Grundsätzlich wird die Abgabe einer Steuererklärung meist als lästige Pflicht abgetan. Doch kann sich dies bei Ehepaaren als großer finanzieller Vorteil herausstellen. Das liegt daran, dass Ehepaaren mitunter steuerliche Vorteile zugestanden werden.
Gemeinsame und getrennte Veranlagung
In Deutschland haben Ehepaare eine Wahlmöglichkeit, ob sie die gemeinsame oder die getrennte Veranlagung bevorzugen. Hierdurch können sich gravierende steuerliche Unterschiede ergeben, sodass diese Wahl gut überlegt sein sollte.
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Gemeinsame Veranlagung
Bei der gemeinsamen Veranlagung geben die Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das bedeutet, dass die Einnahmen beider Ehepartner aufaddiert und gemeinsam versteuert werden. Nach der Addition beider Einkommen wird die finale Summe durch 2 geteilt. Auf Basis dieser Summe errechnet sich der durchschnittliche Steuersatz, den das Ehepaar zu zahlen hat. In der Regel führt die Zusammenveranlagung dazu, dass weniger Einkommensteuer gezahlt werden muss als dies bei einer Einzelveranlagung beider Ehepartner der Fall gewesen wäre. Das ist deshalb so, weil sich der Steuersatz in Deutschland nicht linear bewegt, sondern mit der Höhe des Einkommens überproportional ansteigt. Vor allem dann, wenn ein Ehepartner über ein deutlich höheres Einkommen als der Partner verfügt, entsteht ein entsprechend großer steuerlicher Vorteil. Verdienen beide Partner jedoch so viel, dass bei ihrem Einkommen der Spitzensteuersatz anfällt, dann lohnt sich die gemeinsame Veranlagung kaum noch. Lediglich der Soli kann in einem solchen Fall noch zu einer geringen steuerlichen Ersparnis führen.
Getrennte Veranlagung
Wie der Begriff bereits suggeriert, werden bei der getrennten Veranlagung 2 separate Steuererklärungen eingereicht. Dies ist unter anderem dann sinnvoll, wenn ein Ehepartner Schulden angehäuft hat, für die sein Partner nicht haften soll. Nachteilhaft bei der getrennten Veranlagung ist, dass sie in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt. Schließlich werden die Einkommen nicht aufaddiert und durch 2 geteilt, wodurch im Normalfall ein niedrigerer Steuersatz auf beide Einkommen angewendet wird.
Welche Rolle die Lohnsteuerklassen spielen
Bei der Steuererklärung von Ehepaaren sind die Lohnsteuerklassen höchst relevant. Das liegt daran, dass sie vorgeben, welcher Steuerbetrag vom Einkommen eines Ehepartners abgezogen wird. In Deutschland sind 6 Lohnsteuerklassen verankert, welche die Höhe des Steuersatzes bestimmen. Der Lohnsteuerklasse I werden ledige Personen sowie verheiratete Personen zugeordnet, die permanent getrennt leben. In der Regel wird hier der höchste Steuersatz berechnet. In Lohnsteuerklasse II befinden sich alleinerziehende Elternteile. Bei der Lohnsteuerklasse III handelt es sich um die Klasse mit dem niedrigsten Steuersatz. Daher wird diese Lohnsteuerklasse oft vom Ehepartner mit den höheren Einkünften ausgewählt. Lohnsteuerklasse IV wird meist vom Ehepartner gewählt, der das niedrigere Einkommen aufweist. Für den Fall, dass ein Ehepartner Lohnsteuerklasse III wählt, nimmt der andere Partner in der Regel die Klasse V. Lohnsteuerklasse VI wird normalerweise nur für Nebenjobs oder weitere Arbeitsverhältnisse verwendet. Die Lohnsteuerklassen III und IV sowie IV und IV werden oft miteinander kombiniert, da die Steuerlast hierdurch gleichmäßig aufgeteilt wird.
Weitere steuerliche Vorteile
Neben dem Ehegattensplitting können Ehepartner weitere Steuervorteile in Anspruch nehmen. So können Ehepaare mit Kindern vom Kinderfreibetrag profitieren. Dieser Freibetrag führt zu einer geringeren steuerlichen Belastung für die Ehepartner. Der Staat hat diesen Freibetrag eingeführt, um Familien finanziell zu entlasten. Schließlich benötigt die Erziehung und die Ausbildung von Kindern viel Geld. Hier sind insbesondere Schulsachen zu nennen, wie Schulrucksäcke. Auch Sonderausgaben können von der Steuer befreit werden. Wenn Ehepartner also Geld für Spenden oder die Altersvorsorge ausgeben, dann lassen sich hierdurch die zu zahlenden Steuern ebenfalls reduzieren.
Die Einreichung der Steuererklärung
Ehepaare können ihre Steuererklärung online über Elster einreichen. Der Begriff Elster ist die Abkürzung für ELektronische STeuerERklärung. Das Projekt wurde bereits im Jahr 1996 gestartet und soll die Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet ermöglichen. Nach der Eingabe der Einkünfte und Ausgaben beider Ehepartner berechnet das System automatisch die Steuerschuld. In manchen Fällen kommt es auch zu einer Steuerrückerstattung. Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt Nachweise verlangen kann, sodass die relevanten Dokumente stets sorgfältig aufbewahrt werden sollten. Hierzu gehören unter anderem Belege für Sonderausgaben, Lohnabrechnungen oder Spendenquittungen.