverhältnis allerdings weiterhin möglich. Zusätzlich garantiert die Frist einen Kündigungsschutz. Innerhalb dieses Zeitraumes stehen werdende Mütter deshalb unter dem besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes.
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Die Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld
Die wichtigste Voraussetzung, um Mutterschaftsgeld erhalten zu können, ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem muss die Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld enthalten. Wie hoch der am Ende ausgezahlte Betrag ausfällt, hängt von den individuellen Umständen ab. Als Maximalbetrag gilt aktuell die Summe von 13 Euro pro Kalendertag. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie dabei herausfinden, wie Sie das Mutterschaftsgeld beantragen können und wie lange die Schonfristen gelten.
Neben der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein reguläres Verhältnis als Arbeitnehmerin Voraussetzung. Selbstständige oder nicht erwerbstätige Frauen hingegen haben nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Darüber hinaus berechtigt auch der Bezug von Arbeitslosengeld 1 zur Zahlung von Mutterschaftsgeld. In welchem Umfang das Angestelltenverhältnis besteht, ist allerdings irrelevant. So erhalten sowohl Beschäftige in Voll- oder Teilzeit als auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch.
Auch Auszubildende oder Studentinnen mit einem Nebenerwerb können Mutterschaftsgeld beziehen und somit Einkommensausfälle kompensieren. Keine Rolle für den Bezug von Mutterschaftsgeld spielen Aspekte wie die Berufsbranche, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit der werdenden Mutter. Damit wird sichergestellt, dass jede in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frau Anspruch erhält. Frauen ohne Partner erhalten somit die maximale Unterstützung. Für Versicherte in privaten Krankenversicherungen greift das Mutterschaftsgeld hingegen nicht. Allerdings gibt es hier die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Was ist bei den Fristen zu beachten?
Um Mutterschaftsgeld beziehen zu können, sind die oben genannten Fristen wichtig. Wann genau der Beginn der sechs Wochen vor der Geburt erfolgt, hängt zunächst vom errechneten Geburtstermin ab. Es empfiehlt sich, diesen dem Arbeitgeber unmittelbar mitzuteilen, damit er die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten kann. Es besteht zwar keine Pflicht hierzu, allerdings greifen die Pflichten des Arbeitgebers erst dann, wenn er von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde.
Da der errechnete Geburtstermin zunächst nur einen groben Richtwert darstellt, kann es zu Verschiebungen bei den tatsächlichen Fristen kommen. Solche Fälle sind stets im Sinne der Mutter geregelt. Dies bedeutet, dass bei am Ende der tatsächliche Geburtstermin für den Bezug des Mutterschaftsgeldes entscheidend ist. Wird das Kind beispielsweise zwei Wochen später geboren als ursprünglich errechnet, verlängert sich die Frist entsprechend. Das Geld wird dann trotzdem bis zur Geburt bezahlt und auch der Zeitraum danach liegt unverändert bei acht Wochen.
Ähnliches ergibt sich mit Blick auf Frühgeburten. In einem solchen Fall bedeutet dies nicht, dass weniger Mutterschaftsgeld bezahlt wird. Vielmehr verlängert sich die Bezugsdauer um vier weitere Wochen. Anstatt bis acht Wochen nach der Geburt Berechtigung auf die Zahlung zu besitzen, erfolgt also eine zwölf Wochen andauernde Unterstützung. Die Bestätigung einer Frühgeburt nimmt dabei der Arzt vor. Anschließend wird die Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt, was die Fristverlängerung offiziell macht.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Da das Mutterschaftsgeld alleine natürlich nicht ausreicht, um den Arbeitsausfall auszugleichen, kommt noch der Arbeitgeberzuschuss hinzu. Damit wird sichergestellt, dass das gleiche Gehalt, das auch schon vor dem Mutterschutz bezogen wurde, zur Verfügung steht. Dafür werden die letzten drei vorherigen Monate als Grundlage herangezogen. In Kombination mit dem Mutterschaftsgeld ergibt sich dadurch die Kompensation. Der bereits genannte Maximalbetrag von 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse wird dafür um den normalen Lohn ergänzt. Den Großteil des Betrages übernimmt also nach wie vor der Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld dient allerdings als Entlastung.
Das Mutterschaftsgeld wird dementsprechend bei der Krankenkasse in schriftlicher Form beantragt. Der behandelnde Arzt stellt ein Zeugnis des voraussichtlichen Geburtstermins aus. Dies geschieht in doppelter Ausführung, sodass ein Dokument der Krankenkasse und ein weiteres Dokument dem Arbeitgeber gesendet werden kann. Anhand der jeweiligen individuellen Situation wird dann geprüft, welcher Betrag von der Krankenkasse und welcher Betrag vom Arbeitgeber auf das Konto der werdenden Mutter überwiesen wird. Um auch nach der Geburt das Geld für den tatsächlichen und nicht für den im Vorfeld errechneten Zeitraum zu erhalten, muss dann die Geburtsurkunde an die Krankenkasse geschickt werden.
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Das Wichtigste in der Zusammenfassung
Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss ist das Mutterschaftsgeld eine Kompensation, die eine Mutter für den Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt erhält. Voraussetzungen dafür sind einerseits ein Arbeitnehmerverhältnis und andererseits die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Ob die werdende Mutter dabei in Vollzeit, Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte angestellt ist, spielt keine Rolle. Für Menschen mit einer privaten Krankenversicherung gelten hingegen andere Regeln. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich der Anspruch auf zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes. Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, muss eine schriftliche Beantragung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Relevant dafür ist zunächst eine Bescheinigung über die errechnete Geburt. Nach der Geburt gibt die Geburtsurkunde Auskunft darüber, wie lange der Anspruch auf Mutterschaftsgeld tatsächlich besteht. Schließlich ist noch zu bemerken, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird.