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Zugverspätung – Entschädigung steht Fahrgästen zu

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Zugverspätung – Entschädigung steht Fahrgästen zu

Zugverspätung ist lästig und ärgerlich. Fahrgäste verlieren dadurch nicht nur Zeit, sondern müssen oft auch Folgekosten tragen. Statt Bus oder U-Bahn kann beispielsweise ein Termin am Zielort nur noch mit dem Taxi pünktlich erreicht werden. Bei Geschäftsleuten kann Zugverspätung sogar zum Verlust von Aufträgen und zu Umsatzeinbußen führen.

Rund 25% aller Intercities der Deutschen Bahn treffen verspätet ein. Dass Zugverspätung Entschädigung erfordert, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Da die Entschädigung der Bahn für Verspätung nach Höhe gestaffelt ist, sollten Sie die genauen Regelungen kennen.

Hier können Sie sich informieren, wie Zugverspätung ermittelt wird, welche Erstattung Ihnen bei Zugverspätung zusteht und was dabei zu beachten ist.

FAQ zur Zugverspätung

Zugverspätung – Entschädigung wird erst seit 2013 von der Bahn konsequent geleistet

Die Entschädigung der Bahn bei Verspätung in Höhe der Zeitverzögerung wird in der heute gültigen Form erst seit dem Jahr 2013 konsequent geleistet.

Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass auch bei höherer Gewalt (Wintereinbruch, Sturm, Hochwasser, Streik, Sabotage) Bahnunternehmen die Kunden entschädigen müssen. Bis dahin waren Kunden in diesen Fällen darauf angewiesen, dass die Bahn sich aus Kulanz zur Erstattung bei Zugverspätung bereit erklärte.

Ermittlung des Umfangs einer Zugverspätung

Das ist wichtig

Formal definiert sich eine Zugverspätung als Differenz zwischen dem planmäßigen und dem tatsächlichen Eintreffen der Bahn am Zielort. Der Zeitpunkt der Abfahrt des Zuges ist dabei nicht maßgeblich.

Wenn also die Bahn 40 Minuten zu spät am Abfahrtsbahnhof eingetroffen und dann bis zum Zielort zehn Minuten davon aufholt, dann beträgt der Umfang der Verspätung 30 Minuten.

Zugverspätung – Entschädigung kann ab 60 Minuten geltend gemacht werden

Grundsätzlich ist eine Entschädigung der Bahn für Verspätung ab einem Umfang von 60 Minuten möglich. Ansprüche können also grundsätzlich nur dann geltend gemacht werden, wenn die Bahn mindestens 60 Minuten später als erwartet am Zielort eingetroffen ist. Bei dem ICE Sprinter erfolgt eine Erstattung bei Zugverspätung bereits ab 30 Minuten.

Wird Zugverspätung angekündigt, ist Verzicht auf Reise bei Erstattung des Ticketpreises möglich

Das ist wichtig

Wenn eine Zugverspätung schon vor dem Reiseantritt von der Bahn angekündigt wird und deren Umfang voraussichtlich mehr als 60 Minuten beträgt, dürfen Sie auf die Reise verzichten. Den Ticketpreis können Sie sich dann vollständig erstatten lassen.

Zudem sind Sie in diesem Fall berechtigt, einen späteren Zug oder eine Verbindung über eine andere Streckenführung auszuwählen. Die Zugbindung ist dann aufgehoben.

Mit einem IC-Ticket können Sie auch in einen ICE einsteigen. Wenn Sie allerdings ein Ticket für den Nahverkehr haben, können Sie einen IC oder ICE nur mit einem neu gebuchten Ticket nehmen. Die Kosten dafür können Sie sich im Nachhinein erstatten lassen.

Zugverspätung – Entschädigung bei Verbindung mit mehreren Etappen

Wenn sich eine Reise auf mehrere Züge erstreckt, können Sie bei Zugverspätung eine Entschädigung für die Etappe verlangen, auf der die Verspätung entstanden ist. Falls Sie den gesamten Ticketpreis zurückerhalten wollen, sollten Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner am Service-Point des ersten Abfahrtsbahnhofs wenden.

