Kita-Gebühren: Diese Kosten kommen auf Dich zu

Du möchtest Dein Kind demnächst in die Kita schicken, bist dir aber nicht sicher, welche Kosten auf Dich zukommen? Ob und wie viel Kita-Gebühren Du zahlen musst, hängt von einigen Faktoren ab. Bei uns erfährst Du, welche Kostenunterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt, wie sich die Kita-Gebühren zusammensetzen und worauf Du sonst noch achten musst.

Die Kita-Gebühren in Deutschland variieren je nach Bundesland, Region und Stadt stark. Zusätzlich spielt das Einkommen eine große Rolle bei der Berechnung der Kosten und ob es sich um eine private oder kommunale Kita handelt. Bei uns erhältst Du alle relevanten Infos zum Thema.

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Wonach richten sich die Kita-Gebühren?

Je nach Bundesland, Kommune und Träger unterscheiden sich die Kita-Gebühren stark. Das Alter des Kindes, die Betreuungszeit und die Form der Betreuung sind ebenfalls entscheidende Punkte bei der Höhe der Gebühren. Allgemein liegt der Kindergartenbeitrag für private Kindergärten höher als der für kommunale Kitas.

Kommunale Kindergärten werden nur aus öffentlichen Geldern finanziert, die Zuschüsse von Bund und Kommunen fallen unterschiedlich hoch aus. Deshalb spielt auch der Wohnort eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Kita-Gebühren.

Einige Kommunen versuchen sich nach dem Einkommen der Eltern zu richten, wenn es um die Beteiligung an den Betreuungskosten geht. Dabei werden Einkommensstufen festgesetzt oder sich an dem Netto- oder Bruttoeinkommen orientiert.

Welche Betreuungskosten fallen an?

Die Kita-Gebühren teilen sich in Betreuungs- und Pflegekosten auf:

  • Die Betreuungskosten unterteilen sich in Betreuungsgrundsatzkosten und Betreuungszusatzgebühren.
  • Die Betreuungsgrundsatzkosten decken die Betreuung eines Kindes während der Regelöffnungszeiten des Kindergartens ab.
  • Die Betreuungszusatzgebühren werden für besonders frühe oder späte Betreuungszeiten fällig, wenn die Eltern im Früh- oder Spätdienst tätig sind und deshalb gesonderte Betreuungszeiten in Anspruch nehmen müssen.
  • Die Verpflegungskosten decken eine Milch- und Getränkemahlzeit sowie die Teilnahme am Kindergartenessen ab.

Ergänzende Kosten

Für Bastelmaterial, besonders gesundes Essen oder spezielle Angebote wie musikalische Früherziehung kann die Kita nochmal zusätzliche Kosten erheben. An dieser Stelle gibt es jedoch wieder große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen. Üblicherweise kostet ein vollwertiges Mittagessen zwischen 1,20 und 1,80 Euro. Die Verpflegungskosten werden zum Teil auch bezuschusst.

Welche Einkünfte werden bei der Berechnung der Kita-Gebühren angegeben?

Sobald Du Dein Kind  in einem Kindergarten anmeldest verlangt das Jugendamt einen Einkommensnachweis zur Berechnung des Elternbeitrags. Folgende Einkünfte werden berücksichtigt:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einnahmen aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung sowie Kapitalvermögen
  • Erhaltene Unterhaltsleistungen
  • Rente
  • Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetzt inklusive Krankengeld
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Viele Städte orientieren sich stark an der Höhe der Einkünfte. Eltern mit einem Einkommen ab 4.000 Euro zahlen in vielen Städten mehr als das Doppelte als Familien mit geringem Einkommen.

Für die Berechnung der Kita-Gebühren wird in der Regel das Bruttoeinkommen der gesamten Familie aus dem letzten Kalenderjahr verwendet. Falls sich das Einkommen im aktuellen Beitragsjahr aber ändert, wird für die Berechnung das Zwölffache des letzten Monatseinkommens verwendet.

Nach steuerlichem Abschluss des Jahres prüft das Jugendamt rückwirkend anhand des Steuerbescheids, ob die angegebenen Einkünfte auch den tatsächlichen entsprachen. Das ist vor allem bei Selbstständigen wichtig, da hier oft nur eine Schätzung der Einkünfte abgegeben werden kann. Deshalb kommt es in diesen Fällen häufig zu Nachzahlungen oder auch Rückzahlungen.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Kita-Gebühren fallen wie bereits erwähnt sehr unterschiedlich aus. Wir zeigen Dir anhand einiger Beispiele welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten und wo Du gar keine Gebühren zahlen musst.

