Mobbing hat im digitalen Zeitalter eine neue Dimension erreicht. Durch Smartphones, Tablets und soziale Medien können Kinder heute rund um die Uhr von Cybermobbing betroffen sein. Dieser ausführliche Ratgeber erklärt, was Cybermobbing ist, welche rechtlichen Folgen es hat und wie Sie Ihr Kind schützen können.
Was ist Cybermobbing? – Definition und Erscheinungsformen
Cybermobbing bezeichnet das systematische Belästigen, Bloßstellen oder Ausgrenzen über digitale Medien. Anders als beim klassischen Mobbing hört die Belästigung nach der Schule nicht auf. Durch soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok und WhatsApp können sich verletzende Inhalte rasant verbreiten.
Die digitale Form des Mobbings ist besonders belastend für Betroffene, da die Angriffe permanent und von überall erfolgen können. Täter nutzen verschiedene Methoden, um ihre Opfer zu schikanieren: Sie verbreiten peinliche Fotos oder Videos, erstellen gefälschte Profile, schreiben beleidigende Kommentare oder schließen das Opfer gezielt aus Online-Gruppen aus.
Besonders gravierend ist der sogenannte „Schneeball-Effekt“: Ein einzelner verletzender Beitrag kann sich innerhalb weniger Stunden tausendfach verbreiten und ist später kaum noch aus dem Internet zu entfernen. Cybermobbing findet häufig auch anonym statt, was es für die Opfer noch bedrohlicher macht, da sie nicht wissen, von wem die Angriffe ausgehen.
Studien zeigen, dass bereits jeder dritte Jugendliche Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht hat – entweder als Opfer, Täter oder Zeuge. Die psychischen Folgen können gravierend sein und reichen von Schulangst über Depressionen bis hin zu Suizidgedanken. Daher ist es wichtig, Cybermobbing frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.
Eine weitere Besonderheit des Cybermobbings ist die oft unüberschaubare Zuschauerschaft. Während klassisches Mobbing meist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist, können bei Cybermobbing theoretisch unbegrenzt viele Menschen die Demütigungen mitverfolgen und sogar daran teilnehmen, etwa durch Likes oder weiteres Teilen der verletzenden Inhalte.
Besondere Merkmale von Cybermobbing:
- 24/7-Belästigung über digitale Kanäle
- Schnelle, unkontrollierte Verbreitung von Inhalten
- Häufig anonyme Täter
- Niedrige Hemmschwelle durch fehlenden direkten Kontakt
- Missverständnisse entstehen schneller als im persönlichen Gespräch
Rechtliche Konsequenzen von Cybermobbing
Cybermobbing ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Straftat und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Obwohl es kein spezifisches „Cybermobbing-Gesetz“ gibt, fallen die verschiedenen Handlungen unter mehrere Straftatbestände des Strafgesetzbuchs.
Strafbare Handlungen im Kontext von Cybermobbing:
- Verbreitung von Gewaltvideos: Das Filmen und Verbreiten von Gewaltszenen ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden
- Gezielte Beleidigungen in Internetforen: Beleidigungen sind auch im digitalen Raum strafbar und können zu Anzeigen führen
- Psychischer Terror durch bedrohende Nachrichten: Bedrohungen und Stalking können als Nötigung oder Nachstellung bestraft werden
- Veröffentlichung peinlicher Fotos ohne Einwilligung: Verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und kann zivilrechtliche Folgen haben
- Heimliche Aufnahmen von Mitschülern oder Lehrern: Verletzt das Persönlichkeitsrecht und kann strafrechtlich verfolgt werden
Mögliche rechtliche Konsequenzen:
- Geldstrafen (auch für die Eltern minderjähriger Täter)
- Schadenersatzforderungen der Opfer
- Freiheitsstrafen in schweren Fällen
- Schulrechtliche Konsequenzen wie Verweise oder Schulwechsel
- Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis
Die Strafverfolgung von Cybermobbing wurde in den letzten Jahren deutlich verschärft. Gerichte verhängen zunehmend härtere Strafen, um der wachsenden Problematik entgegenzuwirken. Besonders bei Jugendlichen setzen die Behörden jedoch zunächst auf erzieherische Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Trainings oder Sozialstunden.
Wichtig zu wissen: Auch wer Cybermobbing-Inhalte nur weiterleitet oder mit „Gefällt mir“ markiert, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für Minderjährige ab 14 Jahren. Die Eltern können zudem für Schäden haftbar gemacht werden, die ihre Kinder durch Cybermobbing verursachen.
Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Cybermobbing arbeiten Schulen, Polizei und Jugendämter eng zusammen. Opfer sollten Beweise sichern (Screenshots, Chatverläufe) und sich nicht scheuen, rechtliche Schritte einzuleiten. Viele Polizeidienststellen haben mittlerweile spezialisierte Ansprechpartner für Cyberkriminalität.
Präventionsmaßnahmen: So schützen Sie Ihr Kind
Sicherheitseinstellungen in sozialen Medien
- Privatsphäre-Einstellungen gemeinsam mit dem Kind durchgehen
- Sichtbarkeit von Beiträgen einschränken
- Persönliche Informationen minimieren
Verhaltensregeln für sichere Social-Media-Nutzung
- Sparsamer Umgang mit persönlichen Informationen
- Fotos nur mit engen Freunden teilen
- Vorsicht bei der Weitergabe von Kontaktdaten
- Regelmäßige Gespräche über Online-Erlebnisse
Hilfe bei Cybermobbing
Erste Anlaufstellen für Betroffene
- Eltern und Vertrauenspersonen
- Lehrer und Schulpsychologen
- Telefonseelsorge (kostenfrei und anonym)
- Deutschland: 0800/1110111 oder 0800/1110222
- Österreich und Schweiz: 147
Wichtige Sofortmaßnahmen
- Beweise sichern (Screenshots, Nachrichten speichern)
- Mit Vertrauensperson sprechen
- Professionelle Hilfe suchen
- Vorfälle ggf. zur Anzeige bringen
Prävention in der Schule: Gemeinsam gegen Cybermobbing
Die Sensibilisierung für das Thema Cybermobbing sollte bereits in der Schule stattfinden, da hier der Grundstein für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien gelegt wird. Präventive Maßnahmen im schulischen Umfeld sind besonders effektiv, weil hier alle Beteiligten – Schüler, Lehrer und Eltern – erreicht werden können.
Wichtige Präventionsmaßnahmen im Schulalltag:
- Regelmäßige Gespräche in der Klasse über digitale Kommunikation und deren Auswirkungen
- Einrichtung eines anonymen Kummerkastens, der auch digital zugänglich ist
- Workshops zur Medienkompetenz mit externen Experten
- Ernennung von speziell geschulten Vertrauenslehrern als Ansprechpartner
Konkrete Umsetzungsstrategien:
Beispiele aus der Praxis lassen sich beispielsweise von der Techniker Krankenkasse oder der Mobbing stoppen! Kinder stärken! Stiftung finden.
Implementierung eines Anti-Mobbing-Programms
- Entwicklung klarer Schulregeln gegen Cybermobbing
- Regelmäßige Projekttage zum Thema digitale Gewalt
- Einführung von Peer-Support-Systemen („Schüler helfen Schülern“)
- Integration des Themas in den regulären Unterricht
Förderung der Medienkompetenz
- Schulungen im sicheren Umgang mit sozialen Medien
- Vermittlung von Strategien zur Konfliktlösung im digitalen Raum
- Praktische Übungen zur Erkennung von problematischen Online-Situationen
- Regelmäßige Updates zu aktuellen digitalen Trends und Gefahren
Einbindung der Eltern
- Informationsabende für Eltern zum Thema Cybermobbing
- Handreichungen mit konkreten Tipps für den Familienalltag
- Regelmäßige Eltern-Lehrer-Gespräche
- Gemeinsame Entwicklung von Mediennutzungsregeln
Fortbildung des Lehrerkollegiums
- Regelmäßige Schulungen zu digitalen Entwicklungen
- Vernetzung mit anderen Schulen und Expertenaustausch
- Entwicklung von Handlungsprotokollen für Mobbing-Fälle
- Supervision und professionelle Unterstützung
Nachhaltige Implementation:
Die Präventionsarbeit sollte fest im Schulprogramm verankert werden. Dazu gehören:
- Jährliche Evaluation der Maßnahmen
- Dokumentation von Vorfällen und Erfolgen
- Anpassung der Strategien an neue digitale Entwicklungen
- Aufbau eines schulinternen Krisenteams
Ein besonderer Fokus sollte auf der Stärkung der Klassengemeinschaft liegen, da ein positives Schulklima der beste Schutz gegen Cybermobbing ist. Dabei spielen Klassenlehrer eine Schlüsselrolle als Vermittler zwischen Schülern, Eltern und Schulleitung.
Die Prävention sollte bereits in den unteren Klassen beginnen und sich wie ein roter Faden durch die gesamte Schullaufbahn ziehen. Nur so kann eine nachhaltige Sensibilisierung für das Thema erreicht werden.
Foto: kaarsten / bigstockphoto.com