Erstattung bei Zugverspätung für Sitzplatzreservierung

Wenn Sie einen Sitzplatz reserviert haben und diesen wegen einer vorherigen Zugverspätung nicht in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Reservierungkosten.

Haben Sie für die erste Klasse reserviert, steht Ihnen darüber hinaus eine Entschädigung zu. Die gleichen Folgen treten ein, wenn die Bahn zu wenige Waggons bereitgestellt hat oder die Nummerierung zu Ihren Lasten fehlerhaft ist.

Entschädigung der Bahn bei Verspätung der Höhe nach gestaffelt

Die Entschädigung der Bahn für Verspätung ist der Höhe nach gestaffelt. Beträgt die Verspätung mindestens 60 Minuten und weniger als 120 Minuten, werden dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet (Ausnahme ICE Sprinter).

Wenn der Zug mindestens 120 Minuten später als erwartet am Zielbahnhof eintrifft, entspricht die Zugverspätung-Entschädigung 50 Prozent des Fahrpreises. Wenn Sie ein Ticket für die Hin- und Rückfahrt gekauft haben, können Sie den Anspruch auf Erstattung bei Zugverspätung nur für die Fahrt (hin oder zurück) geltend machen, bei der die Verspätung entstanden ist.

Sonderfall Bahn Card 100

Tipp

Wer eine Bahn Card 100 besitzt, wird mit einer Pauschale entschädigt. Die Pauschale bei Zugverspätung beläuft sich auf 10 Euro bei Fahrten mit der 2. Klasse und auf 15 Euro bei Fahrten mit der 1. Klasse. Auch Kunden mit Zeitkarten im Fernverkehr oder Ländertickets werden jeweils mit einer Pauschale entschädigt.

Zugverspätung-Entschädigung wird ab Höhe von vier Euro ausbezahlt

Für die Zugverspätung-Entschädigung gilt ein Mindestbetrag von vier Euro. Erst wenn dieser Betrag erreicht wird, zahlt die Bahn die Erstattung bei Zugverspätung aus.

In diesem Fall muss der Kunde Ansprüche sammeln, bis es zur Auszahlung kommt. Mit dieser Regelung soll ein unverhältnismäßig hoher Anteil administrativer Kosten an der Zugverspätung-Entschädigung verhindert werden.

Weitere Kosten in Folge von Zugverspätung

Wenn Sie in Folge einer Zugverspätung erst nach Mitternacht am Zielbahnhof ankommen oder die letzte Zugverbindung des Tages ersatzlos ausfällt, können Sie mit dem Taxi zu Ihrem Zielort reisen, sofern dadurch nicht Kosten von mehr als 80 Euro entstehen. Falls es Ihnen nicht möglich war, von einem Mitarbeiter der Bahn einen Taxischein zu erhalten, müssen Sie das Geld für die Taxifahrt vorstrecken.

Durch Einreichen der Taxi-Belegs bei der Bahn können Sie sich den Betrag später erstatten lassen. Falls Sie auch mit einer Taxifahrt innerhalb der 80-Euro-Grenze keine Möglichkeit haben, Ihren Zielort zu erreichen, dürfen Sie gegenüber der Bahn die Kosten für eine Hotelübernachtung geltend machen. Wenn möglich, sollten Sie sich die Notwendigkeit in Folge der Zugverspätung vorab von einem Mitarbeiter der Bahn bescheinigen lassen. Die Zugverspätung-Entschädigung in Gestalt der Kostenerstattung für eine Hotelübernachtung ist nicht nach oben begrenzt.

Für Erstattung bei Bahnverspätung muss Fahrgastrechtformular ausgefüllt werden

Damit Sie die richtige Entschädigung der Bahn für Verspätung in Höhe der tatsächlichen Leistungseinbußen erhalten, müssen Sie den Verlauf Ihrer Fahrt genau dokumentieren. Ihren Anspruch können Sie nur geltend machen, indem Sie Fahrgastrechtformular der Deutschen Bahn ausfüllen. Manchmal verteilen die Zugbegleiter dieses Formular in einem verspäteten Zug.

