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Worum handelt es sich bei einer Legitimationsprüfung?

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Worum handelt es sich bei einer Legitimationsprüfung?

Das ist wichtig

Bei der Legitimationsprüfung handelt es sich um eine Möglichkeit zur Identitätsfeststellung von natürlichen Personen. Es sind vor allem Onlinehändler, Banken und Finanzdienstleister, die diese Form der Identitätsfeststellung nutzen, bevor sie ein Geschäft mit einem Kunden eingehen.

Die Legitimationsprüfung dient dem Nachweis der Identität des Käufers, nur so kann ein Kauf auf Rechnung oder gar die Vergabe von einem Kredit bewilligt werden. Außerdem ist nur mit Legitimationsprüfung eine Kontoeröffnung bei Banken möglich. Für Online-Banken ist diese Möglichkeit sehr wichtig, denn nur so haben sie die Möglichkeit sich gegen Betrug abzusichern und können vermeiden, dass Identitätsdiebstahl betrieben wird.

FAQ zur Legitimationsprüfung

Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich?

Die Legitimationsprüfung wird dann nötig, wenn natürliche Personen Finanzgeschäfte mit einer Bank oder einem Kreditgeber abschließen möchten. Die natürliche Person muss den Nachweis erbringen, dass die echten Daten angegeben wurden. Die Bank hat so die Möglichkeit zu verifizieren, dass sie einen Kredit z.B. tatsächlich an die korrekte, genannte Person vergibt. Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich, lässt sich daher mit “Im Bankwesen” beantworten.

Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich in der Übersicht:

Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung
Beantragung von einem Kredit
Eröffnung von einem Depot oder Bankschließfach

Bei einer Legitimationsprüfung zur Kontoeröffnung muss überprüft werden, ob korrekte Angaben gemacht wurden. Anhand des Personalausweises werden Angaben zur Person und zum Wohnort nachgeprüft.

Wird ein Kredit beantragt, muss sich der Kunde während der Antragsstellung gegenüber der Bank legitimieren. Seine Identität wird somit festgestellt und der Vorgang kann bearbeitet werden.

Auch wenn kein Konto, sondern ein Depot eröffnet werden soll, muss der Eröffner eine Identitätsfeststellung durchlaufen. Es werden Aktien erworben, mit denen Handel betrieben wird. Da bei derartigen Transaktionen Geldwerte übertragen werden, ist eine korrekte Legitimationsprüfung unerlässlich.

Wenn ein Bankschließfach eröffnet werden soll, braucht es ebenfalls eine Legitimationsprüfung. Da der Bankkunde in seinem Schließfach unerlaubte Gegenstände ablegen könnte, muss eine einwandfreie Identitätsfeststellung durchgeführt werden.

Welche Legitimationsverfahren gibt es?

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Identitätsfeststellung, die Verfahren werden von den jeweiligen Banken und Finanzdienstleistern ausgewählt.

Legitimationsverfahren im Überblick:

Legitimationsverfahren per Ausweis
Postident-Verfahren zur Identitätsfeststellung
Online-Legitimation

Welche Legitimationsverfahren gibt es? Das Ausweisdokument:

Wird eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung vor Ort durchgeführt, ist ein Personalausweis, ein Reisepass oder eine Meldebescheinigung ausreichend. Hiermit kann der Kunde seine Identität zweifelsfrei nachweisen und das Konto wird bei der Bank eröffnet.

Der Sachbearbeiter bei der Bank muss das Ausweisdokument auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Außerdem erfolgt eine Sichtprüfung des Fotos, mit dem Aussehen des Antragstellers. Wenn die Informationen korrekt sind und die Identitätsfeststellung korrekt verlaufen ist, kann das Konto bei der Bank eröffnet werden. Auch bei der Vergabe von einem Kredit wird eine solche Prüfung durchgeführt.

