Für Dich und Dein Kind ist die Geburtsurkunde ein wichtiges Dokument. Ist Dein Kind geboren, stehen für Dich einige Behördengänge an. Wir zeigen Dir, wie Du die Geburtsurkunde beantragen kannst, was Du dafür brauchst und was Du sonst noch über die Geburtsurkunde wissen solltest.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Geburtsurkunde?
Bei der Geburtsurkunde, auch Geburtsschein, handelt es sich um ein amtliches Dokument. Dieses wird vom Standesamt ausgestellt. Das zuständige Standesamt ist das, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Auf dieser Urkunde wird die Geburt einer Person dokumentiert. Nötig sind dazu Angaben zum Vornamen, Familiennamen, Geschlecht und dem Ort der Geburt. Auch die rechtlich geltenden Eltern werden dort eingetragen. Im Fall einer Adoption sind das beispielsweise nicht die leiblichen Eltern.
Wie lange hat man Zeit, um die Geburtsurkunde zu beantragen?
Innerhalb von einer Woche, beziehungsweise innerhalb von sieben Tagen, nach der Geburt müssen die Eltern oder sorgeberechtigte Personen nach § 18 Personenstandsgesetz (PStG) auf dem Standesamt die Geburt anzeigen und die Geburtsurkunde beantragen.
Ist es den Eltern nicht möglich, die Geburtsurkunde ihres Kindes zu beantragen, ist jede Person dazu berechtigt, die bei der Geburt anwesend war. Beispielsweise kann theoretisch ein Arzt oder eine Hebamme die Anmeldung beim Standesamt für die Eltern übernehmen. Einige Krankenhäuser bieten einen Service an, der die frisch gebackenen Eltern bei den Behördengängen entlastet.
In öffentlichen oder privaten Kliniken und Geburtseinrichtungen ist es zudem so, dass mit der sogenannten Geburtsanzeige die Geburt eines Kindes dem Standesamt gemeldet wird. Der Träger ist zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Bei einer Hausgeburt können Hebammen, Geburtshelfer oder Ärzte eine Geburtsbescheinigung ausstellen, die dann beim Standesamt vorgelegt wird.
Die Frist von sieben Tagen ist daher sinnvoll, weil die Geburtsurkunde bei jedem weiteren Behördengang wichtig ist. Beispielsweise kann die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld oder die Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse nicht ohne die Geburtsurkunde erfolgen.
Geburtsurkunde beantragen – diese Unterlagen sind nötig
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde ist es wichtig, die nötigen Dokumente mitzubringen, die alle wichtigen Daten zur Geburt und zu den Eltern beinhalten.
Diese Unterlagen brauchst Du:
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Eheurkunde (bei unverheirateten Eltern: die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung)
- Personalausweise oder Reisepass beider Eltern
- Bescheinigung über die Geburt von der Hebamme oder dem Krankenhaus
- Namenserklärung, wenn sie nicht in der Bescheinigung über die Geburt enthalten ist
Dies ist keine vollständige Liste. Die benötigten Unterlagen können je nach spezifischem Fall variieren. Am besten kann das zuständige Standesamt im Zweifelsfall über die nötigen Dokumente informieren.
Kosten für die Beantragung einer Geburtsurkunde
Die Kosten für die Beantragung einer Geburtsurkunde legen die Standesämter fest. Sie variieren daher von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich handelt es sich um eine geringe Gebühr von circa 10 Euro. Weitere Urkunden wie eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde kosten meistens um die 5 Euro.
Geburtsurkunde online beantragen
Lassen sich die Öffnungszeiten des Standesamts nicht mit den eigenen Arbeitszeiten vereinbaren, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Bei vielen Standesämtern kann die Geburtsurkunde mittlerweile auch online über die Webseite des Standesamts beantragt werden. Dafür fallen zwar zusätzliche Gebühren an, aber spart man sich den Weg zum Amt und bekommt die Anzeige per Post nach Hause geschickt.
Diese Informationen enthält eine Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde enthält grundlegende und wichtige Daten zur Geburt des Kindes:
- Name des Standesamts
- Nummer des Geburtseintrags und das Jahr der Geburt
- Vorname des Kindes (An dieser Stelle wird auch entschieden, ob der Name, den Du für Dein Kind gewählt hast, auch zulässig ist)
- Geburtsname (Hier ist der Nachname des Kindes gemeint. Sind die Eltern verheiratet und tragen den gleichen Namen, bekommt das Kind diesen ebenfalls. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, wird das Kind dessen Nachnamen annehmen oder es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.)
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Vor- und Nachnamen beider Eltern
- Religionszugehörigkeit des Kindes und der Eltern
- Ort des zuständigen Standesamts
- Datum der Ausstellung der Geburtsurkunde
- Name und Unterschrift des Standesbeamten, der die Beurkundung vornimmt
Das steht an, wenn die Geburtsurkunde vorliegt
Sobald die Geburtsurkunde ausgehändigt ist, können alle weiteren Behördengänge absolviert werden. Ein wichtiger Schritt ist die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt.
Es kann durchaus sein, dass das Standesamt diese Informationen an das Einwohnermeldeamt weitergibt, sicherheitshalber solltest man sich jedoch darüber informieren, ob das Kind noch selbst angemeldet werden muss. Außerdem wird mit der Ausstellung der Geburtsurkunde die Beantragung des Kindergeldes, Elterngeldes und die Meldung des Kindes bei der Krankenkasse möglich.
Die Beantragung der Geburtsurkunde ist ein bedeutender Schritt für frisch gebackene Eltern. Durch die Ausstellung der Geburtsurkunde wird die Geburt Deines Schatzes quasi offiziell und ihr seid ab diesem Moment auch amtlich eine Familie. Sind alle Behördengänge erledigt, könnt ihr euch ganz auf euer neues Familienglück konzentrieren.