Es können jedoch sowohl bei der kostenpflichtigen als auch bei der kostenfreien Betreuung individuelle Gebühren für Sonderleistungen und Essen hinzukommen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Städten. In Heilbronn ist der Besuch ab drei Jahren zum Beispiel kostenlos, in Stuttgart müssen Kita-Gebühren gezahlt werden. Mit einem Jahreseinkommen bis 70.000 Euro können Familien dort eine FamilienCard erhalten, mit der sie weniger Gebühren zahlen müssen.

Bayern

In Bayern gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen. München sieht eine Ermäßigung nur für städtische Einrichtungen vor,  vorausgesetzt das Einkommen liegt bei unter 80.000 Euro im Jahr. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Eltern auch das Bayerische Krippengeld beantragen: Elternbeiträge für Kinder ab einem Jahr werden dann mit bis zu 100 Euro monatlich bezuschusst.

Berlin

Seit dem 1. August 2018 ist die Kindertagesbetreuung in Berlin beitragsfrei. Eltern zahlen lediglich einen Verpflegungsanteil und für eventuelle Extraleistungen wie besondere Sportangebote oder Sprachunterricht. 

Brandenburg

In Brandenburg fallen für das letzte Kindergartenjahr keine Gebühren an. Für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es jedoch keine einheitliche Regelung, der Kindergartenbeitrag kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen.

Bremen

In Bremen ist seit August 2019 die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen in einem Umfang von 8 Stunden täglich beitragsfrei. Für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es mehrere Beitragsstufen, die sich nach Einkommenssituation, Haushaltsgröße, Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten und dem Umfang der Betreuung richten.

In Hamburg ist die Betreuung im Umfang von 5 Stunden am Tag inklusive eines Mittagessens für die Eltern kostenfrei. Wer eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nimmt, zahlt einen Beitrag, der nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Betreuungsumfang gestaffelt ist.

Hessen

Ab dem dritten Lebensjahr ist in Hessen die Kita-Betreuung bis zu sechs Stunden am Tag gebührenfrei. Für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es keine landesweit verbindlichen Vorgaben. In Wiesbaden beispielsweise richtet sich der Beitrag nach Stundenzahl und Betreuungsart. 

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern müssen seit Januar keine Kita-Gebühren mehr gezahlt werden. Das Bundesland übernimmt den vollen Förderumfang für Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege. Eltern können ihre Kinder bis zu 10 Stunden am Tag in einer Einrichtung unterbringen, ohne mit Kosten rechnen zu müssen.

Niedersachsen

In Niedersachsen fallen für Kinder ab drei Jahren keine Kita-Gebühren an. Das gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden am Tag. Für Kinder unter drei Jahren werden die Gebühren in der Regel gestaffelt erhoben.

Nordrhein-Westfalen

Die Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen sind nicht einheitlich geregelt und können von Region zu Region und Stadt zu Stadt stark schwanken. In Köln richtet sich der Beitrag beispielsweise nach dem Alter des Kindes, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Wochenstunden. Auch in Düsseldorf richtet sich der Beitrag nach Alter, Einkommen und Anzahl der Wochenstunden. Kinder ab dem 3. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt eine vollständige Gebührenfreiheit ab dem zweiten Geburtstag. Davor richten sich die Gebühren nach den Richtlinien der Einrichtung, der Region oder der Stadt.

Saarland

Das Saarland überlässt den einzelnen Einrichtungen die Entscheidung, ob und wie viel Kita-Gebühren zu zahlen sind. Die Gebühren dort sind überall sehr hoch. Geringverdiener können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Beitragsübernahme stellen.

Sachsen

Auch in Sachsen ist der Elternbeitrag regional unterschiedlich hoch. Er soll jedoch 15 bis 23 Prozent der gemeindedurchschnittlichen Kosten für einen Krippenplatz und 15 bis 30 Prozent für einen Kindergartengartenplatz nicht überschreiten. Das letzte Jahr vor der Schule ist beitragsfrei. In Leipzig hängt der Elternbeitrag von der Anzahl der Kinder und der Dauer der Betreuungszeit ab. Es können verschiedene Anträge auf Ermäßigung gestellt werden. 