Ansonsten sollten Sie sich das Formular am Service Point in Ihrem Zielbahnhof aushändigen lassen. Dieses Formular müssen Sie dann vollständig ausfüllen und unterschreiben. Zusammen mit dem entsprechenden Bahnticket sollten Sie es am Service Point einreichen.

Auch schriftlich können Sie Erstattung bei Zugverspätung einreichen

Falls es Ihnen nicht gelungen ist, sich die Zugverspätung schriftlich bescheinigen zu lassen, können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung auch schriftlich beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen (Adresse: 60647 Frankfurt am Main). Auch dann dürfen Sie nicht vergessen, Ihr Originalticket einzureichen. Wenn Sie ein Handy-Ticket erworben haben, sollten Sie Ihre Buchungsbestätigung, die Sie vor der Reise per Mail erhalten haben, zusammen mit dem ausgefüllten Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte senden.

Die Bahn prüft dann Ihre Angaben. Falls die Voraussetzungen für Erstattung bei Zugverspätung erfüllt sind, wird Ihnen die Entschädigung der Bahn für Verspätung in Höhe der jeweiligen Kategorie auf Ihr Konto überwiesen. Alternativ können Sie auch einen Reisegutschein der Bahn beantragen. Um den eigenen Aufwand zu begrenzen, ist es sinnvoll, relevante Daten (Uhrzeiten, Zugnummern) schon während der Reise zu notieren, sobald sich eine etwa einstündige Verspätung abzeichnet.

Zugverspätung – Entschädigung kann ein Jahr lang geltend gemacht werden

Die Erstattung bei Zugverspätung kann in einer Frist bis zu einem Jahr nach Ende der Gültigkeit des Bahntickets beantragt werden. Wenn die Bahn nicht zur Erstattung bereit ist, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr sich um eine Einigung mit dem Fahrgast bemühen. Falls Sie Ticket für die Zugverspätung-Entschädigung nicht mehr besitzen, können Sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten Zeit beim Onlineservice der Bahn eine Kopie des Tickets anfordern. Die Bahn muss dann binnen vier Wochen diesen Auftrag ausführen.

Manchmal ist Blitzkredit erforderlich, um die Kosten für die Zugverspätung tragen zu können

Dass Entschädigung der Bahn für Verspätung in Höhe von 25% erst ab 60 Minuten möglich ist, erscheint vielen Fahrgästen ungerecht. Vor allem bei Geschäftsleuten werden die faktischen Kosten bei Zugverspätung oft nicht vollständig kompensiert. Außerdem müssen Kunden häufig Kosten für Taxi oder Hotel vorstrecken und können dann erst die Auszahlung beantragen. Manchmal ist es erforderlich, einen kurzfristigen Kredit aufzunehmen, um die Kosten für die Zugverspätung tragen zu können.

Versicherung gegen Folgekosten einer Zugverspätung

Es ist auch möglich, sich im Voraus mit einer Bahnreiseversicherung gegen solche Kosten abzusichern. Diese Versicherung wird Kunden mit einer Bahn Card 25 und 50 angeboten. Übernachtungskosten in Folge einer Zugverspätung sind bis zu einer Höhe von 250 Euro abgedeckt.

Zugverspätung – Entschädigung beim Verpassen eines Flugzeuges als Folge?

Wenn Sie in Folge einer Zugverspätung Ihr Flugzeug verpassen, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung von Umbuchungskosten oder Übernachtungskosten. Weder die Bahn noch die Airline oder der Reiseveranstalter ist zur Entschädigung verpflichtet. Nur wenn Sie ein Rail & Fly Ticket erworben haben, bei dem die Zugfahrt zum Flughafen inbegriffen ist, können Sie zusätzliche Kosten geltend machen. Dabei ist nicht maßgeblich, ob der Flughafen in Deutschland oder in anderen EU-Ländern liegt.

Kosten für Verpflegung

Bei einer Zugverspätung von mehr als 60 Minuten ist die Bahn verpflichtet, Reisende mit Erfrischungsgetränken und Snacks in angemessenem Umfang zu versorgen. Gegebenenfalls sollten Sie die Mitarbeiter der Bahn darauf ansprechen, wenn sich eine deutliche Zugverspätung abzeichnet.

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