Russlands Präsident Wladimir Putin hat ein neues Gesetz unterzeichnet, mit dem man in Russland ausländische NGOs zu sogenannten „unerwünschten Organisationen“ erklären kann. Harte Kritik kommt dabei unter anderem aus Deutschland und den USA, die das neue russische Gesetz als Eingriff in die Grundrechte der russischen Gesellschaft ansehen.
Ausländische NGOs = Unerwünschte Organisationen: Es drohen bis zu 6 Jahre Gefängnis
Mit dem neuen, von Russlands Präsident Wladimir Putin erlassenen Gesetz, können Organisationen, die ihren Sitz im Ausland haben, zu „unerwünschten Organisationen“ werden. Sie werden, wenn Russland es so will auf eine Liste gesetzt und jeder Mensch, der mit ihren zusammenarbeitet, kann verurteilt werden zu Geldstrafen oder sogar zu bis zu 6 Jahren Gefängnis. Russland will es ausländischen Organisationen dadurch schwerer machen, in Russland zu arbeiten, denn viele dieser Organisationen setzen sich für die Menschenreche ein und die sind in Russland nicht immer ausreichend geschützt.
Kritik aus dem Ausland am neuen Gesetz
Aus Deutschland und den USA kommt sehr heftige Kritik an Putins neuem Gesetz. Es wird Russland vorgeworfen, die Gesellschaft immer mehr zu isolieren und von der nicht-russischen Öffentlichkeit fernhalten zu wollen. So kommt niemand in Russland auf die Idee, dass in dem Land etwas nicht ganz richtig ist, wie zum Beispiel in der Frage der Menschenrechte. Diese sind nicht immer erfüllt in Russland, unter anderem wird nach Meinung von Deutschland und den USA die Meinungsfreiheit und die Redefreiheit nicht immer gewährleistet in Russland und die Unterdrückung von Meinungen, die der Regierung nicht passen, ist der Weg zur Diktatur.
Erklärung der schwierigen Wörter:
NGOs sind Nicht-Regierungsorganisationen, also Organisationen, die privat finanziert sind und nicht abhängig von Ländern sind.
Die Grundrechte sind besondere Menschenrechte, die für alle Menschen gelten sollten. In Deutschland sind die Grundrechte in der Verfassung festgeschrieben, jedoch ist dies nicht in allen Ländern so. Darunter sind das Recht auf freie Meinungsäußerung oder auch das Recht auf eine Wohnung.
Foto: palinchak/bigstockphoto.com