Welche Legitimationsverfahren gibt es? Das Postident-Verfahren:

Wenn das Kreditinstitut einen entfernten Sitz hat oder wenn es sich um eine Direktbank handelt, kommt fast immer das Postident-Verfahren zum Einsatz. Dieses wurde speziell für Direktbanken entwickelt, wenn Kunden dort einen Kredit aufnehmen oder ein Konto eröffnen wollen. Der Ablauf des Verfahrens ist einfach. Der potentielle Bankkunde erhält von seiner Bank ein Formular, welches ausgefüllt werden muss.

Der Kunde trägt hier seine korrekten, personenbezogenen Daten ein und nimmt das Dokument nebst seinen Ausweisdokumenten mit zu einer Postfiliale. Die Mitarbeiter der Filiale überprüfen nun die gemachten Angaben und vergleichen sie mit dem Personalausweis. Wenn die Daten korrekt sind, bestätigt dies der Postmitarbeiter mit seiner Unterschrift und einem Stempel. Der Postmitarbeiter nimmt das Dokument nun entgegen und leitet es unmittelbar an die Bank weiter, ohne dass weitere Manipulationsversuche möglich wären.

Welche Legitimationsverfahren gibt es? Die Online-Legitimation:

Zu den immer beliebteren Verfahren gehört die Online-Legitimation. Von vielen Banken wird sie mittlerweile eingesetzt, weil sie im Vergleich zum Postident-Verfahren zeitsparender ist. Für den Ablauf der Legitimationsprüfung benötigt der Kunde ein Smartphone mit Videofunktion oder eine Webcam am PC. Es wird ein Videogespräch mit einem Bankmitarbeiter gestartet und der Kunde hält seine Ausweisdokumente in die Kamera. Da die Übertragung live erfolgt, gibt es kaum Möglichkeiten der Manipulation. Eine Identitätsfeststellung ist weiterhin mit dem elektronischen Personalausweis möglich, dieser ermöglicht einen Identitätsnachweis über das Netz.

Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich und warum?

Es gibt mehrere Gründe, warum Banken eine Identitätsfeststellung durchführen müssen. In erster Linie soll vor allem das Risiko für die Bank gering gehalten werden. Darüber hinaus gibt es seitens des Gesetzgebers die Verpflichtung, eine sorgfältige Identitätsprüfung durchzuführen.

Achtung!

Gäbe es keine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung, könnten kriminelle Vorgänge über Konten auf falschen Namen vorgenommen werden. Basierend auf dem Geldwäschegesetz muss daher die Identität zweifelsfrei feststehen, damit kein Geld aus kriminellen Machenschaften in den Umlauf gebracht wird. Die Eröffnung von einem Konto kann daher nur von einer Person mit gültiger Anschrift und gültigen Ausweisdokumenten vorgenommen werden.

Des Weiteren ist es im Sinne der Finanzbehörden, dass Einkünfte jeder Art registriert und versteuert werden. Das ist ein weiterer Grund, warum eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung unerlässlich ist. Würde keine solche Identitätsfeststellung erfolgen, könnte das negative Auswirkungen haben.

Mögliche negative Auswirkung bei fehlender Identitätsprüfung:

Geldwäsche
Erschleichen von Kreditleistungen
Steuerhinterziehung
Finanzierung von unerlaubten Aktivitäten
Missbrauch fremder Namen

Wie funktioniert die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung?

Das Konto ist die Basis aller Geldgeschäfte. Hier wird Gehalt empfangen, es werden Zahlungen autorisiert und durchgeführt und der Kunde kann einen Kredit beantragen und auf sein Konto auszahlen lassen. Wird ein Onlinezugang beantragt, funktioniert dieser nur auf Basis der vorhandenen Daten des Kunden. Das Bankkonto ist zwar keine Pflicht, gilt aber als Ausgangspunkt sämtlicher Bankgeschäfte.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Kontoinformationen der Wahrheit entsprechen. Vor Eröffnung des Kontos wird daher eine Identitätsfeststellung durchgeführt.

