Vor einigen Jahren galt in Deutschland einheitlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung. Das heißt, alle Kinder , die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, wurden eingeschult. 1997 wurde eine neue Regelung eingeführt – jedes Bundesland darf seitdem selber den Stichtag festlegen. Dadurch wurde eine frühzeitige Einschulung zwar leichter, aber eine Zurückstellung erschwert. Der Stichtag in den verschiedenen Bundesländern liegt in einem Zeitraum zwischen dem 30.Juni und dem 31. Dezember. Wer bis zu diesem festgelegten Datum sechs Jahre alt ist, geht ab Herbst in die 1. Klasse. Viele Eltern finden: Das ist zu früh. Sie lassen ihre Kinder um ein Jahr zurückstellen.
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Eine Klasse, drei Jahrgänge – funktioniert das?
Je nachdem, ob sie regulär oder mit einem Jahr Rückstellung eingeschult werden, sitzen in den ersten Klassen Kinder von fünf bis sieben Jahren. Klappt das? Nur bedingt. Besonders Kinder die Geschwister haben, sind den Umgang mit nicht-gleichaltrigen gewohnt. Ansonsten muss vom Lehrpersonal stark auf den Klassenzusammenhalt geachtet werden. Die gegenseitige Rücksichtnahme von größeren und kleineren Kindern stärkt die Sozialkompetenz. Das klappt aber nur bei kleineren Klassen, nicht in Klassen mit 30 Schülern.
Es hängt immer von dem Kind und seinem Umfeld ab, ob es bereit ist in die Schule zu gehen. Wenn dem so ist, so steht in der Regel auch der Freundschaft zwischen einem Fünfjährigen und einem Siebenjährigen nichts im Weg, da sie von der Entwicklung her auf einem ähnlichen Stand sind.
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Wie funktioniert die Zurückstellung?
Sind die Kinder etwas älter, dann schaut man sie genauer an. Zur Einschreibung bringen viele Eltern schon Briefe von der Erzieherin im Kindergarten oder vom Kinderarzt mit, in denen bescheinigt wird, dass ein Kind für den Schulbesuch noch nicht geeignet ist. Sei es aus körperlichen Gründen oder wegen des Sozialverhaltens. Ein Beratungslehrer führt mit den Kleinen einen „Kognitiven Fähigkeitstest durch“, bei dem Beziehungserkennen, Sprachverständnis, schlussfolgerndes Denken und rechnerisches Denken auf kindgerechte Art auf den Prüfstand gestellt werden. Ein Kind muss zum Beispiel sagen, in welchem Kreis sich zwei Punkte befinden oder welcher der gezeichneten Bäume der Größte ist.
Dabei achtet der Lehrer nicht nur darauf, wie das Kind die Aufgabe löst, sondern auch darauf, wie es sich ausdrückt. Und auch eine erfahrene Erste-Klasse-Lehrerin beschäftigt sich mit dem Kind. Erzieherin, Kinderarzt, zwei Lehrkräfte – alle Instanzen untersuchen, ob ein Kind schulreif ist. Die Entscheidung, ob ein Kind zurückgestellt wird, trifft auf dieser Basis dann letztendlich der Rektor. Rund fünf bis zehn Prozent der Kinder werden zurückgestellt.
Die Einschulung – eine Ermessensentscheidung
Eltern sollten genau überlegen, ob ihr Kind schon bereit für die Schule ist. Viele Kinder sind bereits mit fünf Jahren bereit und freuen sich auf das Lernen in der Schule. Ein Anzeichen dafür ist vor allem Langeweile im Kindergarten. Für andere ist dieser Zeitpunkt jedoch viel zu früh. Sie sind schnell überfordert, der zu frühe Start kann Auswirkungen auf die komplette Schullaufbahn haben. Es sollten dabei nicht nur die geistigen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden, sondern auch die körperlichen. Jedes Kind hat außerdem bestimmte Stärken und Schwächen, die im Falle der Einschulung beachtet werden sollten, wie zum Beispiel Sozialkompetenz.
Einschulungstests geben Aufschluss darüber, ob Ihr Kind schon bereit für die Schule ist. Dabei werden die Sinnesfähigkeiten, soziales Verhalten und Konzentrationsvermögen getestet. Weiterhin hilft es mit den Erziehern im Kindergarten zu sprechen.