Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung – das sollte man wissen!

Unser wohl aller wichtigstes Gut ist die Gesundheit und dementsprechend sind auch Alltagstricks zur Gesundheitsvorsorge in aller Munde. Diese sind jedoch meist primär dafür ausgerichtet, präventiv Krankheiten und sonstigen Beschwerden vorzubeugen.

Zu einer vollumfänglichen Vorsorge zählt aber auch, sich bezüglich einer bestmöglichen Gesundheitsversorgung entsprechend zu positionieren. 

Denn vor allem wenn wir schwer krank werden oder im Falle eines lebensbedrohlichen Unfalls, geht es nicht nur darum, den Schmerz zu lindern, sondern oftmals um Leben und Tod. Dabei entsprechen die Leistungen einer herkömmlichen gesetzlichen Krankenversicherung im Grunde genommen nur einer Art Grundversorgung wie beispielsweise beim Mutterschutz. So werden Kassenpatienten beispielsweise direkt in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus gebracht, in welchem sie in ein Mehrbettzimmer aufgenommen werden und dort auch nur die Behandlung des diensthabenden Stationsarztes genießen dürfen. Eine bestmögliche Betreuung durch einen Ober- oder gar Chefarzt ist hierbei eher die Ausnahme. 

Dies soll jetzt keineswegs heißen, dass gesetzlich Versicherte unzureichend versorgt werden, dennoch lassen sich auch als Kassenpatient die Umstände der Gesundheitsversorgung aktiv noch etwas aufbessern: Dies funktioniert beispielsweise durch den Abschluss einer stationären Krankenhauszusatzversicherung. 

Krankenhauszusatzversicherung – das steckt dahinter!

Eine solche stationäre Zusatzversicherung kann zwar nicht direkt den Schmerz, den Betroffene im Zuge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls zu ertragen haben, lindern, doch bietet sie für die Versicherten mannigfaltige Vorteile in Bezug auf einen Klinikaufenthalt. Angeboten werden solche Versicherungen, die übrigens neben den Zahnzusatzversicherungen zu den zweitbeliebtesten Zusatzpolicen gehören, von zahlreichen Versicherern. 

So bietet beispielsweise die Krankenhauszusatzversicherung von der Deutschen Familienversicherung verschiedene maßgeschneiderte Tarife, die sich den eigenen Ansprüchen individuell anpassen lassen. Gegründet wurde die Deutsche Familienversicherung im Jahre 2007 und zählt damit als eine der jüngeren Vertreter der Branche. Schon seit jeher setzt der Versicherer mit seinem Hauptsitz in Frankfurt am Main daher auf eine digitalisierte Umsetzung seiner Geschäftsprozesse. Damit profitieren auch die Versicherten, die, wenn sie krank sind, nicht auch noch nervigen Papierkram zu erledigen haben. Die Tarife in Bezug auf die stationäre Zusatzversicherung bietet der Versicherer mit seinen rund 170 Mitarbeitern dabei ohne Wartezeit an. 

Dennoch stellen sich viele Versicherte immer wieder die konkrete Frage: Was bringt eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die wohl wichtigsten Vorteile im Bezug auf eine stationäre Zusatzversicherung sind die freie Wählbarkeit des Krankenhauses, die Behandlung durch einen Chefarzt sowie die Unterbringung im einen Ein- oder Zweibettzimmer. So würden Kassenpatienten beispielsweise standardmäßig nur in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Wer sich jedoch mehr Ruhe und Privatsphäre wünscht und ein Zwei- bzw. gar Einbettzimmer beziehen möchte, kann dies nur gegen einen empfindlichen Aufpreis tun. Im Falle einer Zusatzversicherung entfallen diese Mehrkosten. 

Zudem hat man die Möglichkeit, sich das jeweilige Krankenhaus gezielt auszusuchen, um dann vom gewünschten Chefarzt, der beispielsweise als Spezialist für ein bestimmtes Leiden bekannt ist, behandelt zu werden. Die Mehrkosten für diese sonst nur Privatversicherten vorbehaltenen Leistungen bekommen die Versicherten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erstattet. Weiterhin fällt auch das sonst übliche Krankenhaustagegeld, welches für gesetzliche Versicherte zehn Euro beträgt, sowie die Kosten für die Nutzung von Kommunikations- und Multimediageräten weg. 