Die Legitimationsprüfung bei der Kontoeröffnung:

per Ausweisdokument
per Postident-Verfahren

Legitimationsprüfung per Ausweisdokument

Die einfachste Möglichkeit der Legitimation ist die Sichtprüfung der Ausweisdokumente durch den Bankmitarbeiter. Dieser überprüft, ob die Dokumente korrekt sind, der Name richtig angegeben wurde und ob der Ausweis weiterhin gültig ist. Wenn kein Personalausweis vorliegt, kann wahlweise eine Meldebescheinigung oder eine vom Notar beglaubigte Geburtsurkunde genutzt werden. Das Konto wird erst dann eröffnet, wenn die Identität zweifelsfrei bestätigt wurde.

Legitimationsprüfung per Postident-Verfahren

Wenn sich das Kreditinstitut nicht in unmittelbarer Nähe zum Kunden befindet oder kein Filialnetzwerk zur Verfügung steht, greifen Banken aufs Postident-Verfahren zurück. Der Kunde geht mit dem von der Bank ausgestellten Formular zur Post, füllt alle relevanten Felder aus und legitimiert sich gegenüber dem Postmitarbeiter mit seinen Ausweisdaten. Sobald die Post die Identität zweifelsfrei bestätigt hat, schickt sie die Dokumente an die Bank und hinterlegt die Daten online, so dass die Bank darauf zugreifen kann.

Tipp

Wahlweise bieten immer mehr Banken eine Onlinelegitimation an. Der Kunde weist seine Identität nach, indem er während eines Videochats seinen Ausweis neben seinen Kopf hält und den Anweisungen des Mitarbeiters folgt. Diese Methode spart im Vergleich zum Postident-Verfahren Zeit und wird immer moderner. Anträge können schneller bearbeitet werden, der Kredit wird schneller gewährt oder das Konto schneller eröffnet.

Die rechtlichen Grundlagen zur Legitimationsprüfung

Banken sind verpflichtet auf geltendes Recht zurückzugreifen, wenn sie die Identität eines Kunden prüfen möchten. In Deutschland sind seit Jahrzehnten die entsprechenden, rechtlichen Grundlagen vorhanden. Banken werden vor Verlusten, der Staat vor kriminellen Aktivitäten geschützt. Allerdings kann das Legitimationsverfahren nicht auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, die Bank ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

Das ist wichtig

Ob Konto, Kredit, Depot oder Schließfach – die rechtlichen Grundlagen zur Legitimationsprüfung müssen zuvor in Anspruch genommen werden. Das Kreditinstitut ist in der Pflicht die Identität und Anschrift des Kunden zu überprüfen und diese festzuhalten.

Im Steuerrecht ist darüber hinaus verankert, dass bei der Identitätsprüfung nicht nur ein Nachweis über die Identität des Kontoeröffners, sondern auch ein Nachweis über die Identität von eventuell bevollmächtigten Personen erbracht werden muss.

Wenn aufgrund äußerer Umstände kein persönlicher Vertragsabschluss möglich ist, muss die Legitimationsprüfung unpersönlich erfolgen. Hierfür nutzen Banken bislang das Postident-Verfahren, mehrfach aber auch schon das Online-Identifikations-Verfahren.

Beim Postident-Verfahren wird dem Mitarbeiter der Deutschen Post die Aufgabe übertragen, die Ausweisdokumente auf Richtigkeit zu überprüfen. Wenn es sich beim Kontoeröffner um eine juristische Person handelt, müssen neben dem Ausweisdokument auch Auszüge aus dem Handelsregister, dem Vereinsregister, dem Genossenschaftsregister und dem Partnerschaftsregister bereitgestellt werden. Aus jedem dieser Dokumente müssen Firmensitz, vollständiger Name und Namen aller Bevollmächtigten hervorgehen.

Bei Vorhandensein eines Computers ist mit Hilfe des elektronischen Personalausweises ebenfalls eine Identifikation möglich. Es gibt eigens hierfür eine Ausweis-App, die alle Daten aus dem Ausweis an das Bankinstitut überträgt. Mit einer persönlichen Pin-Nummer wird die Übertragung abgesichert.

