Das 1×1 des Elterngeldes: Wichtiges für werdende Eltern

Wer aufschreibt, was vor der Geburt des eigenen Babys noch getan werden muss, sitzt meist vor einer langen Liste. Das Zimmer muss eingerichtet, die Erstausstattung gekauft und die passende Klinik gefunden werden. Auch finanzielle Belange sollten nicht in Vergessenheit geraten, denn mit Kinder- und Elterngeld erhalten frisch gebackene Mütter und Väter Unterstützung, um auch wirtschaftlich flexibler zu bleiben. Die wichtigsten Fragen rund um das Elterngeld inklusive Antworten finden werdende Eltern hier.

 

Wem steht Elterngeld zu?

Grundsätzlich darf Elterngeld beantragen, wer in Deutschland lebt. Auch gibt es Ausnahmefälle, in denen Eltern, die in Deutschland arbeiten und in einem anderen EU-Staat leben, Elterngeld beziehen dürfen. Abgesehen hiervon ist auch das Zusammenleben mit dem Baby in einem Haushalt eine Voraussetzung, die Eltern jedoch mit Leichtigkeit erfüllen.

Die meisten Eltern in Deutschland erfüllen die Voraussetzungen für das Elterngeld. (Quelle: StockSnap (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)

Zusätzlich sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz auch vor, dass berechtigte Eltern ihr Kind selbst erziehen oder betreuen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten. Lediglich für Eltern in Ausbildung, Studenten und bei Tagesmüttern und im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres gilt diese Regelung nicht. Wer sich unsicher hinsichtlich der eigenen Voraussetzungen ist, lässt sich am besten rechtzeitig bei einer Elterngeldstelle beraten.

 

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Um Elterngeld beziehen zu können, muss ein vollständig ausgefüllter Antrag inklusive zusätzlicher Unterlagen bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Dokumente, die hier nicht fehlen dürfen, sind:

• die Geburtsurkunde des Kindes (Ausfertigung für Elterngeldzwecke),
• Kopien der elterlichen Personalausweise oder Reisepässe,
• der Bescheid über Mutterschaftsgeld
• Einkommensnachweise aus dem Bemessungszeitraum
• sowie ein Nachweis zur Elternzeit.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig werden. Unter familien-wegweiser.de finden werdende Eltern eine umfangreiche Checkliste zu diesem Thema.

 

Wann muss Elterngeld beantragt werden?

Elterngeld kann erst dann beantragt werden, wenn das Baby auf der Welt ist. Da die Zahlungen nur für drei Monate rückwirkend erfolgen können, ist rechtzeitiges Handeln wichtig, um Finanzlücken zu vermeiden. Eltern sollten daher allerspätestens dann ihren Antrag einreichen, wenn das Baby vier Monate alt ist.

Es ist sehr empfehlenswert, den Antrag schon während der Schwangerschaft auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen in einem Ordner zu sammeln. Nach der Geburt nämlich ist nicht immer genügend Zeit, um sich mit Verwaltungsaufgaben zu beschäftigen.

 

Wie wird Elterngeld berechnet?

Für die Berechnung des Elterngeldes relevant ist das sogenannte Elterngeldnetto des Elternteils, der den Antrag stellt. Als Bemessungszeitraum gelten die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wie hoch das Elterngeld dann letztlich ausfällt, ist abhängig vom ermittelten Elterngeldnetto. Mindestens jedoch erhalten Eltern 300 Euro. Der Maximalbetrag liegt bei 1.800 Euro netto. In Prozent ausgedrückt, macht das Elterngeld zwischen 65 und 100 Prozent der bisherigen monatlichen Einkünfte aus. Was das für die eigene Situation bedeutet, kann man hier berechnen.

Geschwisterkinder finden bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigung. (Quelle: sathyatripodi (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)

Zusätzlich relevant für die Berechnung sind außerdem auch mögliche Geschwisterkinder. Sie können die Höhe des Elterngeldes steigern, da sich der finanzielle Bedarf einer Familie mit steigender Kinderzahl ebenfalls erhöht.

 

Welche Auswahlmöglichkeiten gibt es?

Lange Zeit existierte nur das sogenannte Basiselterngeld. Seit 2015 aber wurde das Elterngeld reformiert und durch weitere Optionen ergänzt. Seitdem können Paare außerdem auch ElterngeldPlus und Partnerschaftsboni in Anspruch nehmen. Das ElterngeldPlus wurde eingeführt, um auch berufstätige Eltern unterstützen und ihren Weg zurück in das Arbeitsleben erleichtern zu können.


Väter profitieren von der neuen ElterngeldPlus Regelung. (Quelle: HeatherDawnKemp (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)

Was sinnvoller ist, lässt sich nur dann herausfinden, wenn die eigenen Pläne feststehen. Möglich ist es auch, Kombinationen zu wählen und den Bezugszeitraum so deutlich zu verlängern. Gerade für Väter aber scheint die Einführung von ElterngeldPlus ein Segen gewesen zu sein. Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Unterrichtung bemerkt, engagieren sich immer mehr Väter während der Elternzeit und nehmen Elterngeldleistungen in Anspruch.

 

Über welchen Zeitraum fließt das Elterngeld?

Hier muss zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterschieden werden. Beim Basiselterngeld beläuft sich der Bezugszeitraum auf rund zwölf Monate, wobei Paare auch 14 Monate in Anspruch nehmen können, wenn einer von beiden zusätzlich mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.

Beim ElterngeldPlus halbieren sich die monatlichen Zahlungen, während der Bezugszeitraum verdoppelt wird. Hier fließt Elterngeld also theoretisch für 28 Monate. Wer zusätzlich den Partnerschaftbonus in Anspruch nimmt, kann auf insgesamt 36 Monate verlängern. Hier ist es wichtig, die genauen Voraussetzungen zu prüfen und einen Plan zu entwickeln, der den eigenen Bedürfnissen am besten gerecht wird. Auch die Beratung durch einen Experten kann helfen, um die beste Lösung zu finden.

 

Muss Elterngeld versteuert werden?

Grundsätzlich gehört das Elterngeld zu den steuerfreien Bezügen. Eltern müssen es also nicht direkt versteuern. Ein wichtiger Punkt, der hier jedoch nicht in Vergessenheit geraten sollte, ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.

So erhöht das Elterngeld das zu versteuernde Einkommen eines Paares und kann letztlich zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen. Es ist daher gut möglich, dass Paare trotz der Steuerfreiheit des Elterngeldes mehr Steuern zahlen müssen. Daher empfehlen Experten, während des Elterngeldbezuges Rücklagen zu bilden, mit denen eine mögliche Steuernachzahlung bedient werden kann.

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