Mögliche Tarife einer Krankenhauszusatzversicherung – das beinhalten die Pakete

Beim Anblick dieser doch beachtlichen Zusatzleistungen stellt sich für viele völlig berechtigt die Frage: Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung? Die Höhe des monatlichen Beitrags für eine derartige Zusatzversicherung hängt konkret davon ab, bei welchen Krankheiten bzw. Unfällen diese greifen soll, von den Vorerkrankungen und Alter des Versicherten sowie weiteren Einflussfaktoren ab.

So haben Versicherte bei günstigeren Tarifen beispielsweise nur Anspruch auf die Leistungsumfänge der Zusatzversicherung, wenn die Gesundheitsschädigung durch äußere Einwirkungen bedingt sind. Dazu zählen Umstände wie jedwede Unfälle, Verbrennungen, Erfrierungen oder auch Verätzungen.

Sollen die Leistungen der Zusatzversicherung zusätzlich noch bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise einer Meningitis, im Falle eines Schlaganfalls, Hirninfarkt oder -tumors greifen, dann steigen die Monatsbeiträge schon etwas. 

Die Pakete der höchsten Preisstufe greifen dagegen bei allen Erkrankungen und bieten den Versicherungen zudem die Möglichkeit, innerhalb von höchsten fünf Tagen die Behandlung durch einen spezialisierten Facharzt.

Wer die Tarife vergleicht, sollte aber auch das Kleingedruckte und die Nebenvereinbarungen lesen. So bieten beispielsweise manche Tarife keine Altersrückstellung. Davon profitieren zwar gerade junge Versicherte zum Anfang der Vertragslaufzeit. Der Haken daran ist jedoch, dass man mit zunehmenden Alter mit deutlich höheren Kosten zu rechnen hat. Bei Paketen mit einer Altersrückstellung ist der zu zahlende Beitrag zwar anfangs etwas höher, dafür werden Rücklagen gebildet, die Preissteigerungen im Alter mildern. 

Welches Paket am Ende das Richtige ist, sollte man stets von seinen persönlichen Wünschen und Lebensumständen abhängig machen.

Weltweiter Versicherungsschutz ohne Wartezeit und Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung

Beim Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sollten Versicherte auch stets darauf achten, ab wann die jeweiligen Leistungen greifen. In der Regel bieten Versicherer diese ohne Wartezeit an, die vertraglich festgelegten Leistungen greifen also ab dem Stichtag, zu dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 

Krankenhauszusatzversicherungen bieten ihren Versicherten meist auch einen telefonischen Gesundheitsservice. Neben den Informationen zum jeweiligen Versicherungsschutz können die Versicherten hier auch individuelle medizinische Informationen sowie organisatorische Angelegenheiten rund um ihren Krankenhausaufenthalt klären. Zudem bieten diese 24-Stunden-Hotlines auch die Möglichkeit, sich eine Zweitmeinung einzuholen oder weiterführende Erläuterungen zur Diagnose und den dafür zugehörigen Behandlungsmöglichkeiten zu erlangen. Dabei bieten viele Zusatzversicherungen für ihre Versicherten oftmals auch weltweiten Schutz: Neben einer ärztlichen, stationären sowie zahnärztlichen Akutversorgung beinhalten die Leistungen dabei zudem die Kosten des Krankenrücktransports in ein deutsches Krankenhaus. Bedingung dafür ist natürlich, dass dieser medizinisch notwendig ist. 

Eine solche Krankenhauszusatzversicherung ist zwar kein Muss, um sicherzustellen eine ausreichende medizinische Versorgung zu bekommen. Dennoch lassen sich gerade für gesetzlich Versicherte deutlich bessere Rahmenbedingungen für und rund um den Krankenhausaufenthalt erreichen. 

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