Sachsen-Anhalt

Seit 2019 werden Geschwisterkinder in Sachsen-Anhalt kostenlos betreut. Eltern zahlen nur für das älteste Kind Kita-Gebühren. Wie hoch diese Gebühren sind, hängt von der Einrichtung ab, jedoch können Eltern einen Erlass oder Teilerlass beantragen.

Schleswig-Holstein

Mit der Kita-Reform will Schleswig-Holstein ab Januar 2021 Eltern entlasten. Damit sollen für eine achtstündige Betreuung eines Kindes unter drei Jahren maximal 288 Euro anfallen. Für Kinder unter drei Jahren höchstens 226 Euro. Für ein zweites Kind muss nur noch die Hälfte gezahlt werden. Ab dem dritten Kind sind die Beiträge frei. Das Einkommen der Eltern spielt dabei keine Rolle. Finanziell schwächere Familien können Kita-Geld beantragen. Empfänger von Sozialleistungen sind von der Beitragspflicht befreit.

Thüringen

Das letzte Kindergartenjahr ist unabhängig von der Betreuungszeit gebührenfrei. Davor überlässt Thüringen den Kommunen und Städten die Entscheidungsfreiheit. In der Landeshauptstadt Erfurt setzt sich der Beitrag aus dem Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang, der Anzahl der Kinder sowie dem Einkommen der Eltern zusammen.

Übersicht zum Kindergartenbeitrag

BundeslandStadtKosten
Baden-WürttembergStuttgart144 €**
Karlsruhe236 €**
Mannheim305 €**
BayernNürnberg270 €
Augsburg253 €
München231 €
Berlin0 € (seit 2018 Kindergartenbeitrag abgeschafft)
BrandenburgPotsdam135 €**
Bremen146 €**
Hamburg123 €*
HessenWiesbaden124 €**
Frankfurt158 €
NiedersachsenHannover216 €*
NRWBielefeld275 €
Münster200 €
Dortmund161 €
Gelsenkirchen182 €
Wuppertal167 €
Duisburg202 €
Düsseldorf125 €
Mönchengladbach190 €
Köln298 €
Bonn238 €
Rheinland-PfalzMainz203 €***
SaarlandSaarbrücken258 €
SachsenLeipzig164 €
Dresden168 €
Sachsen-AnhaltMagdeburg168 €
Schleswig-HolsteinKiel280 €*
ThüringenErfurt136 €**

auf Basis eines 18 Monate alten Kindes
* Nettoeinkommen zugrunde gelegt
** Betreuungsumfang nicht vorhanden

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft

Werden die Kita-Gebühren bei zwei oder mehr Kindern günstiger?

In manchen Bundesländern gibt es mittlerweile die sogenannte Geschwisterkind-Regelung. Hier ist die Kita dann für das zweite und folgende Kinder günstiger, teilweise sogar beitragsfrei. Diese Regelung gibt es in:

  • Mecklenburg-Vorpommern (Geschwisterkinder beitragsfrei)
  • Sachsen-Anhalt (Geschwisterkinder beitragsfrei)
  • Saarland (Geschwisterkinder günstiger)

Auch bei zwei Kindern und 2.000 Euro Haushaltseinkommen bleibt die Betreuung in Berlin, Düsseldorf und Münster kostenlos. In Hamburg steigen die Kosten nur minimal um vier Euro auf 16. Während Eltern in Bonn, Essen und Wuppertal für zwei Kinder denselben Preis wie für ein Kind bezahlen, erhöht sich die Gebühr in Nürnberg um fast das Doppelte (von 115 auf 220 Euro). In Bremen sinkt der Preis für die Betreuung von zwei Kindern sogar um rund zwei Euro im Vergleich zu nur einem Kind. 

Grundsätzlich kann jede Stadt die Geschwisterkind-Regelung einführen. Es lohnt sich also immer, nochmal nachzufragen.

Erhöht sich der Unterhaltsanspruch bei getrennt lebenden Eltern?

2018 gab es in Deutschland rund 2,6 Millionen Alleinerziehende (Statistisches Bundesamt). Die meisten von ihnen leben von ihrem Partner getrennt und teilen sich deshalb die Kindererziehung. Lebst Du von Deinem Mann oder Deiner Frau getrennt, steht Dir ein Unterhaltsanspruch zu. Der reine Unterhalt enthält aber keine Kosten für die Betreuung Deines Kindes.

