Der Schutz der Zähne spielt vor allem bei Kindern eine wichtige Rolle, sodass viele Eltern den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erwägen. Insbesondere kieferorthopädische Behandlungen fallen mitunter sehr kostenintensiv aus und werden nur zu einem Bruchteil von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Wir verraten Dir in unserem heutigen Artikel, ob eine Zahnzusatzversicherung für Dein Kind sinnvoll ist und von welchen Zusatzleistungen Du profitieren kannst.
Inhaltsverzeichnis
Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Regelversorgung
In der Regel machen sich Zahnfehlstellungen zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr bemerkbar, wobei in diesem Fall häufig zu kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern geraten wird.
Zwar gehören kieferorthopädische Maßnahmen in diesem Alter zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings werden nicht die vollständigen Kosten für diese vielschichtige Behandlung übernommen. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen greift zudem nur dann, wenn auch eine medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange besteht.
Weiterhin gelten die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) als Richtwert für die Beurteilung des Schweregrads der vorliegenden Zahnfehlstellung. So erfolgt eine anteilige Kostenübernahme nur dann, wenn eine mittelschwere bis schwere Zahnfehlstellung der KIG-Stufen 3 bis 5 vorliegt.
In diesem Fall trägt die gesetzliche Krankenkasse bis zu achtzig Prozent der anfallenden Kosten, sofern ein kostengünstiges sowie für den Behandlungszweck ausreichendes Verfahren gewählt wird.
Sollte bei Deinem Kind lediglich eine leichte Zahnfehlstellung der KIG-Stufen 1 bis 2 vorliegen, müssen sämtliche Behandlungskosten aus eigener Tasche gezahlt werden.
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse hat demnach klare Grenzen, sodass der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sich für Dich und Dein Kind in jedem Fall auszahlt.
Eine Zahnzusatzversicherung bietet Deinem Kind besondere Sonderleistungen
Beinahe sechzig Prozent aller Kinder entwickeln eine Zahnfehlstellung, die eine entsprechende Behandlung durch den Kieferorthopäden notwendig macht. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für Kinder entfallen für Dich nicht nur die Behandlungskosten bei leichten Zahnfehlstellungen, sondern zudem auch die Selbstbeteiligung bei den KIG-Stufen 3 bis 5.
Da die Kosten für eine Zahnspange sich mitunter im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegen können, solltest Du bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung auf einen höchstmöglichen Erstattungssatz achten.
Grundsätzlich profitiert Dein Kind bei einer Zahnzusatzversicherung von einer Vielzahl attraktiver Sonderleistungen, die in erster Linie auf eine effektive sowie auch schmerzfreie Behandlung abzielen. Zu diesen besonderen Zusatzleistungen gehören beispielsweise transparente sowie innenliegende Zahnspangen, Mini-Brackets für einen schnelleren Behandlungserfolg sowie Zahnstabilisatoren, die die Therapie unterstützen.
Weiterhin gehören professionelle Zahnreinigungen, schützende Versiegelungen sowie hochwertige Keramik-Füllungen zu dem Leistungsspektrum privater Zahnzusatzversicherungen. Da der Zahnersatz für Kinder und Jugendliche eine eher sekundäre Rolle spielt, solltest Du bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung in erster Linie auf die Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie achten.
Diese Kosten einer Zahnzusatzversicherung
Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Kinder hängen von den gewählten Leistungen, der Selbstbeteiligung sowie dem Alter des Kindes ab. So wird Dir schon zu einem monatlichen Preis von zehn bis zwanzig Euro ein sehr guter Leistungsumfang von den Versicherungen geboten.
Wir empfehlen Dir, vor dem Abschluss einen genauen Blick auf die Tarifdetails zu werfen und im Zweifel lieber etwas mehr Geld zu investieren. Die für Dich beste Zahnzusatzversicherung kannst Du unter https://www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com/ ermitteln.
Im Regelfall sollte eine Zahnzusatzversicherung zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr des Kindes abgeschlossen werden. An dieser Stelle solltest Du berücksichtigen, dass in den ersten drei bis fünf Jahren nach Versicherungsabschluss keine vollständige Übernahme der Behandlungskosten erfolgt und demnach die Selbstbeteiligung höher ausfällt.
Außerdem erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch keine kieferorthopädische Behandlung absehbar ist. Damit Du von allen Sonderleistungen vollends profitierst, sollte der Vertragsabschluss daher möglichst frühzeitig stattfinden.
Fazit: Ein genauer Tarif-Vergleich lohnt sich
Um die Zahngesundheit Deines Kindes zu gewährleisten, zahlt sich der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jedem Fall aus. Damit Dein Kind von möglichst effizienten Behandlungsmethoden profitieren kann, ist in jedem Fall ein Blick in den Leistungskatalog des Anbieters notwendig.
Daher lohnt sich ein umfassender Vergleich, sodass Du genau den Tarif findest, der zu den Bedürfnissen Deines Kindes passt.