Mit dem Fahrrad zur Schule: Darauf sollten Eltern achten

Wenn nach den Sommerferien der Schulalltag wieder losgeht, stellen sich viele Eltern die Frage, ob sie ihre Kinder guten Gewissens alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen können. Wie Du dich am besten auf diese Situation vorbereitest und was für beziehungsweise gegen den Schulweg mit dem Fahrrad spricht, verraten wir in diesem Ratgeber.

Ab welchem Alter darf das Kind mit dem Fahrrad zur Schule

Auch wenn einige (Grundschul-) Leiter den Schulweg mit dem Fahrrad verbieten, liegt diese Entscheidung rechtlich gesehen ausschließlich bei den Eltern. Den Schulweg alleine zu bestreiten fördert die Selbstständigkeit und stärkt das Selbstbewusstsein Deines Kindes. Trotzdem raten Verkehrspädagogen dazu, Kinder erst ab einem Alter von etwa 10 Jahren alleine mit dem Rad loszuschicken. Gerade Grundschulkinder müssen erst noch lernen, wie sie sich im realen Straßenverkehr am besten verhalten. Sie sind oft noch nicht in der Lage, mehrere Anforderungen gleichzeitig zu stemmen und können Gefahrensituationen nicht richtig einschätzen. Der Pressedienst-fahrrad empfiehlt Eltern deshalb, den Schulweg per Rad frühzeitig zu trainieren und das Kind solange zu begleiten, bis es den Weg sicher alleine meistern kann.

Fahrradführerschein für Grundschüler nicht überschätzen

In Grundschulen wird für Schüler und Schülerinnen der dritten oder vierten Klassen die Radfahrprüfung angeboten. Die Kinder lernen hierbei nicht nur die wichtigsten Verkehrsregeln für die Teilnahme im Straßenverkehr, sondern müssen im praktischen Teil auch zeigen, dass sie das Erlernte anwenden können. Zwar rät die Verkehrswacht davon ab, vor einer bestanden Prüfung mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein, jedoch ist der Fahrradführerschein keine Voraussetzung für die Fahrt zur Schule. Eltern sollten die Radprüfung außerdem nicht überschätzen. In der oft nur sehr kurzen Ausbildung werden häufig dieselben Standardsituationen geübt; die Abschlussprüfung selbst findet in einem verkehrsberuhigten Raum (zum Beispiel auf dem Schulhof oder in einer Halle) statt. Mit dem Alltag im Straßenverkehr hat das meist nur sehr wenig zu tun. Übe deshalb den eigenen Schulweg regelmäßig zusammen mit Deinem Kind und weise es auf gefährliche Stellen hin, bevor es sich alleine auf den Weg macht.

Auch interessant:

Diese Regeln müssen Kinder beherrschen

Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr und von der Anleitung und dem Vorbild Erwachsener abhängig. Für die jungen Verkehrsteilnehmer gelten selbstverständlich die gleichen Grundsätze und Verkehrszeichen für Radfahrer im Straßenverkehr, wie für Erwachsene.

Bevor Du dein Kind alleine losfahren lässt, solltest Du dir außerdem die folgenden Fragen stellen:

  • Kann mein Kind die Geschwindigkeiten und Entfernungen von Fahrzeugen richtig einschätzen?
  • Kann mein Kind Gefahrensituationen selbstständig erkennen und weiß, wie sich diese vermeiden lassen?
  • Ist mein Kind im Straßenverkehr stets aufmerksam und lässt sich nicht durch andere Umweltreize ablenken?
  • Weiß mein Kind, dass Mutproben und Rasen im Straßenverkehr nicht zu suchen haben?

Auf dem Bürgersteig zur Schule: Wo darf mein Kind überhaupt fahren?

„Ist es nicht sicherer, wenn mein Kind den Weg zur Schule einfach auf dem Bürgersteig fährt?“

René Filippek vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) klärt auf: „Gemäß Paragraf 2 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung sind Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, dürfen sie die Fahrbahn benutzen.“ So lange müssen Kinder zum Überqueren der Straße absteigen und das Rad über die Straße schieben. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Grundschüler dann wählen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Der ADFC-Experte ergänzt: „Kinder über zehn Jahren dürfen Gehwege – genau wie Erwachsene – nicht mit dem Fahrrad befahren.“

Tipp: Seit Ende 2016 dürfen Eltern ihre Kinder unter 8 Jahren mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. Beim Überqueren der Straße müssen dann allerdings beide absteigen und schieben.

