Die Oma ins Haus holen: Vorteile und Voraussetzungen
Dieser Artikel entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand sowie unseren journalistischen Leitlinien und wurde von Experten oder Hebammen geprüft.
Zu den QuellangabenMehrgenerationenhäuser waren früher die Regel und sind mittlerweile wieder stark im Kommen. Und zwar nicht erst dann, wenn es akut um die Pflege von Oma oder Opa geht.
Auch vorher kann es für alle Parteien ein Gewinn sein, die eigenen Eltern ins Haus zu holen. Wir verraten Dir, welche Vorteile sich für Dich und Deine Mutter ergeben und welche Voraussetzungen es für ein gutes Zusammenleben mit “der Oma” gibt.
Gegenseitige Unterstützung
Wenn ein Elternteil gemeinsam mit den nächsten Generationen in einem Haus lebt, fällt es leichter, sich Gegenseitig bei alltäglichen Dingen zu unterstützen. Das können die Kinderbetreuung und -erziehung, der Haushalt oder andere ganz alltägliche Dinge wie die Erledigung von Einkäufen sein.
Du erhältst damit Unterstützung und die Oma Deiner Kinder eine Aufgabe, die ihren Alltag erfüllt und vor Einsamkeit bewahrt – insbesondere dann, wenn der Großvater möglicherweise schon verstorben ist oder Krisensituationen wie zuletzt (Corona-Krise mit Social Distancing) eintreten.
Sogar das Bundesministerium für Familie, Senioren, Kinder und Frauen hat das Problem aufgegriffen und fördert aktuell rund 540 Mehrgenerationenhäuser als Begegnungsstätte für jung und Alt in Deutschland.
Der positive Nebeneffekt: Durch die kontrollierte Nähe können Du und Deine Kinder sich viel häufiger mit Oma austauschen, noch mehr aus ihrem Leben erfahren und möglicherweise das ein oder andere lernen.
Zusammenleben mit Oma: Worauf achten?
Damit das Zusammenleben funktioniert sollten gewisse Freiräume und Rückzugsorte geschaffen werden. Ideal wäre eine Einliegerwohnung. Doch selbst wenn eine solche nicht vorhanden ist, gibt es Möglichkeiten, die privaten Bereiche räumlich ausreichend voneinander zu trennen.
Schließlich muss der eine nicht immer alles vom anderen mitbekommen. Eventuell kann eine obere Etage für Dich, Deinen Mann und Deine Kinder und der Erdgeschoss für Oma ausgestaltet werden?
Pflege zu Hause bedeutet: etwas zurückgeben
Entweder ist der Zeitpunkt bereits da oder er wird kommen, an dem Deine Mutter Dich nicht mehr in der Form unterstützen kann wie zu Beginn. Jetzt wird es Zeit, etwas zurückzugeben.
Und das geht nirgends besser als in einem gemeinsamen Haus. Zum einen erfüllt man der Mutter den häufig gehegten Wunsch, im Alter in einer gewohnten Umgebung leben bleiben zu dürfen. Zum anderen spart die häusliche Pflege Kosten:
- Pflegeheime sind extrem teuer und die Leistungen der Pflegeversicherung reichen für gewöhnlich nicht aus, um die Gesamtkosten zu decken.
- Zusätzlich wirst Du als pflegende Angehörige durch die Pflegekassen mit festen Budgets für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachpflege als Entlastung unterstützt. Damit ist sogar dann ein gelegentlicher Urlaub drin, wenn der Pflegebedarf der eigenen Mutter (oder der Schwiegermutter) sehr hoch ist.
- Bei einem geringem Pflegebedarf und einer Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, kannst Du Deinen Beruf oft weiter und uneingeschränkt ausüben.
- Ist die Ausübung des Jobs nicht (mehr) möglich, werden Renten- und Sozialversicherungsbeiträge durch die Versicherungen übernommen. Damit besteht also auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine Hilfe auf Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach der Pflegezeit.
- Zur Deiner finanziellen Absicherung kann Deine (Schwieger)mutter das Pflegegeld an Dich weitergeben. Die Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und liegt zwischen 316 und 901 Euro / Monat.
- Allerdings kann das Pflegegeld auch dafür genutzt werden, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Essen auf Rädern oder einen Wäscheservice zu finanzieren. Falls Du weiter berufstätig sein willst, wäre das eine enorme Entlastung.
Oma an Bord: Barrierefreiheit gewährleistet?
In den seltensten sind Häuser auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren ausgerichtet. Damit Oma also alleine in euren zukünftig gemeinsamen vier Wänden zurecht kommt, sollten die Fußbodenbeläge rutschfest und Duschen oder Badewannen stufenlos begehbar sein.
Falls Deine Mutter jetzt oder später auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sein sollte, ist auch auf eine ausreichende Türbreite zu achten. Die exakten Anforderungen an barrierefreie Eigenheime sind in der DIN 18040-2 definiert.
Besonder heikel wird die Situation, wenn Treppen überwunden werden müssen. Selbst wenn die Oma prinzipiell noch gut zu Fuß ist, kann das Treppensteigen Schmerzen bereiten – von der Sturzgefahr, die im Alter deutlich erhöht ist, mal ganz abgesehen.
Das heißt: Auch wenn Anschaffung und Einbau mit gewissen Kosten verbunden sind, sollte man an dieser Stelle über einen Treppenlift Gedanken machen. Die Frage, welcher Treppenlift zur Wohn- und Lebenssituation passt, solltest Du am besten persönlich mit einem regionalen Anbieter klären.
Zuschüsse für barrierefreien und altersgerechten Umbau
Ein etwaiger Umbau kommt nicht nur Deiner Oma, sondern auch Dir zugute, wenn Du selbst einmal auf gewisse Hilfen angewiesen sein solltest. Auch der Immobilienwert wird durch die barrierefreie Modernisierung gesteigert.
Finanzieren lässt sich die Modernisierung über den Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser wird bereits ab Pflegegrad 1 an Deine Oma gezahlt und beträgt einmalig 4.000 Euro. Falls Opa auch mit einzieht und ebenfalls einen Pflegegrad hat, würden sogar 8.000 Euro gezahlt.
Alternativ dazu unterstützt auch die staatliche Förderbank KfW den seniorengerechten Umbau mit einem direkten Zuschuss sowie einem besonders zinsgünstigen Kredit. Dieser ist im Gegensatz zum Pflegekassenzuschuss nicht an einen Pflegegrad gebunden und kann demnach auch für die rein prophylaktische Modernisierung genutzt werden.
Pflegegrad beantragen: so geht’s Wenn Du das Gefühl hast, dass Deine Mutter pflegebedürftig ist und nicht mehr ohne fremde Hilfe zurecht kommt, solltest Du Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades unterstützen. Dazu muss lediglich ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Ob und wenn welcher Pflegegrad zugeteilt werden kann, wird durch ein anschließendes Gutachten geklärt werden. |
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