Verschiedene Legitimationsverfahren

Die Legitimationsprüfung ist immer dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten für einen Vertragsabschluss geprüft werden müssen. Hierzu gehören:

Konto- und Krediteröffnung
Verträge für Schließfächer und Depots
Übertragungen von Werten (PKW, Leasingvertrag, Immobilien)

Des Weiteren wird die Legitimationsprüfung von folgenden Organen eingesetzt:

Notar
Behörden jeglicher Art
Gerichte
Polizei

Zu den einfachsten und beliebtesten Möglichkeiten der Legitimationsprüfung gehören:

Legitimation per Ausweisdokument
Legitimation per Meldebescheinigung
Legitimation per Postident-Verfahren
Legitimation durch Beglaubigung bei einem Notar
Legitimation mit elektronischem Ausweis
Legitimation via Videochat

Legitimationsprüfung per Ausweis:

Mit Hilfe von Ausweisdokumenten funktioniert die Legitimationsprüfung am schnellsten. Diese Dokumente sind fast vollständig fälschungssicher, sind mit Lichtbild ausgestattet und enthalten alle relevanten Angaben über die Identität. Mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ist die Legitimation binnen weniger Minuten erledigt.

Legitimationsprüfung per Meldebescheinigung:

Existieren auf Seiten des Vertragspartners keine Ausweisdokumente, kann eine Meldebescheinigung von der Stadtverwaltung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung enthält alle notwendigen Informationen, die auch im Personalausweis enthalten sind. Es ist zu beachten, dass die Meldebescheinigung nur kurzfristig gültig ist, meist wenige Monate. Sie gilt als Übergangsdokument und kann beispielsweise als Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung eingesetzt werden.

Das Postident-Verfahren zur Legitimationsprüfung:

Im Postident-Verfahren wird eine Legitimationsprüfung dann durchgeführt, wenn die Vertragsparteien nicht nah beieinander sind. Auch wenn es sich beim Vertraggeber um eine Direktbank ohne Filialzugang handelt, kommt dieses Verfahren zum Einsatz. Es gibt hierfür ein spezielles Formular, was beispielsweise zur Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung ausgegeben wird. Das Formular muss vom Kunden korrekt ausgefüllt und bei der Deutschen Post vorgelegt werden. Die Mitarbeiter kontrollieren die Angaben und die Echtheit des Ausweisdokuments und bestätigen die Daten für das Kreditinstitut.

Legitimationsprüfung beim Notar

Wenn ein Dokument durch Beglaubigung von einem Notar Gültigkeit erlangen muss, ist der Notar verpflichtet eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Wird beispielsweise eine Immobilie gekauft oder verkauft, muss der neue Besitzer eine vom Notar beglaubigte Besitzurkunde bekommen. Auch darf der Notar bei Telefonaten dem Gegenüber bestätigen, dass es sich tatsächlich um die angegebene Person handelt. Die Legitimationsprüfung bei einem Notar erfolgt fast immer mittels Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung.

Der elektronische Personalausweis zur Legitimationsprüfung:

Schon seit dem Jahr 2010 gibt es deutschlandweit den elektronischen Personalausweis. Dieser Ausweis beinhaltet neben den Personalien und dem Lichtbild meist auch zwei Fingerabdrücke. Die Daten sind in elektronischer Form abgespeichert. Hierfür wurde ein RFID-Chip verbaut, der eine Authentifizierung zweifelsfrei ermöglicht. So ist eine digitale Legitimationsprüfung möglich, da mit Hilfe eines Kartenlesegeräts die gespeicherten Daten ausgelesen werden können. Mit Hilfe einer App werden die ausgelesenen Daten an den entsprechenden Vertragspartner übermittelt. Dieses Verfahren wird nicht nur von Banken genutzt, sondern beispielsweise auch von Websites mit FSK-18 Prüfung.

Identitätsfeststellung per Videochat

Die Legitimationsprüfung per Videochat wird von immer mehr Unternehmen angeboten. Sie ist sehr leicht durchzuführen, hierfür wird nur ein Smartphone oder ein PC mit Webcam benötigt. Der Antragsteller muss einen Videochat zum Antragnehmer aufbauen, hierfür werden verschiedene Softwares, wie zB. der Messengerdienst Skype genutzt. Der Mitarbeiter gibt genaue Anweisungen, wie das Dokument platziert werden muss. Meist ist es für den Gesichtsabgleich notwendig, dass der Ausweis direkt neben dem Kopf platziert wird.