So machen Sie das Kinderfahrrad verkehrssicher

Bevor Du dein Kind mit dem Fahrrad in den Straßenverkehr schickst, prüfe unbedingt, ob das Fahrrad tatsächlich verkehrssicher im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Außerdem solltest Du beim Kauf eines Kinderfahrrads unbedingt auf die folgenden Merkmale achten:

  • Besitzt das Fahrrad leichtgängige Scheiben- oder Handbremsen?
  • Sind Daumen- oder Drehgriff-Schalthebel angebracht?
  • Verfügt das Fahrrad über Halogenscheinwerfer oder LED-Leuchten und geschützt verlegte Lichtkabel?
  • Gibt es einen leistungsstarken und leichtgängigen Dynamo oder eine batteriebetriebene Lichtanlage, die auch im Stand leuchtet?
  • Sind Leuchtstreifen an den Reifen angebracht?
  • Verfügt das Fahrrad über gesicherte Schraubverbindungen?

Tipp: Informiere dich schon vor dem Kauf über die Faustregeln für die Reifengröße eines Kinderfahrrads.

Übrigens: Verantwortlich für die Verkehrssicherheit eines Fahrrads, sind der Fahrzeughalter und derjenige, der mit dem Rad unterwegs ist. Guido Meitler vom Kinderradhersteller Puky erklärt: „Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich.“

Sicher unterwegs: Wer haftet, wenn doch mal etwas passiert

Leider passieren die meisten Straßenunfälle immer noch auf dem Schulweg. Doch was passiert eigentlich, wenn Dein Kind der Unfallverursacher ist? Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist dabei lückenhaft: Sie greift nur, wenn sich das Kind auf direktem Weg von der Haustür zur Schule oder zurück befindet. Was aber, wenn das Kind auf dem Weg zur Schule noch einen Umweg fährt und zum Beispiel einen Zwischenstopp bei einem Freund einlegt? Eltern sollten derartige Fälle unbedingt berücksichtigen und für zusätzliche Absicherung sorgen- etwa in Form einer privaten Haftpflicht. Diese greift weltweit und zu jedem Zeitpunkt und kommt für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden auf.

Gut zu wissen: Kinder unter 10 Jahren haften im Straßenverkehr überhaupt nicht, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Diese gilt bereits als erfüllt, wenn Du dein Kind einmal auf dem Schulweg begleitet und währenddessen auf mögliche Gefahren hingewiesen hast.

Die besten Produkte für dich und dein Baby.

Babyphone

Mit einem Babyphone kannst Du Deine Zeit flexibel nutzen, nachts beruhigt schlafen und weißt trotzdem jederzeit, dass es Deinem Baby gut geht.

Stillkissen

Ein gutes Stillkissen hat einige Vorteile, denn es hilft Dir nicht nur beim Stillen, sondern auch beim Einschlafen und eignet sich auch als Nestche.

Wickeltaschen

Eine Wickeltasche bietet Dir viel Stauraum, damit Du auch unterwegs alles Dabei hast, was Du für Dein Baby brauchst – von der Wickelauflage bis hin zum Fläschchen.

Pucksack

Ein Pucksack gibt Deinem Baby das Gefühl von Geborgenheit, wie im Mutterleib, und unterstützt so einen ruhigen und erholsamen Schlaf.

Fahrradanhänger

Fahrradanhänger können in Kombination mit einer Babyschale schon kurze Zeit nach der Geburt benutzt werden. Sie sind nicht nur sicherer als Kindersitze sondern auch komfortabler.

Laufstall

Ein Laufgitter kann im Alltag sehr praktisch sein! Welches Modell passend zu Deinen Bedürfnissen ist, kannst Du in meinem Ratgeber nachlesen.

Babybett

Das erste Bett begleitet dein Kind Jahre lang. Zum Glück gibt es Betten, die mit deinem Kind mitwachsen. Ich habe mich für Dich auf die Suche nach den 5 besten Babybetten gemacht.

Kinderwagen

Ein Kinderwagen ist eine lohnenswerte Anschaffung. Doch gibt es die verschiedensten Modelle auf dem Markt. Finde heraus, welcher der richtig.

Heizstrahler

Heizstrahler spenden deinem Kind die nötige Wärme, wenn es beim Wickeln, oder nach dem Baden friert.

Beistellbett

Beistellbetten sind sehr praktisch und bieten sowohl Mutter als auch Baby jede Menge Vorteile, denn für Babys ist es vor allem in den ersten Lebensmonaten beruhigend neben den Eltern schlafen zu können.

Schreibe einen Kommentar