Der Unterhaltsanspruch muss darum erhöht werden, wenn Dein Kind alt genug für die Kita ist. Denn Dein Kind muss bestmöglich versorgt sein, damit Du selbst Zeit hast arbeiten zu gehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du Dein Kind in einen Betriebskindergarten, in eine städtische Tagesstätte oder zu einer Tagesmutter bringst. Der Anspruch auf erhöhten Unterhalt bleibt bestehen.

Der zusätzliche Anspruch auf Unterhalt berechnet sich nach dem anteiligen Einkommen. Zahlst Du beispielsweise 200 Euro pro Monat an Kita-Kosten und verdienst 1.000 Euro im Monat, während Dein Ex-Partner 2.000 Euro an Einkommen erzielt, so hast Du einen zusätzlichen Anspruch auf 2/3 der 200 Euro, also auf 133,33 Euro. Die restlichen 66,67 Euro musst Du selbst aufbringen.

Als Unterhaltsempfänger kannst du nur die Betreuungskosten als Mehrbedarf geltend machen, nicht aber die Verpflegungskosten. Die musst Du selbst aufbringen.

Gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten?

Wenn Familien die Kita-Gebühren nicht aufbringen können, erhalten sie in den meisten Städten einen Zuschuss. Dazu wird beim Jugendamt der Stadt ein Antrag gestellt, in dem die Einkünfte und Ausgaben offengelegt werden müssen. Die Gehaltsgrenze ist von Stadt zu Stadt verschieden.

In manchen Bundesländern erhalten Eltern unabhängig vom Einkommen einen Zuschuss zu den Kita-Gebühren So erhalten Familien mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss von 50 Euro pro Kind, sofern es Vollzeit betreut wird. In Bayern erhalten Familien mit Kindern zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat das sogenannte Bayerische Familiengeld. Dieser Zuschuss hat zwar nicht direkt etwas mit dem Kindergartenbeitrag zu tun, aber er kann dafür verwendet werden.  

Lassen sich die Kita-Gebühren von der Steuer absetzen?

Die Kita-Gebühren können vom Arbeitgeber übernommen werden, indem er dem Arbeitnehmer den Kindergartenbeitrag oder einen Zuschuss steuerfrei auszahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind in einer betrieblichen oder nicht betrieblichen Einrichtung betreut wird. Wichtig ist, dass die Auszahlung schriftlich festgehalten wird.

Zusätzlich gibt es eine weitere Option, denn nach § 10 Abs. 1 Nr. 5. EStG können Eltern den Kindergartenbeitrag in der Steuererklärung absetzen. Hierzu setzen Eltern zwei Drittel der Kosten für den Kindergarten als Sonderausgaben an,  jedoch sind nicht mehr als 4.000 Euro im Jahr pro Kind möglich.

Der Arbeitgeber kann die Kita-Gebühren zwar in voller Höhe übernehmen, also mehr als 4.000 Euro im Jahr pro Kind, allerdings nur für Kinder unter sechs Jahren.

In der Steuererklärung werden strenggenommen nicht die Kindergartenbeiträge, sondern die Kinderbetreuungskosten abgesetzt. Es gibt auch Schulkinder, die eine Nachmittagsbetreuung brauchen. Diese Sonderausgaben dürfen Familien also angeben, solange das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Unterschiede bei den Kita-Gebühren

Die Kita-Gebühren fallen sehr uneinheitlich aus. Dabei sind die Unterschiede teilweise gewaltig. In Berlin zahlen Familien gar keine Gebühren und in anderen Teilen Deutschlands liegen die Beiträge bei über 200 Euro im Monat. Die meisten Eltern sind aber höchstwahrscheinlich glücklich, überhaupt einen Kita-Platz gefunden zu haben, weil die Plätze überall sehr knapp sind.

Wenn Du Dich früh genug mit dem Thema auseinandersetzt, kannst du möglicherweise Kosten sparen und erhältst auch rechtzeitig einen Platz für Dein Kind.  

FAQ zu Kita-Gebühren

Quellen

https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2018-12/kita-gebuehren-wohnort-kindergarten-betreuung

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