Sonderfälle der Legitimationsprüfung

Legitimationsprüfung mit einem vorläufigen Personalausweis
Legitimation mit einem Ausweis ohne Adresse
Legitimationsprüfung im Ausland
Legitimationsprüfung bei der deutschen Botschaft
Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung auf Prepaid-Basis
Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung mit Pfändungsschutz
Telefonate mit Notar legitimieren
Kreditkarten von der Tankstelle ohne Legitimationsprüfung

Legitimationsprüfung mit einem vorläufigen Personalausweis

Rechtlich gesehen kann die Identitätsfeststellung auch mit einem vorläufigen Personalausweis erfolgen. Viele Banken schließen Verträge aber nur für die Gültigkeitsdauer des Dokuments ab. Im Zweifel muss der Kunde nachweisen, dass der richtige Personalausweis bereits beantragt ist und in Kürze nachgereicht wird. Als Alternative kann natürlich eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.

Es spielt darüber hinaus eine Rolle, aus welchen Gründen ein vorübergehender Personalausweis ausgestellt wurde. Bei einer Neubeantragung aufgrund von Diebstahl oder Verlust sind Banken kompromissbereiter als bei einer eventuell auslaufenden Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers.

Legitimation mit einem Ausweis ohne Adresse

Tipp

Der Reisepass ist für die Legitimationsprüfung in Deutschland ebenso zugelassen wie der Personalausweis. Allerdings enthält dieser meist keinen Adresseeintrag. Da die Bank jedoch eine korrekte Meldeanschrift benötigt, muss für die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung zum Beispiel eine Meldebescheinigung mit eingereicht werden.

Sehr hohe Wichtigkeit hat auch die Gültigkeit des Ausweises. Ist der Reisepass abgelaufen, kann er nicht für eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung oder für einen Kredit Antrag genutzt werden.

Ausländische Papiere stellen für viele Bürger ein großes Problem dar, wenn es zum Beispiel um eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung geht. Es besteht keine Möglichkeit das Postident-Verfahren zu nutzen, da die Postmitarbeiter ein Geburtsland eintragen müssen. Viele ausländische Dokumente enthalten diesbezüglich aber keinen Eintrag, so dass die Legitimationsprüfung scheitert. Selbst wenn der Geburtsort durch eine andere Bestätigung nachgewiesen werden kann, verweigern die meisten Postmitarbeiter eine Legitimation.

Legitimationsprüfung im Ausland

Mitunter ist eine Legitimationsprüfung auch im Ausland notwendig und in solchen Fällen braucht es geeignete Ansprechpartner. Damit das Legitimationsverfahren durchgeführt wird, kann eine Bank aufgesucht werden. EU-Weit sind alle Banken berechtigt, ein Legitimationsverfahren durchzuführen. Das gilt nicht nur für die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung, sondern auch zu allen anderen Zwecken. Die Bank darf die Identität feststellen und glaubhaft bescheinigen.

Tipp

Auch jeder Rechtsanwalt und jeder Notar innerhalb der EU hat das Recht, die Identität einer Person zu prüfen und zu bescheinigen. Im Ausland muss lediglich ein Anwalt aufgesucht werden. Dieser überprüft dann die vorgelegten Papiere und bestätigt die Identität einer Person.

Befindet sich das Land außerhalb der EU, gibt es keine einheitliche Regelung. Der Antragsteller muss selbst überprüfen, welche Sicherheitsstandards vorherrschen und wie das Legitimationsverfahren abläuft.

Legitimationsprüfung bei der deutschen Botschaft

In früheren Jahren war es problemlos möglich, eine Identitätsfeststellung bei der deutschen Botschaft im Ausland durchführen zu lassen. Dies war beispielsweise als Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung in Deutschland sehr hilfreich. Seit April 2011 gibt es eine neue Regelung die besagt, dass keinerlei Legitimationsprüfungen mehr von Konsulaten und Botschaften durchgeführt werden. Derzeit sind der Notar, der Anwalt und die Bank die einzige Alternative. Selbst bei Ländern außerhalb der EU ist die deutsche Botschaft keine Möglichkeit mehr, um die Identität zweifelsfrei nachzuweisen. In diesen Fällen steht fast immer nur das Postident-Verfahren zur Verfügung. Vor allem in den letzten Monaten und Jahren kommt auch immer häufiger das Videochat-Verfahren zum Einsatz.

In einigen Ländern, die sich außerhalb der EU befinden, herrschen EU-ähnliche Sicherheitsstandards. Dort ist eine Legitimationsprüfung durch den Notar, die Bank oder den Anwalt ebenfalls möglich. Zu diesen Ländern zählen:

Länder mit EU-ähnlichen Sicherheitsstandards und Legitimationsprüfungen:

Australien und Argentinien
Brasilien
Hongkong und Japan
Kanada und Mexiko
Neuseeland
Russland
die Schweiz und Singapur
Südafrika
USA

In der Türkei und Thailand beispielsweise gibt es keine Möglichkeit der Legitimationsprüfung. Deutsche Auswanderer, die ihren Wohnsitz in Thailand oder der Türkei haben, müssen zur Identitätsfeststellung nach Deutschland einreisen und die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung persönlich durchführen lassen. Als Alternative dient lediglich das Postident-Verfahren, welches jedoch auch nur in Deutschland durchgeführt werden kann. Für potentielle Bankkunden wird die Eröffnung von einem deutschen Konto dadurch erheblich erschwert und auch Banken haben dadurch Verluste.

Einzige Möglichkeit: Die ausgewählte Bank sollte über eine Filiale im Land besitzen, denn dann ist eine Kontoeröffnung dort möglich. In den meisten Fällen ist das jedoch nicht der Fall und die Legitimationsprüfung muss in Deutschland durchgeführt werden.

Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung auf Prepaid-Basis

Ein Ausfallrisiko gibt es für die Bank nicht, wenn ein Konto ausschließlich auf Prepaidbasis geführt wird. Dennoch ist eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung auf Prepaidbasis erforderlich. Auch wenn das Konto selbst nicht ins Minus geführt werden kann, besteht für die Bank dennoch das Risiko Opfer von kriminellen Machenschaften zu werden.

Achtung!

Auch Prepaidkonten könnten mit unsauberem Geld bestückt und genutzt werden. Aus diesem Grund ist eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung standardmäßig erforderlich.

Das gleiche gilt für Kreditkarten, die auf Prepaidbasis erstellt werden. Diese können wahlweise an ein Konto gekoppelt aber auch separat genutzt werden. Wenn die Legitimationsprüfung zur Kontoeröffnung bereits durchgeführt wurde, kann zu dem vorhandenen Konto eine Prepaidkreditkarte ausgegeben werden. Existiert jedoch noch kein Konto, wird auch bei Antrag auf eine Prepaidkreditkarte eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung durchgeführt.

Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung mit Pfändungsschutz

Auch wenn ein P-Konto eröffnet werden soll wird eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung durchgeführt. Dies ist insbesondere deswegen notwendig, weil jede natürliche Person nur ein P-Konto besitzen darf. Doch selbst bei normalen Girokonten ist ohne eine Legitimationsprüfung keine Kontoeröffnung möglich.

Wird ein Konto mit Pfändungsschutz eröffnet, sind die Wege die gleichen wie bei einem normalen Konto. Der künftige Kontoinhaber sucht sich die passende Bank aus, auch eine Direktbank ist möglich. Nun muss eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung erfolgen.

Wird das Konto direkt in der Filiale der Bank eröffnet, braucht es weder eine Beglaubigung vom Notar, noch sonstige Maßnahmen zur Legitimationsprüfung. Die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung vor Ort wird einfach mittels Personalausweis durchgeführt. Dieser wird vom Bankmitarbeiter überprüft und dann werden die angegebenen Daten abgeglichen. Wenn alles stimmt, kann das Konto direkt eröffnet werden.

Wenn ein P-Konto bei einer Direktbank eröffnet werden soll, ist eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung ebenso notwendig. Diese wird dann meist im Postident-Verfahren durchgeführt. Bei dieser Form der Legitimationsprüfung prüfen die Mitarbeiter der Post, ob die angegebenen Daten korrekt sind. Ist dies der Fall, gilt die Legitimationsprüfung für die Kontoeröffnung als durchgeführt und bestätigt.

Die Daten werden dann von der Post an die Bank übermittelt. Eine solche Legitimationsprüfung ist mittlerweile auch Online möglich und wird von immer mehr Banken angeboten. Wird die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung durchgeführt, muss hierfür eine Software zum Videochat installiert oder genutzt werden. Der Bearbeiter der Direktbank führt die Legitimationsprüfung durch, indem der Ausweis in Augenschein genommen wird. Um einen Vergleich mit dem Gesicht durchzuführen werden Ausweis und Gesicht nebeneinander gehalten.

Telefonate mit Notar legitimieren

In manchen Fällen ist es nötig eine Legitimationsprüfung durchzuführen, bevor fernmündliche Informationen übermittelt werden. Dies läuft etwas anders als eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung. Hierfür braucht es in den meisten Fällen einen Notar. Der Notar ist beim Telefonat anwesend und bestätigt gegenüber dem Telefonpartner, dass die Legitimationsprüfung erfolgt ist und die Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.

Das ist wichtig

Ein Notar kann nahezu jede Form der Legitimationsprüfung durchführen. Er ist auch dazu berechtigt gegenüber Dritten die Identität einer Person zu bestätigen. Hierfür muss sich die zu prüfende Person einer Legitimationsprüfung durch den Notar unterziehen. Die Personaldaten werden abgefragt und mit einem gültigen Ausweisdokument verglichen.

Eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung benötigt keinen Notar. Selbst wenn kein Personalausweis vorhanden ist gibt es andere Möglichkeiten, die Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung durchzuführen. Dazu gehört die Vórlage einer Meldebescheinigung, die auch bei der Legitimationsprüfung mit Reisepass benötigt wird. Aus dieser Bescheinigung geht die Adresse der zu prüfenden Person hervor.

Das Konto oder ein Kredit wird dem Kunden erst dann gewährt, wenn die Legitimationsprüfung mit Erfolg durchgeführt wurde. Eine Person die sich nicht legitimieren kann, wird kein Konto erhalten.

Kreditkarten von der Tankstelle ohne Legitimationsprüfung

Es ist möglich an der Tankstelle eine Kreditkarte zu erwerben, die zunächst ohne Legitimationsprüfung ausgegeben wird. Diese Kreditkarte kann mit Hilfe von Vouchern aufgeladen werden. Ohne erfolgte Legitimationsprüfung darf ein Betrag von maximal 100 Euro aufgeladen werden, danach ist die Karte gesperrt.

Erst wenn eine Legitimationsprüfung durchgeführt wird, kann die Kreditkarte in ein klassisches Prepaid-Modell umgewandelt und als solches genutzt werden. Die Prüfung läuft dann ähnlich wie eine Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung ab, allerdings wird hier fast immer das Postident-Verfahren genutzt.

Sobald die Legitimationsprüfung durchgeführt wurde, kann das Kreditkartenkonto zu einem Wert bis 10.000 Euro aufgeladen und genutzt werden. An den Verkaufsstellen ist hingegen keine Legitimationsprüfung möglich, die Wegwerf-Kreditkarten müssen online aktiviert und dann legitimiert werden.

Wie sinnvoll ist die Legitimationsprüfung?

Das Legitimationsverfahren ist eine sinnvolle Möglichkeit Banken vor großen Verlusten zu schützen. Auch können so kriminelle Aktivitäten verhindert werden. Auch den Finanzämtern ist an einem anständigen Legitimationsverfahren gelegen. Es ist wichtig, dass Einkünfte transparent bleiben und Schwarzgelder nicht verschleiert werden können.

Achtung!

Eine Kontoeröffnung ohne Legitimationsprüfung ist nicht sinnvoll und auch hierzulande nicht möglich.

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